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Arbeitsmarktdienstleistung: Neue Wege vor Ort

Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen (ZV)80-325/25 EUveröffentlicht 13.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
735 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.11.2025 – 31.10.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Anwesenheitsstruktur und Inhalte35 %
  • Personaleinsatz21 %
  • Zielerreichung14 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2026
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der vergebene Auftrag umfasst die nachfolgende nachfolgende Dienstleistung: Die Ziele der Maßnahme sind die Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit, sowie die Herstellung der Prozessfähigkeit. Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die diese charakterisierenden Merkmale sind den entsprechenden Tabellen im Dokument Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Verfolgung der Entwicklungsziele soll zur Verbesserung der Mitwirkung im Fallmanagement beitragen.

Beschreibung des Loses

Die Maßnahme beinhaltet intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung. Im Rahmen von 5 Sitzungen sind Problembereiche zu identifizieren und individuelle Lösungen zu erarbeiten, beispielsweise durch das Aufzeigen von Alternativen zum SGB II Bezug. Die Maßnahme ist ein Angebot für Menschen, die dem Arbeitsmarkt im Prinzip nicht zur Verfügung stehen und keine Mitwirkung erkennen lassen. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) wird nicht durch die beauftragende Behörde vorgegeben und ist im Angebotskonzept darzulegen. Auf die Voraussetzungen in den Vertragsbestimmungen und den weiteren Regelungen in der Leistungsbeschreibung - insbesondere unter B.2.1 - wird ausdrücklich verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Anwesenheitsstruktur und Inhalte35 %
Personaleinsatz21 %
Zielerreichung14 %
Qualität
Anwesenheitsstruktur und InhalteAnhand der Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung (Personalschlüssel und Mindestterminanzahl) ist eine zielgerichtete Anwesenheitsstruktur festzulegen. Diese muss mindestens Angaben zu: Dauer der Einzeltermine, Anzahl der Einzeltermine pro Woche pro teilnehmender Person, Umfang der aufsuchenden Arbeit. Die Anwesenheitsstruktur ist mit Themen und Methoden zu hinterlegen. Die vorgegebenen Phasen der Teilnahme sind bei den Ausführungen zu berücksichtigen.
Qualität
PersonaleinsatzDer zur Verfügung stehende Personalschlüssel ist auszunutzen. Zum Nachweis dieser Vorgabe ist im Konzept eine Beispielrechnung vorzunehmen, die Personalstunden und Aufwand (Arbeit mit Teilnehmenden, Fahrtzeiten bei aufsuchender Arbeit, Zeit für Dokumentation und Hintergrundarbeiten) gegenüberstellt. Es ist dabei ausdrücklich nicht mit konkreten Teilnahmen zu arbeiten.
Qualität
ZielerreichungDie Ausführungen zu den vorstehenden Kriterien Anwesenheitsstruktur und Inhalte und Personaleinsatz sind hinsichtlich ihrer Zweckdienlichkeit zu begründen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2025
Vertragsende
31.10.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Pre … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich einigen. Für die Optionslaufzeit wird das Preisblatt in aktualisierter Form an die beauftragte Organisation übersandt. Die Einigung gilt als erzielt, wenn die beauftragte Organisation das neue Preisblatt unterzeichnet an die zuständige Stelle der beauftragenden Behörde zurückgesandt hat. Eine elektronische Übersendung per E-Mail oder Fax genügt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Erhöhung bzw. Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl (1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl d … ganz lesenErhöhung bzw. Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl (1) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Erhöhung ist die Teilnahmeplatzzahl des dem Aus-schreibungsverfahren zugrundeliegenden Los- und Preisblattes sowie eine realisierte Reduzierung nach den folgenden Absätzen. Für die zusätzlichen Teilnehmenden gelten die gleichen Konditionen. (2) Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt bei andauernder Minderauslastung der Teilnahmeplätze (8 Wochen ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren. Die beauftragende Behörde wird die entsprechende Reduzierung spätestens 3 Wochen vorher schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation erklären. Die Reduzierung tritt zum 1. Tag des Folgemonats in Kraft. Eine Minderauslastung liegt vor, wenn die durchschnittliche monatliche Auslastung unter dem vereinbarten Sockel gem. § 26 Absatz 3 der Vertragsbedingungen liegt. (3) Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Gesamtteilnehmerzahl nach dem Los- und Preisblatt für den Optionszeitraum um bis zu 30 % zu reduzieren. Bezugsgröße für die Ermittlung der Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl ist die Gesamtteilnahmeplatzzahl des dem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Preisblattes (ohne realisierte Erhöhungen nach Abs. 1). Die beauftragende Behörde hat die entsprechende Reduzierung vor der Einigung gem. § 23 der Vertragsbestimmungen schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation zu erklären. (4) Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Reduzierung der Teilnehmerplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. (5) Soweit sich bei der Erhöhung nach Abs. 1 bzw. der Reduzierung nach Abs. 2, 3 oder 4 Bruchteile ergeben, ist kaufmännisch zu runden. Alle weiteren Regelungen zu einer Änderung der Teilnahmeplatzzahl entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D3QT

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Arbeitsmarktdienstleistung: Neue Wege weitergehen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 07.04.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ce4dcf2c-9102-447f-b5d3-11edf0e89081.