Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 20.15 - 0215/25/VV : 1veröffentlicht 03.12.2025erstmals 03.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Gerätewagen Logistik für den Transportdienst der FeuerwehrMärkischer Kreis · LüdenscheidFrist 16.11.2026
- Tanklöschfahrzeug TLF 4000Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle · BochumFrist 07.12.2026
- Beschaffung von 2 LöschgruppenfahrzeugenStadt Tönisvorst · TönisvorstFrist 21.12.2026
- Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Löschgruppe KuchenheimStadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr · EuskirchenFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 9 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 9 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz mit Zubehör und Wartungsschulung für Atemschutzgerätewarte
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile Mengenlos 1 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen. Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden. | 48 Monate | – |
| 2 | CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile Mengenlos 2 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden. | 48 Monate | – |
| 3 | Wartungsschulung für Atemschutzvollmaske M 2000 Rahmenvereinbarung über die Veranstaltung von Wartungsschulungen für Atemschutzgerätewarte bezüglich der Atemschutzmaske M2000 Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.235.000,00 € (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 423.500,00 € (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Eignung4 von 4 angegeben
- Umweltmanagementmaßnahmen
- Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN 14001 oder gleichwertig vor.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 5.055.191 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.01.2026, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -B … ganz lesenkürzer
Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) -THW-Bundesvereinigung e.V. -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Standorte der Analytical Task Force (ATF) ATF - Feuerwehr Dortmund ATF - Feuerwehr Essen ATF - Feuerwehr Hamburg ATF - Feuerwehr Köln ATF - Feuerwehr Leipzig ATF - Feuerwehr Mannheim ATF - Feuerwehr München ATF - LKA KTI 23 - Berlin- Hinweis
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftrag … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft: fügen Sie die ausgefüllte Anlage 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung'; im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen (im Rahmen einer Unterauftragsvergabe): die ausgefüllte 'Anlage_Unteraufträge' und im Rahmen einer Eignungsleihe die ausgefüllte 'Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge' Ihrem Angebot bei.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Henkel GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- Peter Schmitt GmbH6 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig5 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Dräger Safety AG & Co. KGaA4 Zuschläge
- Dönges4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 08.01.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.01.2026 auf 30.01.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26537c9c-a4d5-4823-99f3-14bd277bbec2.