Anwendungsentwicklungsleistungen mit .NET, Java und verwandten Technologien
Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0020veröffentlicht 26.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 54 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 54 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 64,8 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
In der Vergangenheit ergaben sich zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - Entwicklungs- und Beratungsbedarfe in einzelnen Aufträgen zur Anwendungsentwicklung für unterschiedliche Themen und Fachgebiete im Rahmen der Digitalisierung des Landes Hessen. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet, jedoch kann das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Zu deren Deckung strebt die HZD daher vorliegend den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anwendungsentwicklung (.NET, Java und verwandte Technologien) an. Für die Unterstützung in der Anwendungsentwicklung wird entwicklungs- als auch fachübergreifendes Know-how benötigt.
Neben der Unterstützung in der Anwendungsentwicklung in den unten benannten Technologien wird von dem Auftragnehmer die qualifizierte Unterstützung in querschnittlichen, technologieunabhängigen Leistungsfeldern eines Anwendungsentwicklungsprojektes von der Initialisierung bis zur Betriebseinführung erwartet. Die Leistungen sind grundsätzlich als Dienstleistung mit eigenständigen Ausarbeitungen bzw. Umsetzungen zu erbringen. Im Einzelfall sind Leistungen als Werkleistung zu erbringen. Die entsprechenden Einzelheiten werden dann im jeweiligen Einzelabruf von Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt. Der Auftraggeber geht im Rahmen einer unverbindlichen Schätzung von einem Verhältnis von 80% Dienstleistung zu 20 % Werkleistung aus. Zur Erfüllung der Aufgabenfelder ist der Auftragnehmer in der Lage, je nach Anforderung des Einzelauftrags Personen mit den nachfolgenden Qualifikationsprofilen und Berufserfahrung zu stellen. Projektsprache ist Deutsch. Entsprechende Sprachkenntnisse (Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen mindestens gemäß Stufe C1) werden in Wort und Schrift vorausgesetzt. Unter "Berufserfahrung" sind durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zur Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Im Folgenden sind stets Personen weiblichen und männlichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet.
Technologien Der Auftragnehmer muss die gesamte Bandbreite der in diesem Kapitel aufgeführten Technologien und derer Nachfolgeprodukte abdecken. Angegebene Versionen von Technologien sind als Mindestanforderungen zu verstehen und beinhalten auch die jeweiligen Nachfolgeprodukte. Konkrete Bedarfe richten sich nach den anfordernden Projekten. Eine Prognose für die Verteilung auf die genannten Technologieschwerpunkte kann nicht erfolgen.
Technologieumgebungen:
(1) .NET Microsoft-Technologien im Enterprise-Umfeld •C# •Windows Presentation Foundation (WPF), Windows Forms, WinUI 3 •Windows Communication Foundation (WCF, CoreWCF) Webservices mit IIS •ASP.NET/ASP.NET Core, ASP.NET Core Blazor, ASP.NET WebForms, .NET MAUI, ASP.NET MVC/ASP.NET Core MVC, ASP.NET Web API/ASP.NET Core Web API, ASP.NET Security, Authentication •Universal Windows Platform (UWP) •VB.NET •ADO.NET •Object-Relational-Mapping (ORM) mit Entity Framework / Entity Framework Core
(2) JAVA -Technologien im Enterprise-Umfeld •Java Platform, Enterprise Edition •Quarkus (ab Version 3) •Java Persistence API (z.B. mit Hibernate 5) •Java Spring •JAX-RS •WildFly, JBoss (EAP), Apache Tomcat •iText, jasper reports, Apache POI oder Apache Lucene •GUI-Frameworks Standard Widget Toolkit (SWT 3) oder Remote Application Plat-form (RAP 2)
(3) Low Code Technologien •Erfahrung in der Erstellung von Software mittels ServiceNow •Erfahrung in der Erstellung von Software mittels OutSystems
(4) Cloud Technologien •Erfahrung in der Nutzung und Bereitstellung von Services von o Microsoft Azure o Amazon AWS o Oracle OCI
(5) Web (Frontend)-Entwicklungen •Angular (ab Version 15) inkl. Angular Material, PrimeNG, PrimeFaces •HTML 5 (Hypertext Markup Language) •TypeScript, JavaScript (inkl. Frameworks), jQuery •CSS 3, Sass (Syntactically Awesome Stylesheets) •Node.js •Selenium, Cypress
(6) App-Entwicklung •Entwicklung von nativen Apps für iOS Endgeräte •Entwicklung von nativen Apps für Android Endgeräte •Progressive Web Apps (Service Worker, App Manifest etc.) •Ionic Framework (ab Version 8) •Apache Cordova / Ionic Capacitor
(7) Begleitende Technologien •Linux (SUSE, Red Hat oder andere Derivate) •Entwicklungs-, Konfigurationsmanagement-, Versionsmanagement- und Test-unterstützende Werkzeuge wie o Eclipse o IntelliJ IDEA / WebStorm o Visual Studio (2022) o Visual Studio Code o Azure DevOps Server o GitLab (Git, CI/CD) o Maven 3 o Nx o JIRA o Jenkins o Nexus • Datenbanken (Oracle, SQL Server oder funktional ähnliche Produkte) o NoSQL - Datenbanken o Oracle (ab 11g) PL/SQL o Microsoft SQL-Server (2016-2022) SQL für MS SQL Server MS SQL Server Reporting Services (2016-2022) SSIS (MS SQL Server Integration Services) Always Encrypted / Always Encrypted with Secure Enclaves Row Level Security o PostgreSQL o Maria DB •Scripting o PHP o Windows-PowerShell o VB •REST Web Services •GraphQL •XML (Extensible Markup Language) • Dependency Injection z.B. mit Unity Container •Model-View-ViewModel (MVVM) - Architekturmodell •Keycloak (Open ID Connect, OAuth2, SAML2) •Elastic Stack •FIDO2: WebAuthn & CTAP •Container-Technologien z.B. o Kubernetes o Podman o Docker •gRPC •Kryptographie-Verfahren •Einbindung von Standardkomponenten wie o Microsoft Office o SharePoint o Microsoft Exchange o Active Directory
Qualifikationsprofile Für den Abruf von Personal aus diesem Rahmenvertrag sind folgende Qualifikationsprofile vorgesehen: • Lead Developer • Senior Developer
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- LeistungKriterienkatalog
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Entwicklung Umsätze Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur der Nachweis … ganz lesenkürzer
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Entwicklung Umsätze Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften ist nur der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Die Umsätze können jedoch auch durch die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden. Es wird ein Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich "Anwendungsentwicklung" von 10 Mio Euro (netto) pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert (Mindestanforderung). Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Wirtschaftsteilnehmer, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.- Kriterium
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgen … ganz lesenkürzer
In technischer und beruflicher Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt: Darstellung von mindestens drei geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Einsatz mindestens eines Qualifikationsprofils "Lead Developer" in mindestens 4 verschiedenen Technologieumgebungen (entsprechend Ziffer 4.1, (1) - (7) der Leistungsbeschreibung) Und / oder Einsatz mindestens eines Qualifikationsprofils "Senior Developer" in mindestens 4 verschiedenen Technologieumgebungen (entsprechend Ziffer 4.1, (1) - (7) der Leistungsbeschreibung) Umfang: Mindestens 600 Personentage des jeweiligen Profils pro Referenz. (Mindestanforderung) Jedes Qualifikationsprofil ("Lead Developer", "Senior Developer") muss mindestens dreimal in der Gesamtheit aller eingereichten Referenzen nachgewiesen werden (Mindestanforderung). Die Summe der Auftragswerte (aus der lfd. Nr. 4) aller eingereichten, geeigneten Referenzen muss mindestens 4 Mio. Euro betragen (Mindestanforderung). Die jeweilige Referenz ist in einer zusätzlichen Anlage (max. 1 DIN-A4-Seite) zu Beschreiben. Hierbei ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: 1. Ziel / Aufgabenstellung 2. Rollen des Bieters im Projekt / eingesetzte Qualifikationsprofile 3. Systemumgebung / Architektur / eingesetzte Software In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Refe-renzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 64.796.160 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 29.04.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 64.796.160 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Bei der Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird folgende Gewichtung festgelegt: Preis 50% Leistung 50% Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte + Leistungspunkte Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Preispunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (58), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Leistung Jeder Bieter hat mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog") ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 58 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen. Die Antwort auf Aufgabe Nr. 8: "Beschreiben Sie umfassend und plausibel den Bereitstellungsprozess von angefragten Entwickler/innen und die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber" ist in einem separaten Dokument (maximal 5 DIN A4 Seiten, Schriftgröße 12) auszuformulieren. Wird die maximale Seitenanzahl von 5 Seiten überschritten, erfolgt keine Bewertung des Inhalts auf den überschreitenden Seiten. Für Aufgabe Nr. 8 sind maximal 16 Punkte ("Sehr gute Erläuterungen") zu erreichen. Die detaillien Wertungshinweise sind den Ausschreibungsbestimmungen oder dem Kriterienkatalog zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.04.2025 auf 08.05.2025 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ba4de5c-401c-4af4-a27b-89d35da8c4f3.