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Auftragsänderung 1: Verkehrliche Erschließung des Lok-Viertels; Planungsleistungen

Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen 2024-VgV-62/2_002veröffentlicht 17.09.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49074, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (124 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (165 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der

- Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 - 6, ggf. 8, 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen nach Erfordernis

- Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 3, ggf. 4 bis 5, sowie 6, 9, einschließlich örtliche Bauüber-wachung, Mitwirkung bei der Erstellung der Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn, Erarbeiten der erforderlichen/möglichen Sperrpausen in Abstimmung mit der Deutschen Bahn, Mitarbeit bei der Erstellung von BETRA-Anträgen und Erstellung der Leistungsbeschreibung zur Findung des Bauüberwachers Bahn (BÜB) sowie weitere besondere Leistungen nach Erfordernis

- Objektplanung Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 3, ggf. 4 bis 5, 6 sowie weitere besondere Leistungen nach Erfordernis

Beschreibung des Loses

Die Stadt Osnabrück beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die verkehrli-che Erschließung des Lok-Viertels in Osnabrück. Es handelt sich um den Neubau einer städtischen Hauptverkehrsstraße einschließlich großflächiger Straßenkreuzung, den Bau eines Kreisverkehrsplatzes einschließlich des Baus eines Ingenieurbauwerks zur Unter-querung der Bahngleise unter Ausnutzung von Sperrpausen der DB und Anschluss an die Frankenstraße. Nach vorläufiger überschlägiger Schätzung beträgt das Bauvolumen ca. 10.705.000,00 EUR (brutto).

1. Kreuzung Niedersachsenstraße/Hamburger Straße

Sowohl die Hamburger Straße als auch die Niedersachsenstraße und die Frankenstraße stellen im Verkehrsnetz der Stadt Osnabrück Hauptverkehrsstraßen dar. Der zu überplanende Knotenpunkt stellt zudem eine von nur wenigen Verbindungen zwischen den Orts-teilen Schinkel und Fledder dar und übernimmt zudem die Anbindung an den Haupt-bahnhof und die Innenstadt. Zukünftig soll auch das LokViertel über diesen Knotenpunkt erschlossen werden, wobei an dieser Stelle lediglich Fußgänger und Radfahrer aus dem LokViertel zu berücksichtigen sind.

Die umgebenden Gleisanlagen verfügen nur über vereinzelte Querungsmöglichkeiten, die gleichermaßen für den MIV, den Radverkehr, Fußgänger und den ÖPNV (Linienbus-verkehr) von hoher Bedeutung sind. Der Knotenpunkt ist zudem für den nichtmotorisierten Verkehr für vielerlei Wegeverbindungen relevant. Radverkehrsanlagen sind zwingend vorzusehen.

Planerisch zu betrachten sind neben dem unmittelbaren Knotenpunkt auch die Zuführungen, insbesondere die Niedersachsenstraße (östlich. Konrad-Adenauer-Ring) sowie die Hamburger Straße (südlich der Hase).

2. Neubau Frankenstraße

Die Frankenstraße verläuft im Plangebiet heute westlich der parallel verlaufenden Gleisanlagen der DB innerhalb eines Gleisdreiecks. Der Knotenpunkt mit der Hamburger Straße und der Niedersachsenstraße befindet sich eingezwängt zwischen zwei Brückenbauwerken. Um das LokViertel adäquat zu erschließen und den Knotenpunkt bedarfsge-recht zu gestalten, wird die Frankenstraße östlich der Gleisanlagen neu gebaut. Die heu-tige Frankenstraße dient nach Fertigstellung der neuen Straße lediglich den Anliegern und wird für den Durchgangsverkehr (MIV) gesperrt.

Der Neubau übernimmt folglich die Funktion der Hauptverkehrsstraße und die Bedeu-tung als Hauptroute für den Radverkehr. Radverkehrsanlagen sind daher zwingend zu berücksichtigen. Aufgrund des avisierten geringen Motorisierungsgrads im LokViertel ist auch ein besonderes Augenmerk auf komfortable Gehwege zu legen. Neben der Straße selbst sind auch die Zuführungen zu den angrenzenden Knotenpunkten zu berücksichtigen (siehe Nr.1 und Nr. 3).

3. Kreisverkehr Frankenstraße

Der geplante Kreisverkehr umfasst neben der neuen Frankenstraße auch die Erschließung der Parkhäuser, die als zentrale Parkmöglichkeiten für die Bewohner des Lokviertels dienen sollen (zwei Äste des Kreisverkehrs). Zudem ist die Anbindung bzw. der An-schluss des Linienbusverkehrs in das LokViertel über den Kreisverkehr vorgesehen. Ins-gesamt umfasst der Kreisverkehr demnach 5 Äste. Da innerhalb des Lokviertels neben Linienbussen kein motorisierter Verkehr erfolgen soll, ist auch hier auf komfortable und direkte Führung des nichtmotorisierten Verkehrs zu achten.

4. Durchstich Frankenstraße

Für den Neubau der Frankenstraße östlich der Gleisanlagen ist ein weiterer Durchstich durch den Bahndamm unerlässlich. Dieser soll nördlich der bereits bestehenden Eisen-bahnüberführung innerhalb des Gleisdreiecks erfolgen. Die Eisenbahnüberführung ist sowohl für die Begegnung von Schwerverkehr und Linienbussen als auch hinsichtlich der Anforderungen an die Hauptrouten im Radverkehrsnetz zu dimensionieren und planen. Ebenfalls zu überplanen ist in diesem Zusammenhang der Knotenpunkt mit der heute bestehenden Frankenstraße, für die zukünftig lediglich eine untergeordnete Rolle im Verkehrssystem vorgesehen ist.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung4 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkann … ganz lesenBieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDERSRG# Fragen oder Hinweise der Bieter zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind im Vergabeportal bis zum 23.09.2024 zu stellen. Bitte nur diesen Kommunikationsweg nutzen! Auskunftsersuchen, die nicht bis zu dem genannten Termin vorliegen, werden nicht beantwortet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bierstraße 2, 2. OG, 49074 Osnabrück
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
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399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c5e10ce0-b551-416d-bf81-c19603b89a83.