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vergebenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenRahmenvereinbarung

Apheresegeräte

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VV 029-25veröffentlicht 27.04.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 327 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Hamburg (4 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 42 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
221 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg20251, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ivestitionen, Vollservice, Verbrauchsmaterial60 %
  • Funktionalitätsbewertung30 %
  • Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des Bedienpersonals5 %
  • Service-, Nachhaltigkeits- und Zukunftskonzept5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt die Beschaffung von 6 Geräten zur Apheresetherapie mit einer hohen Flexibilität in der Verfahrensführung. Die Geräte werden in der Dialyseabteilung der III. Medizinischen Klinik und Poliklinik eingesetzt.

Beschreibung des Loses

'- 6 Apheresegeräte - Verbrauchsmaterial - Vollservice für 6 Jahre nach 24-monatiger Gewährleistung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Ivestitionen, Vollservice, Verbrauchsmaterial60 %
Funktionalitätsbewertung30 %
Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des Bedienpersonals5 %
Service-, Nachhaltigkeits- und Zukunftskonzept5 %
Preis
Ivestitionen, Vollservice, VerbrauchsmaterialAls Berechnungsbasis für die Wertung des Preises wird die Summe aus dem im Tabellarischen Leistungsverzeichnis eingetragenen Preis für die Investitionskosten, dem Vollservice (2 Jahre Gewährleistung + 6 Jahre Vollservice) und die Angabe der Kosten der Verbrauchsmaterialien zugrunde gelegt. Für die Bewertung des Preises werden die Gesamtkosten in einer Punkteskala von 0 bis 15 Punkten normiert. 15 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten. 1 Punkt erhält das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten. Alle Angebote mit angebotenen Gesamtkosten darüber erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die zwischen den niedrigsten Gesamtkosten und dem 2-fachen der niedrigsten Gesamtkosten liegenden Kosten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen. Max. können 15 Punkte erreicht werden.
Qualität
FunktionalitätsbewertungDie Funktionalitätsbewertung durch den Nutzer erfolgt auf Grundlage einer 4-wöchigen kostenneutralen Probestellung der angebotenen Geräte. Folgende Aspekte sind für die Funktionalitätsbewertung relevant: a) Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit (intuitive Bedienung, Benutzungsoberflächen, etc.) b) Handhabung des Gerätes c) Beurteilung des Aufwands für Gerätepflege / -reinigung durch Mitarbeiter UKE Für jedes Unterkriterium können maximal 15 Punkte erreicht werden. Für die Ermittlung der Gesamtpunktzahl für die Funktionalität fließen die Punkte o.g. Unterkriterien wie folgt in die Gesamtwertung ein: - Gebrauchstauglichkeit 50% - Handhabung 25% - Gerätepflege/-reinigung 25%
Qualität
Konzept zur Einbringung, Einweisung und Schulung des BedienpersonalsDie folgenden Aspekte sollen aufgezeigt werden und sind bewertungsrelevant: - Darlegung des geplanten Ablaufes der Einbringung - Darlegung des geplanten Ablaufes der Einweisungen und Schulungen - Abstimmungsplanung zwischen Ärztlicher Leitung, Funktionsdienstleitung und Auftragnehmer - Berücksichtigung des Schichtdienstes - Darlegung der Kommunikation und Organisation hinsichtlich möglicher Nachschulungen - Flexibilität hinsichtlich der Schulungszeiten und -frequenzen Bereitstellung von Schulungshilfen (z. B. Schaubilder, Videos, E-Learning etc.)Es sind mindestens zwei Einweisungs- bzw. Schulungsblöcke pro Jahr im Zeitraum der Gewährleistungsfrist vorzusehen. In dieser sind neue Mitarbeiter einzuweisen bzw. hat eine Auffrischung von schon Eingewiesenen zu erfolgen. Nichtgenutzte Einweisungen werden aufs Folgejahr gutgeschrieben. Die oben genannten Aspekte (Unterkriterien) sind für die Bewertung des relevant und werden einzeln bepunktet. Für die einzelnen Konzepte können jeweils bis zu 15 Punkte erreicht werden.
Qualität
Service-, Nachhaltigkeits- und ZukunftskonzeptDie folgenden Aspekte sollen aufgezeigt werden und sind bewertungsrelevant: - Beschreibung einer optimalen Instandhaltungsstrategie für die Geräte - Logistikstruktur des Bewerbers - Beschreibung des Reparaturmanagements inkl. Leihgerätemanagement - Organisation der Ersatzteilversorgung - Erreichbarkeit der Servicehotline und Reaktionszeit - Zugesicherte Verfügbarkeit aller Geräte - Turnus und Dauer der durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartungen - Eskalationsmanagement - Art und Umfang der Ausbildung der Servicetechniker - Rabatt auf vorgeschriebene Wartungsteile - Erweiterbarkeit zur Einbindung externer Geräte - Detaillierte Beschreibung des Rollouts Die oben genannten Aspekte (Unterkriterien) sind für die Bewertung des relevant und werden einzeln bepunktet. Für die einzelnen Konzepte können jeweils bis zu 15 Punkte erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMNYU# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden di … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMNYU# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Terumo BCT Europe N.V., Garching1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Martinistr. 52, 20251 Hamburg
Kontakt
submissionsstelle@uke.de

Bei uns erfasst

152Bekanntmachungen
94Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
247.997 €Zuschlagswert im Median
221.000 € – 509.816 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a0be16a-4f26-4b35-9f4c-c0b49c3e9d39.