Apheresegeräte
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VV 029-25veröffentlicht 11.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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- Lieferung von medizinischer EinmalbettwäscheBVC Behörde für Justiz und Verbraucherschutz · HamburgFrist 16.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Ivestitionen, Vollservice, Verbrauchsmaterial60 %
- Funktionalitätsbewertung30 %
- Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des Bedienpersonals5 %
- Service-, Nachhaltigkeits- und Zukunftskonzept5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 11 Monatenan Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt die Beschaffung von 6 Geräten zur Apheresetherapie mit einer hohen Flexibilität in der Verfahrensführung. Die Geräte werden in der Dialyseabteilung der III. Medizinischen Klinik und Poliklinik eingesetzt.
Beschreibung des Loses
'- 6 Apheresegeräte - Verbrauchsmaterial - Vollservice für 6 Jahre nach 24-monatiger Gewährleistung
Gegenstand nach CPV
- 33100000Medizinische GeräteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Ivestitionen, Vollservice, VerbrauchsmaterialAls Berechnungsbasis für die Wertung des Preises wird die Summe aus dem im Tabellarischen Leistungsverzeichnis eingetragenen Preis für die Investitionskosten, dem Vollservice (2 Jahre Gewährleistung + 6 Jahre Vollservice) und die Angabe der Kosten der Verbrauchsmaterialien zugrunde gelegt. Für die Bewertung des Preises werden die Gesamtkosten in einer Punkteskala von 0 bis 15 Punkten normiert. 15 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten. Alle Angebote mit angebotenen Gesamtkosten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die zwischen den niedrigsten Gesamtkosten und dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten liegenden Kosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen. Max. können 15 Punkte erreicht werden.
- Qualität
- FunktionalitätsbewertungDie Funktionalitätsbewertung durch den Nutzer erfolgt auf Grundlage einer 4-wöchigen kostenneutralen Probestellung der angebotenen Geräte. Folgende Aspekte sind für die Funktionalitätsbewertung relevant: a) Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit (intuitive Bedienung, Benutzungsoberflächen, etc.) b) Handhabung des Gerätes c) Beurteilung des Aufwands für Gerätepflege / -reinigung durch Mitarbeiter UKE Für jedes Unterkriterium können maximal 15 Punkte erreicht werden. Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl für die Funktionalität fließen die Punkte o.g. Unterkriterien wie folgt in die Gesamtwertung ein: - Gebrauchstauglichkeit 50% - Handhabung 25% - Gerätepflege/-reinigung 25%
- Qualität
- Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des BedienpersonalsDie folgenden Aspekte sollen aufgezeigt werden und sind bewertungsrelevant: - Darlegung des geplanten Ablaufes der Einbringung - Darlegung des geplanten Ablaufes der Einweisungen und Schulungen - Abstimmungsplanung zwischen Ärztlicher Leitung, Funktionsdienstleitung und Auftragnehmer - Berücksichtigung des Schichtdienstes - Darlegung der Kommunikation und Organisation hinsichtlich möglicher Nachschulungen - Flexibilität hinsichtlich der Schulungszeiten und -frequenzen Bereitstellung von Schulungshilfen (z. B. Schaubilder, Videos, E-Learning etc.)Es sind mindestens zwei Einweisungs- bzw. Schulungsblöcke pro Jahr im Zeitraum der Gewährleistungsfrist vorzusehen. In dieser sind neue Mitarbeiter einzuweisen bzw. hat eine Auffrischung von schon Eingewiesenen zu erfolgen. Nichtgenutzte Einweisungen werden aufs Folgejahr gutgeschrieben. Die oben genannten Aspekte (Unterkriterien) sind für die Bewertung des relevant und werden einzeln bepunktet. Für die einzelnen Konzepte können jeweils bis zu 15 Punkte erreicht werden.
- Qualität
- Service-, Nachhaltigkeits- und ZukunftskonzeptDie folgenden Aspekte sollen aufgezeigt werden und sind bewertungsrelevant: - Beschreibung einer optimalen Instandhaltungsstrategie für die Geräte - Logistikstruktur des Bewerbers - Beschreibung des Reparaturmanagements inkl. Leihgerätemanagement - Organisation der Ersatzteilversorgung - Erreichbarkeit der Servicehotline und Reaktionszeit - Zugesicherte Verfügbarkeit aller Geräte - Turnus und Dauer der durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungen - Eskalationsmanagement - Art und Umfang der Ausbildung der Servicetechniker - Rabatt auf vorgeschriebene Wartungsteile - Erweiterbarkeit zur Einbindung externer Geräte - Detaillierte Beschreibung des Rollouts Die oben genannten Aspekte (Unterkriterien) sind für die Bewertung des relevant und werden einzeln bepunktet. Für die einzelnen Konzepte können jeweils bis zu 15 Punkte erreicht werden.
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Umsatz: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie zusätzlich den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haft-pflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versi-cherung zu er … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haft-pflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen oder die Deckungssummen der bestehenden Versi-cherung zu erhöhen. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestde-ckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschrei-bungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorg … ganz lesenkürzer
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Ausschrei-bungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare, erbrachte Leistungen. Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn - die Referenz die Ausstattung mit Apheresegeräten in vergleichbarem Umfang aufweist (Min-destanzahl 3 Stück) - Mit einem gelieferten Gerät werden beim Referenzgeber ca. 150 Behandlungen p.a. durchge-führt - Die Lieferung an einen Maximalversorger erfolgt ist Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein QM-Zertifikat, ist dieses dem Teilnahmeantrag beizufügen. Verfügt der Bewerber nicht über ein QM-Zertifikat so hat er allgemeine QM-Maßnahmen für seine Geschäftsabläufe zu beschreiben. Bewerbergemeinschaften haben zusätzliche Informationen in der Eigenerklärung Qualitätsmanagement Bewerbergemeinschaft einzutragen
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Umweltmanagement / Nachhaltigkeit: Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Umweltmanagement des Bewerbers. Verfügt der Bewerber über ein Umweltmanagements-Zertifikat, ist dieses dem Antrag bei-zufügen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Nach Ablauf des zweiten Vertragsjahres kann jede Vertragspartei eine Anpassung der vereinbarten Preise verlangen, sofern sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index der Erzeugerpreise für chemisch-pharmazeutische Erzeugnis-se (WZ08-21.20 / 2021 = 100) gegenüber dem Basis … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Nach Ablauf des zweiten Vertragsjahres kann jede Vertragspartei eine Anpassung der vereinbarten Preise verlangen, sofern sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index der Erzeugerpreise für chemisch-pharmazeutische Erzeugnis-se (WZ08-21.20 / 2021 = 100) gegenüber dem Basisindex um mindestens 2 % verändert hat. Basisindex ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Monat des Zuschlags) veröffentlichte Indexwert. Vergleichsindex ist der Indexwert des Mo-nats, der dem Anpassungsverlangen unmittelbar vorausgeht. Eine Preisänderung erfolgt frühestens ab dem ersten Kalendermonat nach Zugang des schriftlichen Anpassungsverlangens und richtet sich nach der folgenden Formel: Neuer Preis = Basispreis × (Vergleichsindex / Basisindex) Bei weiteren Preisänderungen gilt jeweils der Indexwert des Monats der letzten Anpassung als neuer Basisindex. Eine Preisanpassung darf maximal 2,5 % pro Vertragsjahr betragen. Die anpassende Partei muss die Indexveränderung durch geeignete Nachweise belegen (z. B. Veröffentlichung von Destatis). Erhöht sich der Preis für das Verbrauchsmaterial im Vergleich zum ursprünglichen Preis um mehr als 10 % (kumuliert), hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungs-recht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Alle Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket-RUS Sanktionen 2. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMD55# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden di … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMD55# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b01f990-2ab7-4e7e-b74e-8021a9fe39f5.