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"Assistierte Ausbildung (AsA)" für erwerbsfähige Leistungsberechtigte des Landkreises Uckermark gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 74 SGB III

Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau, Brandenburg

Aktenzeichen 521-EU-1-25-11-VgVveröffentlicht 09.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 471 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden Phase30 %
  • Sozialpädagogische Krisenintervention20 %
  • Förderplanung30 %
  • Personaleinsatz20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Assistierte Ausbildung (AsA) i. S. d. § 74 SGB III sind Maßnahmen für förderungsbedürftige junge Menschen mit dem Ziel der Aufnahme einer Berufsausbildung und dem Erreichen eines Abschlusses einer Berufsausbildung. Im Fokus der Assistierten Ausbildung steht die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung junger Menschen, die Unterstützung benötigen. Diese Förderung umfasst die begleitende Unterstützung während der Ausbildung bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Einen weiteren Schwerpunkt in der Maßnahme stellt die Unterstützung von Betrieben bei administrativen, organisatorischen, sozialen und weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der betrieblichen Ausbildung sowie die Unterstützung zur Stabilisierung des Berufsausbildungs-verhältnisses dar. Des Weiteren soll mit der Maßnahme die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer, die Bildungsfähigkeit sowie die Beschäftigungsfähigkeit im Hinblick auf den Erhalt des Ausbildungsverhältnisses sowie Unterstützung zur Vorbereitung auf den erfolgreichen Abschluss nach der jeweiligen Berufsordnung erhöht bzw. gefördert werden. Die Assistierte Ausbildung gliedert sich gemäß § 74 SGB III in 2 Phasen: 1. Vorphase Inhalte dieser Phase können sein: Standortbestimmung, Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining, betriebliche berufspraktische Erprobungen, Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim Vertragsabschluss. Die Förderungsfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 a SGB III. 2. begleitende Phase Inhalte dieser Phase können sein: Unterstützung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Förderfähigkeit dieser Phase richtet sich nach § 75 SGB III. In der hier ausgeschriebenen Maßnahme soll die begleitende Phase umgesetzt werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Angebots ist die nachhaltige Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die u. a. mit gesundheitlichen Hemmnissen belastet sind, durch eine Kombination aus Elementen der - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, - Feststellung, Verringerung und Beseitigung von insbesondere gesundheitlichen Vermittlungshemmnissen. Das Angebot zielt vorrangig darauf ab, erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit physischen und psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen, mittels gezielten Hilfeleistungen und individuellen Aktivierungsstrategien an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Hierbei erfolgt die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, insbesondere im Hinblick auf arbeitsmarktrelevante gesundheitliche Beeinträchtigungen. Der langfristige Aktivierungs- und Stabilisierungsansatz soll die Vermittlung in Ausbildung oder ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ermöglichen. Das Angebot kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III gerichtet sind. Bei der Durchführung des Auftrages hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden Phase30 %
Sozialpädagogische Krisenintervention20 %
Förderplanung30 %
Personaleinsatz20 %
Qualität
Strategie zur Unterstützung der Teilnehmer in der begleitenden PhaseBeschreiben Sie, wie Sie die begleitende Phase im Rahmen der Maßnahmedurchführung umsetzen werden. Gehen Sie dabei darauf ein, wie Sie die Zusammenarbeit mit den OSZ und den Betrieben gestalten werden. Erläutern Sie, wie Sie den Förderunterricht durchführen und in die Berufsausbildung integrieren werden. Beschreiben Sie, wie Sie die Anwesenheit der Teilnehmer in der Maßnahme sichern und die Zusammenarbeit mit anderen (in der Berufsausbildung involvierten) Akteuren optimieren wollen.
Qualität
Sozialpädagogische KriseninterventionErläutern Sie, wie Sie in Krisensituationen wie unentschuldigter Abwesenheit, persönliche Krisenlagen der jungen Menschen sowie eines drohenden Ausbildungsabbruchs vorgehen werden.
Qualität
FörderplanungStellen Sie Ihr Förderplankonzept vor und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise.
Qualität
PersonaleinsatzErläutern Sie den konzeptionell vorgesehenen schlüssigen Personaleinsatz. Wie setzen Sie das Personal optimal im Hinblick auf die von Ihnen verfolgte Strategie bzw. die von Ihnen gewählten Methoden ein? Begründen Sie weiter Ihren qualitativen und quantitativen Personaleinsatz. Schildern Sie die Qualitätssicherung bei möglichen Personalausfällen während der Durchführung der Maßnahme.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische jährliche Verlängerung um jeweils 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 30.09.2029 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.06.), von … ganz lesenbis zu 3-mal: Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische jährliche Verlängerung um jeweils 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 30.09.2029 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 30.06.), von der Vertragsverlängerung (Option) keinen Gebrauch zu machen. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Vertrag bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 31.03.) zu kündigen. Sollte die Maßnahme aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbiet und Energie (MWE), 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1HET8

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Berufsbildungsverein Prenzlau e.V., Prenzlau4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5224ec1a-581f-41c6-a909-352077872dc0.