Zum Inhalt
Menü

Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung - 2 Lose

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen OV023.25veröffentlicht 15.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 355 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen (35 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate01.04.2026 – 30.11.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Bewertung des eingereichten Konzeptes70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Oberhavel
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung" nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Die ausgeschriebene Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 18 Jahren, die unter Minderungen der Leistungsfähigkeit sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen psychischer und/oder physischer Natur leiden, welche bereits gutachterlich belegt wurden oder deren Begutachtung erfolgen soll.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Oranienburg

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch geeignete Angebote, wie individuelles Coaching und Gruppenarbeiten abzumildern bzw. zu stabilisieren. Die Teilnehmer setzen sich mit ihrem Gesundheitszustand auseinander und erlernen einen positiven Umgang mit den eigenen Einschränkungen. Den Teilnehmern soll dadurch eine neue und realistische Sichtweise auf die eigenen Potenziale trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht werden. Durch eine intensive psychologische und sozialpädagogische Betreuung sowie Bewerbungscoaching, Gesundheitstraining sowie bedarfsgerechte betriebliche Erprobungen bei Arbeitgebern sollen die Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden. Die Maßnahme wird in 2 Losen mit je 2 Durchgängen à 10 Monaten durchgeführt. Sie beginnt für beide Lose am 01.04.2026 und endet am 30.11.2027. Für beide Lose sind jeweils 10 Teilnehmerplätze pro Durchgang vorgesehen. Die Maßnahme findet für Los 1 am Standort Oranienburg und für Los 2 am Standort Gransee statt. Eine Angebotsabgabe eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft ist für beide Lose zulässig.

20 Monate–
2
Gransee

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, bestehende gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch geeignete Angebote, wie individuelles Coaching und Gruppenarbeiten abzumildern bzw. zu stabilisieren. Die Teilnehmer setzen sich mit ihrem Gesundheitszustand auseinander und erlernen einen positiven Umgang mit den eigenen Einschränkungen. Den Teilnehmern soll dadurch eine neue und realistische Sichtweise auf die eigenen Potenziale trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglicht werden. Durch eine intensive psychologische und sozialpädagogische Betreuung sowie Bewerbungscoaching, Gesundheitstraining sowie bedarfsgerechte betriebliche Erprobungen bei Arbeitgebern sollen die Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden. Die Maßnahme wird in 2 Losen mit je 2 Durchgängen à 10 Monaten durchgeführt. Sie beginnt für beide Lose am 01.04.2026 und endet am 30.11.2027. Für beide Lose sind jeweils 10 Teilnehmerplätze pro Durchgang vorgesehen. Die Maßnahme findet für Los 1 am Standort Oranienburg und für Los 2 am Standort Gransee statt. Eine Angebotsabgabe eines Einzelbieters oder einer Bietergemeinschaft ist für beide Lose zulässig.

20 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis30 %
Bewertung des eingereichten Konzeptes70 %
Preis
AngebotspreisDer Angebotspreis je Los ist als Gesamtangebotspreis (brutto) das Produkt aus allen Teilnehmerplätzen über die gesamten Maßnahmemonate einschließlich der ggf. zu zahlenden Umsatzsteuer unabhängig von Durchgängen, Verweildauer etc. und dem Preis pro Teilnehmerplatz. Der vom Bieter angegebene Angebotspreis wird bei der Ermittlung der Wertungskennzahl herangezogen. Im Angebotspreis sind alle mit der Durchführung der Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers zu berücksichtigen.
Qualität
Bewertung des eingereichten KonzeptesDer Bieter legt in seinem Konzept detailliert dar, wie er die aufgeführten Inhalte umsetzt und die geforderten Ziele erreichen wird. Die eingereichten Angebote müssen zunächst die formalen Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen, um in die weitere Wertung zu gelangen. Hier wird das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhält, im Wege der Best-Angebots-Quotienten-Methode ermittelt. Das Verhältnis der Gewichtung zwischen Leistung und Preis wird mit 70 (Wertigkeitsfaktor für die Leistung WF(Leistung)) und 30 (Wertigkeitsfaktor für den Preis WF(Preis)) festgelegt. Die Prüfung und Bewertung gestaltet sich im Einzelnen wie folgt: 1. Zur Ermittlung des Leistungswertes des jeweiligen Angebotes L(Angebot) wird zunächst für jedes Los der Konzeptinhalt anhand einer Bewertungsmatrix (siehe Teil C) bewertet. Die Bewertungsmatrix besteht aus einzelnen Wertungsbereichen und -kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen. Die Angebote werden zunächst hinsichtlich des Konzeptinhalts nach den in der Bewertungsmatrix benannten Wertungsbereichen und -kriterien jeweils mit sogenannten Wertungspunkten - 0 bis 10 Punkte - durch fünf Prüfer des Auftraggebers beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium. Daraus wird für jedes Angebot und jede Bewertung der Punktemittelwert des Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf 2 Nachkommastellen berechnet. Die so ermittelten Punkte werden mit dem in der Bewertungsmatrix angegebenen jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert. Daraus ergibt sich pro Wertungskriterium der jeweiligen Wertungsbereiche die gewichtete Punktzahl. Diese gewichteten Punktzahlen werden addiert und ergeben im Ergebnis den Leistungswert (L(Angebot)). Unter folgenden Umständen gelangt das Angebot nicht in die weitere Wertung: (1) bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten des Wertungskriteriums "Auftragsverständnis" im Wertungsbereich "Übergreifende Strategie" (2) und bei einer Bewertung mit 0,00 bis 3,00 Punkten von mindestens zwei Wertungskriterien im Wertungsbereich "Darstellung der Umsetzungskonzeption". Im Anschluss an die Konzeptbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig oder ungewöhnlich hoch, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises wird das Passwort für die Urkalkulation vom Bieter angefordert, um anhand der geöffneten Urkalkulation des Bieters und der Kalkulation des Auftraggebers zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrige oder ungewöhnlich hohe Preis angemessen ist, um die vorgegebene Leistung sachgerecht zu erbringen. Das Angebot verbleibt nicht in der weiteren Wertung, falls festgestellt wird, dass die Leistung mit dem angebotenen Preis nicht sachgerecht erbracht werden kann. 2. Für jedes einzelne Angebot wird die Kennzahl Z(Angebot) ermittelt, indem der jeweils ermittelte Leistungswert des Angebots L(Angebot), der ermittelte Leistungswert des besten Angebots L(Bestes Angebot), der niedrigste noch vorhandene Angebotspreis P(Niedrigstes Angebot) und der Preis des Angebots P(Angebot) in die Formel, Seite 8 Teil A der Bewerbungsbedingungen, nach der Best-Angebots-Quotienten-Methode eingesetzt werden. Maßgeblicher Preis ist der rechnerisch geprüfte Brutto-Gesamtpreis für den pro Los im Maßnahmezeitraum 01.04.2026 - 30.11.2027. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem höheren Leistungswert den Zuschlag.

Eignung11 von 11 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgli … ganz lesenMittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung … ganz lesenMittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben zur Art und zur Anzahl des Personals zum Zeitpunkt der Angebotsangabe. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbrin … ganz lesenMittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Angaben zur Art und zur Anzahl des Personals zum Zeitpunkt der Angebotsangabe. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus ein … ganz lesenMittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergab … ganz lesenMittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen … ganz lesenEs gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Im Vordruck D. 7 (Referenzliste) der Vergabeunterlagen ist mindestens eine Referenz über Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie Stabilisierung und der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen zu benennen. Es sind ausschließlich Leistunge … ganz lesenIm Vordruck D. 7 (Referenzliste) der Vergabeunterlagen ist mindestens eine Referenz über Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung sowie Stabilisierung und der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen zu benennen. Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten 3 Jahren aufzuführen. Der Referenznachweis gilt auch als erbracht, wenn die in der Leistungsbeschreibung (siehe Teil B) genannten Leistungen Bestandteil einer Gesamtmaßnahme waren. Bei einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Durch den Bieter und bei Bietergemeinschaften für das bevollmächtigte Mitglied ist das Zertifikat über die Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 178 SGB III - ausgestellt durch die jeweilige fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) - den Unterlagen beizufügen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Erklärung gefordert: "Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, le … ganz lesenMittels dem Vordruck D.4 "Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft" der Vergabeunterlagen werden folgende Erklärung gefordert: "Ich/Wir verpflichte/-n mich/uns, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt."
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 Tage
Angebotsöffnung
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Geschäftssprache: Deutsch. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder … ganz lesenLeistung: Geschäftssprache: Deutsch. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswe … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bindefristende: 19.01.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HC5D#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landkreis Oberhavel

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen (35 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f138b3d8-c947-4e3e-a114-6dc3a4c68cb4.