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Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMF

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 12.22 - 1116/23/VV : 1veröffentlicht 02.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1089 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.11.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
247,42 Mio. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 57 %, Leistung und Qualität 43 %.

  • Voraussichtliche Qualität der Leistung43 %
  • Preis57 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,2 Punkte
25 % teurer−11,4 Punkte
50 % teurer−19 Punkte
100 % teurer−28,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 36 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 36 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 34 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Arbeitnehmendenüberlassung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMFArbeitnehmendenüberlassung für das BAMF\nLos 1 = Bürosachbearbeitende: maximaler Abruf von 1000 Personen

24 Monate–
2
Los 2

Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMF \nLos 2 = Sachbearbeitende: maximaler Abruf von 500 Personen

24 Monate–
3
Los 3

Arbeitnehmendenüberlassung für das BAMF\nLos 3 = Referent/innen: maximaler Abruf von 50 Personen

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Voraussichtliche Qualität der Leistung43 %
Preis57 %
Qualität
Voraussichtliche Qualität der Leistung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung\nLegen Sie Ihrem Angebot bitte eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 2 Absatz 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bei.
Kriterium
- Umsatz:\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten fünf Geschäftsjahre anzugeben. Bei den einzelnen Losen darf der Jahresumsatz die folgenden Beträge nicht unterschreiten:\nLos 1: 100.000 €&#92 … ganz lesen- Umsatz:\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten fünf Geschäftsjahre anzugeben. Bei den einzelnen Losen darf der Jahresumsatz die folgenden Beträge nicht unterschreiten:\nLos 1: 100.000 €\nLos 2: 80.000 €\nLos 3: 50.000 €\nIm Falle. Dass zwei Lose angeboten werden, beträgt der geforderte Jahresumsatz die Summen aus beiden Losen; werden alle Lose angeboten, beträgt der geforderte Jahresumsatz die Summe aller Lose (= 230.000 €).\nÜbersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.\nSofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.\n\nBetriebshaftpflichtversicherung\nZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens betragen:\n- für Personenschäden pro Einzelperson: 3.000.000 Euro\n- für Sachschäden: 3.000.000 Euro\n- für Vermögensschäden pro Einzelperson: 100.000 Euro
Kriterium
3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevant … ganz lesen3.4.2.1 Referenzen \nZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen pro Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. \nZu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:\n• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,\n• Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmenden,\n• Wert des Auftrages,\n• Zeitraum der Leistungserbringung,\n• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. \nDarüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:\n• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). \n• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: \nÜberlassung von Arbeitnehmern im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes mit nationaler Abdeckung. In Summe muss die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmenden mindestens\n- Im Falle von Los 1: 500 Leiharbeitnehmenden (davon 50 an eine öffentlich-rechtliche Institution)\n- Im Falle von Los 2: 250 Leiharbeitnehmenden (davon 25 an eine öffentlich-rechtliche Institution)\n- Im Falle von Los 3: 25 Leiharbeitnehmenden (davon 5 an eine öffentlich-rechtliche Institution)\nEs sind nur zwei Referenzen pro Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.\nDas Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.\nSofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
14.11.2023, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes U … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). \n\nSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). \n\nTeilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). \n\nBieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. \n\nEin Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. \n\nHinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die zu leistende Höchstmenge für dieses Los beläuft sich auf die Überlassung von 1.000 Bürosachbearbeiter/innen. Die Leistungserbringung bezieht sich auf Gesamtdeutschland. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebottsfrist.
Hinweis
Die Leistungserbringung bezieht sich auf Gesamtdeutschland. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebottsfrist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

358vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (426 Lose mit Angabe)
408.402 €Zuschlagswert im Median
290.588 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 14.11.2023 auf 21.11.2023 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 14.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f3769e0-1009-42ca-b813-cfc209307cd5.