Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger, Stromgründling und Bitterling (gesamt: 3 Lose)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale) · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 43.162/01/2023_FFH Fischartenmonitoring_(3 Lose)veröffentlicht 14.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 20 Monate
- 01.03.2024 – 01.11.2025
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
- TGZ_BDCTGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH · Halle (Saale)Frist 03.12.2026
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- Wiederkehrende GMP-Requalifizierung des Monitoringsystems in der Universitätsapotheke (LOS 1) und in der Einrichtung für Transfusionsmedizin (LOS 2) im Universitätsklinikum Halle (Saale)Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale)Frist 30.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 1: Los 1 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 2: Los 2 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Stromgründling (Romanogobio belingi)bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 3: Los 3 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Bitterling (Rhodeus amarus).in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate01.03.2024 – 01.11.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 01.11.2025
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Landes für die Art Stromgründling (Romanogobio belingi) sowie die Durchführung des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt. Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
2 Lose - Los 1 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) - Los 2 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Stromgründlings (Romanogobio belingi). - Los 3 umfasst die Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen des Bitterlings (Rhodeus amarus).
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Auszug aus der Leistungsbeschreibung: Der Untersuchungsraum für Los 1 umfasst 17 Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Schlammpeitzgers gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb acht Landkreise (Haldensleben, Halberstadt, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Köthen, Burg, Stendal, Salzwedel). Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Schlammpeitzger abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Probestrecke sollte repräsentativ für die unterschiedlichen Strukturen im Untersuchungsgebiet sein (flache, schwach fließende, warme, nährstoffreiche Gewässer des Flachlandes und kleine, weichgründige, vegetationsreiche Flachgewässer mit überwiegend organisch geprägter Feinsedimentauflagen). Die konkrete Festlegung der zu befischenden Teilbereiche des Gewässers treffen die Bearbeiter vor Ort. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Neben der FFH-Art Schlammpeitzger sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Individuen sind in Größenklassen bezüglich ihrer Länge in der dafür vorgesehenen Tabelle zu verzeichnen. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen. 3.3 Berichte und Teilleistungen 3.3.1 Teilleistungen Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung: - Teilleistung 1.1: Zwischenbericht Teilleistung 1.1 enthält die gesamten Daten der Geländeerfassungen einschließlich Fotodokumentation des Jahres 2024 - Teilleistung 1.2: Endbericht Teilleistung 1.2 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2024 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. 3.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung 3.3.2.1 Zwischenbericht Der Zwischenbericht enthält alle erhobenen Daten in den folgenden Formaten: - Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei - Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen im MS Excel-Format. - digitalisierte topographische Daten als ArcView-shapefiles bzw. Koordinaten - digitale Fotodokumentation mit eindeutiger Kennzeichnung einschließlich Lokalisierung der Bilddateien (Format: vorzugsweise jpg) 3.3.2.2 Endbericht Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Ausführungsfristen/Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Quellen entnehmen Sie bitte: der Anlage "Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen. | 20 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Stromgründling (Romanogobio belingi) Der Untersuchungsraum für Los 2 umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Stromgründlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb fünf Landkreise (Burg, Bernburg, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Magdeburg). Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Stromgründling abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf die genannte Art Stromgründling der einzelnen Standorte ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Bei den Erfassungen ist zu berücksichtigen, dass die nachfolgende Bewertung sowohl nach den BWS für R. belingi als auch R. vladykovi erfolgen soll. Die Erfassungsmethodik ist entsprechend auszurichten Die Erfassung der Fischart des FFH-Monitorings wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind bei Nacht durchzuführen (mindestens eine Stunde nach Anbruch der Dunkelheit), da sich die Art nachts im Flachwasserbereichen aufhält und die Nachweisbarkeit dadurch erhöht wird. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Der Umfang des zu beprobenden Gewässerabschnitts soll sich an den methodischen Vorgaben der Probenahme gemäß Handbuch zu fiBS (fischbasiertes Bewertungssystems für Fließgewässer) orientieren. Neben der FFH-Art Stromgründling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen. Die Erfassung und Bewertung des Stromgründlings R. belingi soll alternativ anhand zweier Bewertungsschemata (BWS) erfolgen: BWS für R. belingi sowie BWS für R. vladykovi. Anwendbarkeit und Ergebnisse beider Schemata sollen dabei verglichen werden. Daraus soll eine Empfehlung für die fachlich sinnvollste Vorgehensweise bei der Bewertung abgeleitet werden. 4.2 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden. 4.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern | 10 Monate | – |
| 3 | Los 3 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Bitterling (Rhodeus amarus). Der Untersuchungsraum umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Bitterlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb vier Landkreise (Salzwedel, Stendal, Bernburg, Wittenberg). Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Bitterling abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Bitterling ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Neben der FFH-Art Bitterling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Probestrecke bzw. –fläche zur Erfassung des Bitterlings sollte mindestens 200 m oder 500 m² betragen sowie repräsentativ für die unterschiedlichen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sein. Der Großmuschelbestand, welcher zur Reproduktion des Bitterlings von entscheidender Bedeutung ist, soll vom AN auf Grund des hohen Aufwands nicht gezielt erfasst werden. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen (Stammfeldprotokoll, Feldprotokoll für die Elektrobefischung) dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen. 5.2 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden. 5.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2026 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. | 11 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 60 Prozent Gewichtungsiehe Anlage 13 - Erläuterungen Zuschlagskriterien
- Qualität
- 40 Prozent Gewichtung- siehe Anlage 13 - Erläuterungen Zuschlagskriterien
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 01.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach V … ganz lesenkürzer
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Gewässerbiologische Station Kratzeburg, Kratzeburg | – |
| 2 | Gewässerbiologische Station Kratzeburg, Kratzeburg | – |
| 3 | Gewässerbiologische Station Kratzeburg, Kratzeburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale)
- Website
- lau.sachsen-anhalt.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lau.mwu.sachsen-anhalt.de
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- Zuschlag an Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat "Mittelelbe" e. V.
- Zuschlag an Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat "Mittelelbe" e. V.
- Zuschlag an Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat "Mittelelbe" e. V.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.01.2024
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.01.2024 auf 22.01.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 15.01.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0bd90776-64f3-40d3-a9d5-3c2636d99ef0.