"Assistierte Ausbildung (AsA)" für erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Landkreises Uckermark gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 74 SGB III
Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau, Brandenburg
Aktenzeichen 521-EU-1-25-11-VgVveröffentlicht 09.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.10.2025 – 30.09.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Prenzlau17291, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden Phase30 %
- Sozialpädagogische Krisenintervention20 %
- Förderplanung30 %
- Personaleinsatz20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Heute
Beschreibung
Assistierte Ausbildung (AsA) i. S. d. § 74 SGB III sind Maßnahmen für förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung und dem Erreichen eines Abschlusses einer Berufsausbildung. Im Fokus der Assistierten Ausbildung steht die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung junger Menschen, die Unterstützung benötigen. Diese Förderung umfasst die begleitende Unterstützung während der Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Einen weiteren Schwerpunkt in der Maßnahme stellt die Unterstützung von Betrieben bei administrativen, organisatorischen, sozialen und weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung sowie die Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungs-verhältnisses dar. Des Weiteren soll mit der Maßnahme die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer, die Bildungsfähigkeit sowie die Beschäftigungsfähigkeit im Hinblick auf den Erhalt des Ausbildungsverhältnisses sowie Unterstützung zur Vorbereitung auf den erfolgreichen Abschluss nach der jeweiligen Berufsordnung erhöht bzw. gefördert werden. Die Assistierte Ausbildung gliedert sich gemäß § 74 SGB III in 2 Phasen: 1. Vorphase Inhalte dieser Phase können sein: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, betriebliche berufspraktische Erprobungen, Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss. Die Förderungsfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 a SGB III. 2. begleitende Phase Inhalte dieser Phase können sein: Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Förderfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 SGB III. In der hier ausgeschriebenen Maßnahme soll die begleitende Phase umgesetzt werden.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Angebots ist die nachhaltige Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die u. a. mit gesundheitlichen Hemmnissen belastet sind, durch eine Kombination aus Elementen der - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, - Feststellung, Verringerung und Beseitigung von insbesondere gesundheitlichen Vermittlungshemmnissen. Das Angebot zielt vorrangig darauf ab, erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit physischen und psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen, mittels gezielten Hilfeleistungen und individuellen Aktivierungsstrategien an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Hierbei erfolgt die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, insbesondere im Hinblick auf arbeitsmarktrelevante gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der langfristige Aktivierungs- und Stabilisierungsansatz soll die Vermittlung in Ausbildung oder ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ermöglichen. Das Angebot kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III gerichtet sind. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.
Gegenstand nach CPV
- 80500000AusbildungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden PhaseBeschreiben Sie, wie Sie die begleitende Phase im Rahmen der Maßnahmedurchführung umsetzen werden. Gehen Sie dabei darauf ein, wie Sie die Zusammenarbeit mit den OSZ und den Betrieben gestalten werden. Erläutern Sie, wie Sie den Förderunterricht durchführen und in die Berufsausbildung integrieren werden. Beschreiben Sie, wie Sie die Anwesenheit der Teilnehmer in der Maßnahme sichern und die Zusammenarbeit mit anderen (in der Berufsausbildung involvierten) Akteuren optimieren wollen.
- Qualität
- Sozialpädagogische KriseninterventionErläutern Sie, wie Sie in Krisensituationen wie unentschuldigter Abwesenheit, persönliche Krisenlagen der jungen Menschen sowie eines drohenden Ausbildungsabbruchs vorgehen werden.
- Qualität
- FörderplanungStellen Sie Ihr Förderplankonzept vor und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise.
- Qualität
- PersonaleinsatzErläutern Sie den konzeptionell vorgesehenen schlüssigen Personaleinsatz. Wie setzen Sie das Personal optimal im Hinblick auf die von Ihnen verfolgte Strategie bzw. die von Ihnen gewählten Methoden ein? Begründen Sie weiter Ihren qualitativen und quantitativen Personaleinsatz. Schildern Sie die Qualitätssicherung bei möglichen Personalausfällen während der Durchführung der Maßnahme.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische jährliche Verlängerung um jeweils 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 30.09.2029 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.06.), von … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische jährliche Verlängerung um jeweils 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 30.09.2029 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.06.), von der Vertragsverlängerung (Option) keinen Gebrauch zu machen. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 31.03.) zu kündigen. Sollte die Maßnahme aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbiet und Energie (MWE), 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1HET8
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Berufsbildungsverein Prenzlau e.V., Prenzlau | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
- Website
- uckermark.de
- Kontakt
- vergabestelle@
uckermark.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5224ec1a-581f-41c6-a909-352077872dc0.