Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 125_2025veröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 423 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Göttingen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
780 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadt Göttingen
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:15 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:15 Uhr
    Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung.

# Bei der Auftraggeberin (AG) sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung insgesamt 1.825 Bedienstete zu betreuen. Die Ermittlung der betriebsärztlichen Grundbetreuung erfolgt anhand der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2. Danach ergibt sich eine Grundbetreuung von zzt. Insgesamt 1203 Jahresstunden. Diese teilt sich anteilig auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die/den Betriebsärztin/Betriebsarzt auf. # Eine Überschreitung von maximal 5 % des Sollstundenvolumens ist hierbei möglich.# Es entfällt ein Anteil von jährlich 403 Stunden auf die Grundbetreuung durch die/den Betriebsärztin/Betriebsarzt. Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung beläuft sich auf jährlich 800 Stunden. # Eine mögliche Anpassung der Jahressollstunden erfolgt äquivalent zu den Personalzahlen.

# Nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ergibt sich eine betriebsärztliche Grundbetreuung von zzt. 403 Jahresstunden. # Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung beläuft sich aufgrund unterschiedlicher Maßnahmen (z.B. Digitalisierung, Gefährdungsbeurteilungen, Strukturiertes und prozessorientiertes Gesundheitsmanagement, Tag des Personals / Betriebsversammlungen) auf jährlich 800 Stunden. # Der Stundenumfang der betriebsspezifischen Betreuung ergibt sich aus Vorsorgen, Beratungen und der Weiterentwicklung der strukturierten Gesundheitsbetreuung. Darüber hinaus bezieht er sich auf organisatorische und strukturelle Maßnahmen, die in Zukunft bei der Stadtverwaltung Göttingen durchgeführt werden oder durchgeführt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen: - Monatlicher Erfahrungsaustausch, - Digitalisierung (Elektronische Aktenführung / E-Government), - Gefährdungsbeurteilungen, - Strukturiertes und prozessorientiertes Gesundheitsmanagement, - Tag des Personals / Betriebsversammlungen, - Fehlzeitenmanagement, - Umgang mit Leistungswandlung und demografischem Wandel, - Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

# Darstellung der zu erbringenden Leistung anhand eines Betreuungskonzepts Das Konzept dient auch als Arbeitsgrundlage für mögliche Geschäftsprozesse. Das Konzept ist verpflichtender Bestandteil der Angebotsunterlagen. Angebote ohne Konzept werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen

# Eine Preisanpassung wird nur hinsichtlich des zu entrichtenden Umsatzsteuersatzes vereinbart.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistung ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Bediensteten der Stadt Göttingen (AG) sowie die Beratung der AG auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) in der jeweils geltenden Fassung. Alle für die AG anwendbaren bzw. einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen (Gesetze, Verordnungen, DIN-/EN-/EG-Richtlinien u. a. Normen sowie Unfallverhütungsvorschriften) und sich künftig ergebende Änderungen in den Rechtsgrundlagen sind zu beachten und umzusetzen. Die Aufgaben für Betriebsärzt*innen nach § 3 ASiG sind durch den AN zu übernehmen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung fallen bei der AG Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen an, die durch den AN erfolgen. Bei den Untersuchungen handelt es sich insbesondere um folgende: - Asbestfaserhaltiger Staub, - Allgemeiner Staub, - Lärm, -Obstruktive Atemwegserkrankungen, - Tätigkeiten mit Hautbelastungen/,Feuchtarbeiten, - Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten, - bei Führerscheinverlängerung Klasse C, - Atemschutz, - Bildschirmarbeiten, - Tätigkeiten mit Schweißrauche, - Tätigkeiten mit Absturzgefahr, - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems, - UV-Exposition, - allg. arbeitsmedizinische Untersuchungen (z. B. Feststellung der Eignung für Tätigkeiten), - Untersuchungen in Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Impfvorsorgen (z.B. Hepatitis A/B, Influenza, Covid, FSME). # Aufgaben der Grundbetreuung: - individuelle und kollektive Beratung der Mitarbeitenden, der Arbeitgeberin, der Führungskräfte sowie des Betriebsrates und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. - Unterstützung bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung, der Durchführung von Begehungen, der Analyse von Ursachen bei Unfällen oder Erkrankungen sowie der Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. # Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung: - Beratung und Unterstützung bei besonderen Gefährdungen und Belastungen, - Beratung beim Personaleinsatz und der betrieblichen Wiedereingliederung, - arbeitsmedizinische Vorsorge, - Unterstützung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. -Aufführen mögliche Handlungsfelder die bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder bei Veränderungen der Rechtslage oder des Stands der Technik und/oder der Arbeitsmedizin eine erweiterte Beratung erfordern können. - Führung der Gesundheitsakten und sonstiger Unterlagen, deren Führung durch Gesetz oder Rechtsvorschriften für die arbeitsmedizinische Betreuung vorgeschrieben sind. - Überwachung der Nachuntersuchungstermine (einschließlich Terminvereinbarungen mit den Bediensteten), inkl. Erstellung von Berichten, Gesundheitszeugnissen, Protokollen, Stellungnahmen u. ä.. # Arbeitsmedizinische Untersuchungen der Bediensteten aufgrund: - gesundheitlicher Belastungen oder Gefährdungen (Durchführung von Überwachungs- und nachgehenden Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen einschließlich Unterstützung bei der Führung der Vorsorgekarteien), - besonderer arbeitsmedizinischer Dringlichkeit, - von Erkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. # Einstellungsuntersuchungen bzw. Wiedereinstellungsuntersuchungen sowie Untersuchungen, die auf Wunsch der Bediensteten z. B. nach § 6 ArbZG, § 11 ArbSchG durchgeführt werden. # Bei Bedarf Entwicklung von Geschäftsprozesse für den Ablauf und die Durchführung von Beauftragungen, Vorsorgen und Untersuchungen. # Zur Betreuung zählen auch Leistungen, die für die Erfüllung der Beauftragung erforderlich sind, wie Organisation von Terminen, Erstellung von Berichten, Kommunikation mit behördlichen und auch anderen Einrichtungen. # Teilnahme des eingesetzte Betriebsärztin/Betriebsarztes an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses sowie am monatlichen Erfahrungsaustausch mit der AG . # Zusammenarbeit mit dem Personalrat der Stadt Göttingen (§ 9 ASiG). # Die ermittelte Einsatzzeit darf ausschließlich für die Wahrnehmung der in § 3 ASiG und Ziffer 3. der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben verwendet werden. # Der AN verpflichtet sich, die jährlichen Einsatzstunden möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Monate des Kalenderjahres zu verteilen. # Der AN erstellt zum Nachweis seiner Aufgabenerfüllung einen Tätigkeitsnachweis über jeden Einsatz. Die tatsächlich erbrachte Einsatzzeit ist jeweils zum Quartalsende nachzuweisen. Zum Inhalt des Leistungsnachweises wird auf Ziffer 13., Rechnungstellung/Zahlungsweise, verwiesen. # Des Weiteren ist entsprechend der DGUV Vorschrift 2 jährlich ein Bericht über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu erstellen. Dieser Bericht ist jeweils bis zum 15.02. des folgenden Jahres vorzulegen # Betreuungszeiten und Erreichbarkeit: - Der AN hat sicherzustellen, dass die planmäßige arbeitsmedizinische Betreuung an mindestens zwei Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgt. Zu folgenden Zeiten sind Termine anzubieten: # montags bis donnerstags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr , # freitags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr. # Bei Verwendung eines Anrufbeantworters besteht für den AN eine Rückrufverpflichtung spätestens am folgenden Werktag – Montag bis Freitag, zu den oben genannten Zeiten. # Es muss gewährleistet sein, dass Untersuchungstermine innerhalb einer Woche ermöglicht werden; bei Gefahr im Verzuge ist ein unverzüglicher Einsatz sicherzustellen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der AG grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin vorzulegen. #Die Erreichbarkeit des AN zu den oben angegebenen Zeiten ist sicherzustellen. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch und ist zusätzlich über ein Online-Portal des AN zu ermöglichen. #

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des Angebots mit dem günstigsten Preis.

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eign … ganz lesen• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ­-VOL­-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Finanzkennzahlen
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen über die Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Betreuungen in Verwaltungs- /Dienstleistungsbereichen sind anzugeben und Bestandteil der Angebotsunterlagen. Dazu sind anliegend Referenzadressen –mit Ansprechpartner*in und Telefon-Nr. – von Einrichtungen aufzuführen, für die in den letzten dre … ganz lesenReferenzen über die Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Betreuungen in Verwaltungs- /Dienstleistungsbereichen sind anzugeben und Bestandteil der Angebotsunterlagen. Dazu sind anliegend Referenzadressen –mit Ansprechpartner*in und Telefon-Nr. – von Einrichtungen aufzuführen, für die in den letzten drei Jahren vergleichbare arbeitsmedizinische Leistungen erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf die Faktoren Auftraggebergröße (1.000 bis 2.000 Mitarbeiter*innen), Branche (Öffentlicher Dienst) und inhaltliche Übereinstimmung der Dienstleistung. (Auf besondere Anforderung sind Referenzschreiben vorzulegen.)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der AN versichert, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche ab Vertragsbeginn abzuschließen und mindestens bis zum Ende sämtlicher Beziehungen aus diesem Vertrag aufrecht zu erhalten. (Auf Verlangen wird die Versicherungspolice der AG vorgelegt.) … ganz lesenDer AN versichert, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche ab Vertragsbeginn abzuschließen und mindestens bis zum Ende sämtlicher Beziehungen aus diesem Vertrag aufrecht zu erhalten. (Auf Verlangen wird die Versicherungspolice der AG vorgelegt.) Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügt über eine Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 5.000.000,00 € für Vermögensschäden. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beizufügen. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der AN muss mindestens drei Personen (Betriebsärzt*innen) vorhalten, die die berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 3 VSG 1.2 erfüllen a) Qualifikation des einzusetzenden ärztlichen Personals: 1. berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in … ganz lesenDer AN muss mindestens drei Personen (Betriebsärzt*innen) vorhalten, die die berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 3 VSG 1.2 erfüllen a) Qualifikation des einzusetzenden ärztlichen Personals: 1. berufliche Qualifikation nach §§ 4 und 7 ASiG in Verbindung mit § 3 DGUV Vorschrift 2 und § 3 VSG 1.2 erfüllen. Der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation für europäische Bieter erfolgt mittels der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 17 f., 81). 2. hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung hinreichend qualifiziert sind und sich regelmäßig mindestens einmal im Jahr arbeitsmedizinisch fortgebildet haben. 3. Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen. aa) Die*der zugeordnete Betriebsärzt*in muss darüber hinaus folgende Anforderungsmerkmale erfüllen: 1. Fachkunde im Bereich der psychischen Belastungen, 2. Fachkunde im Bereich der medizinischen Rehabilitation, 3. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsärzt*in. aaa) Darüber hinaus sollten folgende Anforderungsmerkmale erfüllt sein: 1. Erfahrungen bei der Implementierung und Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, 2. Netzwerke in der Region nutzen, insbesondere auch zu Partnern (bspw. Diakonie) in der Suchtkrankenhilfe, 3. Fachlichkeit und Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung gemäß SGB IX. # Die Qualifikationen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen. # Der*die eingesetzte Betriebsärzt*in muss neben der Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 über die Ermächtigung für Vorsorgeuntersuchungen gemäß Ziffer 3 verfügen. Soweit einzelne Ermächtigungen nicht vorliegen, jedoch für die Erfüllung der vertraglichen Aufgaben erforderlich sind, hat der AN auf seine Kosten hierzu ermächtigte Betriebsärzt*innen einzusetzen. b) Qualifikation des nicht ärztlichen Personals: Der AN stellt sicher, dass alle im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung eingesetzten Fachkräfte über eine einsatzbezogene Eignung und Qualifikation verfügen. Das Personal übernimmt unterstützende Aufgaben unter der Verantwortung des AN und der Leistungserfüllung nach § 3 ASiG. Hierzu zählen insbesondere medizinische Fachangestellte, Gesundheits- / Krankenpfleger*innen und Arzthelfer*innen. Der AN gewährleistet, dass alle zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen über aktuelle Kenntnisse im Aufgabenbereich verfügen. Eine Überprüfung der Nachweise zur Qualifikation behält sich der AG vor. # Der AN ist verpflichtet, die ärztlichen Leistungen grundsätzlich über die gesamte Vertragsdauer mit dem*der genannten Betriebsärzt*in durchzuführen. Personelle Änderungen sind der AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sobald die Änderungen dem AN bekannt werden. Der Mittelung sind die Nachweise der Qualifikation zur Leistungsausführung beizufügen. # Der AN hat zu gewährleisten, dass der*die eingesetzte Betriebsärzt*in die fachlichen Kenntnisse während der gesamten Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält und sich zu diesem Zweck regelmäßig -mindestens einmal pro Jahr- arbeitsmedizinisch fortbildet. Auf Verlangen des AG ist dies nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich längstens automatisch um zwei Mal ein Jahr, wenn er nicht spätestens 7 Monate vor Vertragsablauf (31.05. des jeweiligen Jahres) schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate (längstens bis zum 31.12.2029), in diesem Fall bedarf es keiner besonderen Kündigung.
Optionen
Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
11.09.2025, 10:15 Uhr. Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe­-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe­-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen­-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 ­ Z3­3­3194­1­36­09/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 04.09.2025, ­10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-­Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss . 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei i …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
Kontakt
vergabestelle@goettingen.de

Mehr von Stadt Göttingen

Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Göttingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7368741a-e5ea-4a44-8386-19f7190b5c75.