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Arbeitsmarktdienstleistung: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ)

Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen (ZV)80-085/26veröffentlicht 16.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 201 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.09.2026 – 31.08.2029
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Auftragsbezogene Zusammenarbeit (Konzept)7 %
  • Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Konzept)3,5 %
  • Eingliederungsstrategie und -chancen (Konzept)7 %
  • Akquise (Konzept)7 %
  • Durchführung der Maßnahme (Konzept)14 %
  • Unterrichtsstunde "Stütz- und Förderunterricht" (Konzept)7 %
  • Abbrüche (Konzept)7 %
  • Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn (Konzept)7 %
  • Individuelle Förderplanung (Konzept)10,5 %
  • Preis30 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Recklinghausen, Der Landrat
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 2 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG / §§ 21 ff. HwO besitzen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) - Recklinghausen

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

3 Jahre–
2
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) - Datteln

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

3 Jahre–
3
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE kooperativ) - Marl

Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag9 von 9 angegeben

Auftragsbezogene Zusammenarbeit (Konzept)7 %
Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Konzept)3,5 %
Eingliederungsstrategie und -chancen (Konzept)7 %
Akquise (Konzept)7 %
Durchführung der Maßnahme (Konzept)14 %
Unterrichtsstunde "Stütz- und Förderunterricht" (Konzept)7 %
Abbrüche (Konzept)7 %
Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn (Konzept)7 %
Individuelle Förderplanung (Konzept)10,5 %
Preis30 %
Qualität
Auftragsbezogene Zusammenarbeit (Konzept)Erläutern Sie Ihr strategisches Vorgehen bei der auftragsbezogenen Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit Akteuren des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, um die Maßnahme erfolgreich durchzuführen. Gehen Sie hierbei insbesondere auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Berufsfelder ein. Benennen Sie die maßgeblichen einzubindenden regionalen Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielsetzung, der jeweiligen Berufsfelder sowie Zielgruppe der konkreten Maßnahme(n).
Qualität
Regionaler Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (Konzept)Wie berücksichtigen Sie die aktuellen Entwicklungen bezogen auf die im Losblatt genannten Berufsfelder auf dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei der Vertragsausführung? Wie erfolgen Marktbeobachtung und Analyse? Wie erfolgt der interne Informationsaustausch unter dem an der Maßnahmedurchführung beteiligten Personal? Wie fließen diese Informationen in die konkrete Durchführung der Maßnahme(n) ein?
Qualität
Eingliederungsstrategie und -chancen (Konzept)- Stellen Sie Ihre Eingliederungsstrategie für die frühzeitige Vermittlung der Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung dar. Gehen Sie dabei insbesondere auf die Zusammenarbeit mit dem Kooperationsbetrieb und dessen Bedeutung ein. Schildern Sie weiterhin, wie Sie die Teilnehmenden und die Betriebe auf die Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb vorbereiten. - Beurteilen Sie die Eingliederungschancen der Teilnehmenden auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der kooperativen Ausbildung und geben Sie eine Einschätzung ab, wie viele vorzeitige Übertritte in betriebliche Ausbildungen Sie voraussichtlich erreichen werden. Stellen Sie dar, wie Sie eine flexible Einstellung für alle Teilnehmenden der Maßnahme hinsichtlich der beruflichen und regionalen Mobilität fördern.
Qualität
Akquise (Konzept)- Stellen Sie dar, wie Sie den erforderlichen Umfang an Ausbildungsstellen bei Kooperationsbetrieben termingerecht und qualitativ sicherstellen. Beschreiben Sie, wie Sie bei der Platzierung der Teilnehmenden in den Betrieben - insbesondere zum Wechsel in eine betriebliche Ausbildung oder zur Arbeitsaufnahme - vorgehen und gehen Sie insbesondere auf Ihre Argumentationen gegenüber den Betrieben ein, die einen jungen benachteiligten Menschen aufnehmen sollen.
Qualität
Durchführung der Maßnahme (Konzept)Skizzieren Sie beispielhaft anhand einer Zielgruppe und eines konkreten Ausbildungsberufs anhand eines der ausgeschriebenen Berufsfelder den Ablauf eines Ausbildungsjahres. Stellen Sie dabei dar, wie Sie die Verzahnung von Theorie und Praxis umsetzen, insbesondere wie Sie die Erkenntnisse des Kooperationsbetriebes bei der fachpraktischen Ausbildung und der Berufsschule bei Ihrer fachtheoretischen Ausbildung berücksichtigen.
Qualität
Unterrichtsstunde "Stütz- und Förderunterricht" (Konzept)Stellen Sie beispielhaft je eine Unterrichtstunde (45 Minuten) Stützunterricht und je eine Unterrichtstunde (45 Minuten) Förderunterricht dar und erläutern Sie für die Zielgruppe die von Ihnen gewählte methodische und didaktische Vorgehensweise.
Qualität
Abbrüche (Konzept)Nennen Sie 3 häufige Gründe für Maßnahmeabbrüche und erläutern Sie jeweils anhand eines konkreten Beispiels, wie Sie diese durch Ihre Arbeit vermeiden.
Qualität
Umsetzung der Maßnahmekonzeption ab Maßnahmebeginn (Konzept)Beschreiben Sie, wie Sie ab Maßnahmebeginn und während der gesamten Laufzeit der Maßnahme die einheitliche Umsetzung Ihrer Angebotskonzeption bei dem zum Einsatz kommenden Personal sicherstellen. Stellen Sie dar, in welcher Form die zum Einsatz kommenden Honorarkräfte eingebunden werden
Qualität
Individuelle Förderplanung (Konzept)Beschreiben Sie beispielhaft Ihre individuelle Förderplanung anhand eines Teilnehmenden, bei dem während der Ausbildung im Kooperationsbetrieb persönliche Schwierigkeiten mit dem Ausbildungspersonal auftreten und Defizite bei der fachpraktischen Kenntnisvermittlung deutlich werden. Gehen Sie dabei insbesondere auf Anwendungszeitpunkt, Inhalt sowie Art der Förderung und Unterstützung ein.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte nachweisen (siehe Dokument 10 - Fachkunde und Leistungsfähigkeit) Eine Referenz ist relevant, wenn es sich um eine Arbeitsmarktdienstleistung handelt, die in den letzten 3 Jahren auf der identischen Rechtsgrundlage und mit der gleichen Zielsetzung wie die ausgeschriebene Leistung durchgeführt wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2027, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftra … ganz lesenDie Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Los- und Preisblatt um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2027, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftragter Organisation ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt die beauftragende Behörde die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 01.05.2027 schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation. Der Vertrag verlängert sich für einen neuen Ausbildungsbeginnjahrgang 2028, wenn zwischen beauftragender Behörde und beauftragter Organisation ein Einvernehmen über diese Optionsziehung besteht. Im Falle des Einvernehmens erklärt die beauftragende Behörde die Verlängerung des Vertrages bis spätestens 01.05.2028 schriftlich gegenüber der beauftragten Organisation.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
20.04.2026, 09:00 Uhr. Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen. Nur Vertreter des AG
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521). Vorlage einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (siehe Formular 523 EU).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DGRR# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DGRR# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

78vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 218c7b6d-1070-4894-8b07-0ae94a4c6e34.