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vergebenEU-weitDienstleistungen

Arbeitsmedizinischer Dienst

Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen GS 141 OV 022023veröffentlicht 07.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1063 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (40 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate01.02.2024 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
17Angebot auf bis zu 17, Zuschlag höchstens 17 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39114, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 33 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 33 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

1. Die Anzahl der zu betreuenden Beschäftigten ergibt sich aus dem jeweiligen Los 1 bis 17. 2. Für den Auftraggeber ist gem. § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868), a) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, b) in Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Sicherheit in den Behörden der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt vom 02.06.1997 (MBl. LSA Nr. 30/1997) ein den Grundsätzen des Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. 3. Die arbeitsmedizinische Betreuungsleistung soll den Leiter der Behörde beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. 4. Damit soll erreicht werden, dass a) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, b) gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und c) die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. 5. Die Anforderungen an die Leistungspflichten und den Leistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert. eistungsumfang sowie die einzelnen Leistungsorte sind in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 5 - Leistungsbeschreibung) inklusive der dazugehörigen Anlagen näher definiert.

Gegenstand nach CPV

Lose17 Lose · Angebot auf bis zu 17 · Zuschlag höchstens 17 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - 470 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
2
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen - 210 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
3
Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - 210 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
4
Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - 210 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
5
5 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg - 210 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

11 Monate–
6
Finanzamt Eisleben - 160 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
7
Finanzamt Genthin - 110 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
8
Finanzamt Haldensleben - 120 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
9
Finanzamt Halle (Saale) - 410 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
10
Finanzamt Magdeburg - 460 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
11
Finanzamt Merseburg - 140 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
12
Finanzamt Naumburg

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
13
Finanzamt Quedlinburg - 290 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
14
Finanzamt Salzwedel - 100 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
15
Finanzamt Staßfurt - 130 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
16
Finanzamt Stendal - 180 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–
17
Finanzamt Wittenberg - 130 Beschäftigte

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

23 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
1. Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent b) Der Skontoabzug wird bei der Wertung nicht berücksichtigt. 2. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.

Eignung15 von 15 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung der Unternehmensdaten für das Wettbewerbsregister Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro (vgl. ohne Umsatzsteuer) muss die Beschaffungsstelle gemäß § 6 Absatz 1 WRegG zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Kriterium
Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass im Falle der Auftragserteilung einer Bietergemeinschaft gegründet wird und dazu das Formblatt „AB3 - ARGE“ dem Angebot beigefügt wurde.
Kriterium
Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre … ganz lesenEigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft" und „AB4 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
Kriterium
Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarifvertrag dem öffent … ganz lesenEigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarifvertrag dem öffentlichen Dienst (Bund, Land, Kommune) zuzurechnen ist (weiter mit Ziffer 2.5.). - der oben genannte Tarifvertrag am <Datum> für allgemeinverbindlich erklärt wurde. - der oben genannte Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde .
Kriterium
Eigenerklärung Berufsgenossenschaft - soweit vorhanden -
Kriterium
Eigenerklärung Präqualifizierung - soweit vorhanden/nicht vorhanden -
Kriterium
Eigenerklärung Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister - soweit vorhanden/nicht vorhanden - Eigenerklärung Vorlage aktueller Auszug aus dem Berufsregister
Kriterium
Eigenerklärung, 1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet 2. allgemein, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - … ganz lesenEigenerklärung, 1. zur Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister, aktueller Auszug Berufsregister mit dem Angebot beigefügt oder nicht zur Eintragung ins Handels- und/oder Berufsregister verpflichtet 2. allgemein, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
Kriterium
Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TV … ganz lesenEigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG). b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht. c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann. e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt. f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist. zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. zu § 14 TVergG LSA, dass a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden. b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist. c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist. d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden. f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind. zu § 17 TVergG LSA, dass a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA - die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN - die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und - die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge vorlegt werden. b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden. c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben. d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt. zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
Kriterium
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstel … ganz lesen1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann: - Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro - Vermögensschäden: 250.000 Euro - Verlust von Schlüsseln/Codekarten: keine Anforderung - Verlust bewachter Sachen: keine Anforderung oder dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden. 2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung/Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz - je Los - in €: keine Anforderung
Kriterium
1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeg … ganz lesen1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen. 2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. 3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird. 4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird. 5. Eigenerklärung, a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird. b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen. 6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird. 7. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
Kriterium
Referenzen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.) a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende. b) Es sind mindestens drei Referenzeneinzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 (vgl. Abnahme der Leistung; … ganz lesenReferenzen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung Ziffer 3.3; A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4.) a) Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende. b) Es sind mindestens drei Referenzeneinzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 (vgl. Abnahme der Leistung; Vertragsbeginn laufender Vertrag kann vor dem 01.01.2020 liegen) erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. c) Von den drei Referenzenmuss mindestens eine Referenz die folgende Mindestanforderung - je Los - erfüllen: Anzahl der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten 1 Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt 330 Beschäftigte 2 Finanzamt Bitterfeld-Wolfen 150 Beschäftigte 3 Finanzamt Dessau-Roßlau - Steuer - 150 Beschäftigte 4 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - 140 Beschäftigte 5 Finanzamt Dessau-Roßlau - Finanzdienste - Magdeburg 150 Beschäftigte 6 Finanzamt Eisleben 120 Beschäftigte 7 Finanzamt Genthin 80 Beschäftigte 8 Finanzamt Haldensleben 90 Beschäftigte 9 Finanzamt Halle (Saale) 300 Beschäftigte 10 Finanzamt Magdeburg 340 Beschäftigte 11 Finanzamt Merseburg 100 Beschäftigte 12 Finanzamt Naumburg 170 Beschäftigte 13 Finanzamt Quedlinburg 210 Beschäftigte 14 Finanzamt Salzwedel 70 Beschäftigte 15 Finanzamt Staßfurt 90 Beschäftigte 16 Finanzamt Stendal 130 Beschäftigte 17 Finanzamt Wittenberg 90 Beschäftigte d) Es müssen nicht zwingend verschiedene Referenzen - je Los - eingereicht werden. e) Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. f) Reicht der Bieter eine Referenz mit der jeweiligen Höchstanforderung gemäß lit. g) (vgl. vgl. Los 1 = 330 Beschäftigte), so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat. g) Der Vertrag besteht seit mindestens 24 Monaten oder hat mindestens 24 Monate bestanden. h) geforderte Angaben: - Name Referenzgebers (Eignungsleihe Mitglied Bietergemeinschaft, UAN) - Name/Adresse des AG, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes, falls abweichend Adresse AG) - Ansprechpartner (Angabe zentrale Tel.-Nr./E-Mail, ohne Benennung Ansprechpartner, es sei denn, die Genehmigung der Person liegt vor) - Anzahl der arbeitsmedizinisch betreuten Beschäftigten (vgl. lit. c); 2 - Angebotsaufforderung, Ziffer 3.3. lit. g) - Vertrag besteht seit/Vertrag bestand
Kriterium
Eigenerklärung, dass die Unternehmensdarstellung dem Angebot beigefügt wurde. Bei der Unternehmensdarstellung (vgl. Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer und des Leistungsspektrums) soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen (vgl. beispie … ganz lesenEigenerklärung, dass die Unternehmensdarstellung dem Angebot beigefügt wurde. Bei der Unternehmensdarstellung (vgl. Darstellung des Bieters / der Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer und des Leistungsspektrums) soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen (vgl. beispielsweise Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum, Leistungsspektrum mit Bezug zur vergabegegenständlichen Leistung) eingegangen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt - bis zum 30.06.2025 für das Optionsjahr 2026 und - bis zum 30.06.2026 für das Optionsjahr 2027 die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
11.12.2023, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2023 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform … ganz lesen1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2023 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de). 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass …

Lose 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Beschreibung wie Los 1

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
WICHTIG: Die Eignungsanforderungen und die dazugehörigen Mindestanforderung je Los werden zur Vereinfachung insgesamt in der Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung (vgl. 5.1 Los:LOT-0001) kommuniziert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Beschreibung wie Los 1
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
11.12.2023, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2023 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform … ganz lesen1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.11.2023 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de). 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
Anschrift
Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg
Kontakt
vergabestelle.fa-md@sachsen-anhalt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 6 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.12.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 93fd04de-8a93-4d64-8bd1-87f7f31f7861.