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vergebenEU-weitDienstleistungen

Arbeitsmedizinische Versorgung

Berufsgenossenschaft Holz und Metall · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2025-016-EU-STAGSveröffentlicht 30.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 524 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 6 Lose · in 35 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
900 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
48 Monate
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55124, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (142 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung von externen professionellen Dienstleistern im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung zur Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die eigenen BGHM-Beschäftigten an allen deutschen Standorten.

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gebietslos Nord

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

48 Monate152.000 €
2
Gebietslos Ost

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

48 Monate116.000 €
3
Gebietslos Süd-Ost

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

48 Monate110.000 €
4
Gebietslos Süd-West

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

48 Monate97.000 €
5
Gebietslos Mitte

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

48 Monate236.000 €
6
Gebietslos West

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

48 Monate189.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber de … ganz lesenAngaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Versorgung werden Gesundheitsdaten der Beschäftigten der Auftraggeberin verarbeitet. Des Weiteren erhält der Auftragnehmer ggf. Kenntnis von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Auftraggeberin. Die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzes sowie die Wahrung d … ganz lesenIm Rahmen der arbeitsmedizinischen Versorgung werden Gesundheitsdaten der Beschäftigten der Auftraggeberin verarbeitet. Des Weiteren erhält der Auftragnehmer ggf. Kenntnis von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Auftraggeberin. Die Einhaltung der Regelungen des Datenschutzes sowie die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht sind bei der Leistungserbringung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Dies gilt auch insbesondere für die Übermittlung von vertraulichen Daten. Sofern der Auftragnehmer ein optionales Online-Buchungstool zur Vereinbarung von Terminen zur Verfügung stellt, sind bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Regelungen des Datenschutzes einzuhalten. Der Auftragnehmer hat Datenschutzhinweise für die Datenverarbeitungen bei Nutzung des Buchungstools durch die Beschäftigten der Auftraggeberin bereitzuhalten. Die Nutzung des Buchungstools ist für die Beschäftigten der Auftraggeberin freiwillig und wird weder von der Auftraggeberin noch von dem Auftragnehmer verpflichtend gemacht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYTN70CP7K# Bindend ist die Bindefrist des Angebotes (3 Monate) gemäß den Bewerbungsbedingungen (Dokument 02). Systemseitig ist die Bindefirst falsch gesetzt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz
Website
bghm.de
Kontakt
vergabestelle@bghm.de

Bei uns erfasst

258Bekanntmachungen
66Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 02.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99338714-2524-4e3a-9e79-cc572aceb2d7.