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ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH - Abwasserüberleitung - Generalplanungsleistungen

ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH · Salzgitter, Niedersachsen

Aktenzeichen 803-23veröffentlicht 14.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 927 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Salzgitter38226, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an bbt Rechts- und Steuerkanzlei
    vor 31 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abwasserüberleitung Zentralsammlerabschnitt VII (von SZ Groß Mahner nach SZ Ohlendorf) und Abwasserüberleitung Zentralsammlerabschnitt VIII (von Kläranlage SZ Bad nach SZ Groß Mahner) Die ASG hat die vom Rat der Stadt Salzgitter am 28.11.2012 beschlossene Aufgabe, im Stadtgebiet von Salzgitter die Abwasserbeseitigung neu zu strukturieren. Das Abwasserbeseitigungskonzept sieht vor, die beiden südlich gelegenen Kläranlagen, Salzgitter-Bad und Salzgitter-Ringelheim, aufzugeben und zukünftig das gesamte Abwasser des Stadtgebietes Salzgitters der Kläranlage Nord zuzuführen. Die im südlichen Stadtgebiet anfallenden Abwassermengen müssen dann zusätzlich über den bereits vorhandenen Zentralsammler nach Norden geführt werden. Da der Zentralsammler im jetzigen Zustand für diese Mehrmengen nicht ausreichend dimensioniert ist, muss er auf einer Gesamtlänge von ca. 17 km zwischen Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt teilweise neu gebaut und erneuert/aufgeweitet werden. Hierzu wurde die Gesamtmaßnahme in 10 Abschnitte unterteilt. Die Übersichtskarte der Bauabschnitte ist der Planungsanforderung als Anlage beigefügt. Das Abwasser aus dem Abschnitt VII des Zentralsammlers von SZ Groß Mahner nach SZ Ohlendorf soll zukünftig in einer Druckleitung in den Zentralsammler eingeleitet werden. Das Abwasser aus dem Abschnitt VIII des Zentralsammlers von der Kläranlage SZ Bad nach SZ Groß Mahner soll zukünftig in einer Freigefälleleitung in den Zentralsammler eingeleitet werden. Dieser Bauabschnitt wird für die Planung und für die Realisierung in zwei Abschnitte - Freigefälleleitung und Pumpwerk - unterteilt. Durch größere hydraulisch wirksame Abwassermengen aus dem südlichen Stadtgebiet durch zusätzliche Ortsaufschlüsse und Außerbetriebnahmen der Kläranlagen SZ Bad und Ringelheim, sowie der baulich verschlissenen Qualität des vorhandenen Altsammlers, muss hier eine Erneuerung des Schmutzwasserkanalbestandes erfolgen. Dabei soll eine Trasse in Lage und Höhe gefunden werden, die zum einen hinreichend geeignet ist für eine wirtschaftliche Realisierung des Bauvorhabens und zum anderen eine geringe Inanspruchnahme bzw. keine Inanspruchnahme von privaten Flächen sowie Kollisionspunkte mit anderen Leitungsbeständen und einen problemlosen Betrieb/Unterhaltung der Kanalisation gewährleistet. Auch sollten Entschädigungszahlungen oder aufwendige Instandhaltungen von Trassenoberflächen auf das Notwendige beschränkt bleiben. Die vorhandene Hydraulik, aufgestellt vom Ingenieurbüro iTH, Bahnhofstraße 46, 29556 Suderburg, Stand 18.12.2014 des Abwassersystems ist zu beachten. Im Rahmen der Bearbeitung sind die relevanten Lastfälle zu rechnen. Mit der Vorplanung sind die technischen Varianten der Kanalerneuerung vorzustellen, in deren Ergebnis die zu verwendenden Materialien, Verlegetechniken und Trassierungsmöglichkeiten festgelegt und die wirtschaftlichste, verkehrstechnisch, betrieblich sowie baulich optimalste Lösung gefunden werden soll. Dort, wo sich auf Grund von besonders langfristigen Genehmigungsverfahren terminliche Verzögerungen ergeben können, sollte dieser Projektteil wenn notwendig getrennt weiterbearbeitet werden. Für die bauliche und technische Umsetzung sind gegebenenfalls Maßnahmepläne in Abstimmung mit der Abteilung Kanalbetrieb der ASG zu erstellen, die eine geringstmögliche Störungsanfälligkeit des Betriebes gewährleistet und den laufenden Betrieb absichert. Für Zwischenbauzustände sind die hydraulischen Auswirkungen zu beachten und planerisch zu berücksichtigen. Überpumpszenarien müssen dabei betriebliche Bedürfnisse hinreichend abdecken. Bei allen Maßnahmen, die in den Betrieb eingreifen, sind zeitliche Realisierungs- und Bauabläufe zu erstellen, unter Beachtung der noch zu planenden und zu bauenden weiterführenden Systeme. Begleitende bzw. aufbindende Schmutz- und Niederschlagskanalsysteme im Baufeld des Zentralsammlers, sind mit zu berücksichtigen. Dies bezieht sich auch auf eventuelle Grundstücksanschlussleitungen. Sollten diese erneuert werden müssen, ist zwingend eine Zustandsbeurteilung mittels Grundstücksanschlussblatt zu gewährleisten. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse von direkten Grundstücksanschlussanbindungen im zu planenden Abschnitt. Neben den technischen Lösungsvarianten sind die dazugehörigen Kostenuntersuchungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchzuführen. Die Ingenieurleistungen umfassen die Bau- und Anlagentechnik unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und den ZTV- Anforderungen aus dem Vorgabenkatalog der ASG. Dort, wo hierbei Widersprüche erkannt werden, ist die Entscheidung der ASG einzuholen. Folgende Leistungen hat der AN weiterhin zu erbringen: - Bauvermessung der möglichen Trasse - Angebotseinholung Baugrundgutachten zur Bearbeitung des Entwurfs - Bestandsvermessung nach ISY-Bau Mit der Ausführung ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Gesamtfertigstellung ist bis 2030 vorgesehen. Die Gesamtbaukosten werden auf rund 14,1 Mio. EUR brutto geschätzt.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 je nach Bedarf - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 bei Bedarf sowie insbesondere folgende besondere/zusätzliche Leistungen: - Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zur HOAI 2021 - Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1.4.2 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 4 - Bauvermessung gemäß Anlage 1.4.5 ff. zur HOAI 2021, Leistungsphase 1 bis 5 - Baugrundgutachten gemäß Anlage 1.3 zur HOAI 2021 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Bauabschnitte im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mi … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit f … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungslei … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2014), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII der Vergabeunterlagen). Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2014 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen sein. Für den Bewerber (das/die Büro/s) sind dabei folgende Referenzen innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2014) einzureichen: - mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Ingenieurwerke mit mindestens einer Referenz über eine Druckrohrleitung für Abwasser, - mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Tragwerksplanung, - mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Technischen Ausrüstung mit mindestens einer Referenz über eine Pumpstation für Abwasser. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Gegenstand der Planung (Druckrohrleitung, Pumpstation, Vakuum- oder Unterdruckleitung, Sonstige für Abwasser, Wasser, Sonstiges) - Kurze Beschreibung des Projekts - Honorarzone - Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) - Gesamtbaukosten (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Bauabschnitte im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen und Bauabschnitte im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.. Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bewerber nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) finden keine Anwendung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JH9NH Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6JH9NH Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Feldstraße 2, 38226 Salzgitter
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzleivergabestelle@bbt-kanzlei.de

Bei uns erfasst

42Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc3df874-f489-46f0-8709-18abb12a82e2.