Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)
Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen (ZV)80-085/26veröffentlicht 29.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2029
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Weiterbildungsmaßnahme "Zertifizierte Fallmanagerin / Zertifizierter Fallmanager (Case Managerin/ Case Manager)" nach den Richtlinien der DGCC für das Jobcenter Kreis HeinsbergKreis Heinsberg · 52525 HeinsbergFrist 19.11.2026
- REZ NRW bbA AA SiegenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 25.11.2026
- REZ NRW bbA AA KölnBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 25.11.2026
- RV Inhouse-WeiterbildungenZukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH · 53175 BonnFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45657, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Auftragsbezogene Zusammenarbeit (Konzept)7 %
- Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Konzept)3,5 %
- Eingliederungsstrategie und -chancen (Konzept)7 %
- Akquise (Konzept)7 %
- Durchführung der Maßnahme (Konzept)14 %
- Unterrichtsstunde "Stütz- und Förderunterricht" (Konzept)7 %
- Abbrüche (Konzept)7 %
- Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn (Konzept)7 %
- Individuelle Förderplanung (Konzept)10,5 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2029
- Heute
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG / §§ 21 ff. HwO besitzen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) - Recklinghausen Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 3 Jahre | – |
| 2 | Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) - Datteln Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 3 Jahre | – |
| 3 | Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) - Marl Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 3 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag9 von 9 angegeben
- Qualität
- Auftragsbezogene Zusammenarbeit (Konzept)Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Akteuren des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen. Gehen Sie hierbei insbesondere auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Berufsfelder ein. Benennen Sie die maßgeblichen einzubindenden regionalen Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielsetzung, der jeweiligen Berufsfelder sowie Zielgruppe der konkreten Maßnahme(n).
- Qualität
- Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Konzept)Wie berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen bezogen auf die im Losblatt genannten Berufsfelder auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei der Vertragsausführung? Wie erfolgen Marktbeobachtung und Analyse? Wie erfolgt der interne Informationsaustausch unter dem an der Maßnahmedurchführung beteiligten Personal? Wie fließen diese Informationen in die konkrete Durchführung der Maßnahme(n) ein?
- Qualität
- Eingliederungsstrategie und -chancen (Konzept)- Stellen Sie Ihre Eingliederungsstrategie für die frühzeitige Vermittlung der Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung dar. Gehen Sie dabei insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Kooperationsbetrieb und dessen Bedeutung ein. Schildern Sie weiterhin, wie Sie die Teilnehmenden und die Betriebe auf die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb vorbereiten. - Beurteilen Sie die Eingliederungschancen der Teilnehmenden auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der kooperativen Ausbildung und geben Sie eine Einschätzung ab, wie viele vorzeitige Übertritte in betriebliche Ausbildungen Sie voraussichtlich erreichen werden. Stellen Sie dar, wie Sie eine flexible Einstellung für alle Teilnehmenden der Maßnahme hinsichtlich der beruflichen und regionalen Mobilität fördern.
- Qualität
- Akquise (Konzept)- Stellen Sie dar, wie Sie den erforderlichen Umfang an Ausbildungsstellen bei Kooperationsbetrieben termingerecht und qualitativ sicherstellen. Beschreiben Sie, wie Sie bei der Platzierung der Teilnehmenden in den Betrieben - insbesondere zum Wechsel in eine betriebliche Ausbildung oder zur Arbeitsaufnahme - vorgehen und gehen Sie insbesondere auf Ihre Argumentationen gegenüber den Betrieben ein, die einen jungen benachteiligten Menschen aufnehmen sollen.
- Qualität
- Durchführung der Maßnahme (Konzept)Skizzieren Sie beispielhaft anhand einer Zielgruppe und eines konkreten Ausbildungsberufs anhand eines der ausgeschriebenen Berufsfelder den Ablauf eines Ausbildungsjahres. Stellen Sie dabei dar, wie Sie die Verzahnung von Theorie und Praxis umsetzen, insbesondere wie Sie die Erkenntnisse des Kooperationsbetriebes bei der fachpraktischen Ausbildung und der Berufsschule bei Ihrer fachtheoretischen Ausbildung berücksichtigen.
- Qualität
- Unterrichtsstunde "Stütz- und Förderunterricht" (Konzept)Stellen Sie beispielhaft je eine Unterrichtstunde (45 Minuten) Stützunterricht und je eine Unterrichtstunde (45 Minuten) Förderunterricht dar und erläutern Sie für die Zielgruppe die von Ihnen gewählte methodische und didaktische Vorgehensweise.
- Qualität
- Abbrüche (Konzept)Nennen Sie 3 häufige Gründe für Maßnahmeabbrüche und erläutern Sie jeweils anhand eines konkreten Beispiels, wie Sie diese durch Ihre Arbeit vermeiden.
- Qualität
- Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn (Konzept)Beschreiben Sie, wie Sie ab Maßnahmebeginn und während der gesamten Laufzeit der Maßnahme die einheitliche Umsetzung Ihrer Angebotskonzeption bei dem zum Einsatz kommenden Personal sicherstellen. Stellen Sie dar, in welcher Form die zum Einsatz kommenden Honorarkräfte eingebunden werden
- Qualität
- Individuelle Förderplanung (Konzept)Beschreiben Sie beispielhaft Ihre individuelle Förderplanung anhand eines Teilnehmenden, bei dem während der Ausbildung im Kooperationsbetrieb persönliche Schwierigkeiten mit dem Ausbildungspersonal auftreten und Defizite bei der fachpraktischen Kenntnisvermittlung deutlich werden. Gehen Sie dabei insbesondere auf Anwendungszeitpunkt, Inhalt sowie Art der Förderung und Unterstützung ein.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2027, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftra … ganz lesenkürzer
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2027, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftragter Organisation ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt die beauftragende Behörde die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 01.05.2027 schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2028, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftragter Organisation ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt die beauftragende Behörde die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 01.05.2028 schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DG1R# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DG1R# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | bz Bildungszentrum des Handels gGmbH, Recklinghausen | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
- Website
- kreis-re.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kreis-re.de
Bei uns erfasst
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Kreis Recklinghausen, Der Landrat, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Internationaler Bund - IB West gGmbH5 Zuschläge
- SBH West GmbH3 Zuschläge
- Advisers for International Programs S.L.2 Zuschläge
- Büro Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) GmbH2 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)2 Zuschläge
- Debla Cursos de Español2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 935ee178-b16b-43d7-90e4-e7dd18048fc1.