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Antennenwartung 2027 - 2031

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling, Bayern

Aktenzeichen E12261413veröffentlicht 15.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 54 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Weßling82234, Landkreis Starnberg, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 54 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) betreibt am DLR Standort Weilheim eine Bodenstation. Mit Ihrer Hilfe werden während eines Satellitenüberflugs Kommunikationsverbindungen zu diesem hergestellt, die einen gleichzeitigen Datenverkehr in beide Richtungen ermöglichen.

Um den verschiedenen Anforderungen der Satelliten und Raumsonden gerecht zu werden sind unter-schiedliche Antennentypen im Einsatz. Alle Antennen verfügen über eine programmgesteuerte Positionierung. Die Antennen für erdumlaufende Satelliten sind mit automatischen Zielverfolgungseinrichtungen ausgestattet (Autotrack. Sämtliche Antennen müssen bezüglich der Signalfrequenz an die Satelliten angepasst sein.

Die Antennen und Stationseinrichtungen werden von einem gemeinsamen Kontrollraum aus gesteuert und überwacht. Das Kontrollzentrum in Oberpfaffenhofen koordiniert den operationellen Betrieb der Antennen und leitet die im Kontrollraum generierten Kommandos direkt zur Bodenstation in Weilheim. In der Gegenrichtung werden die von den Raumfahrzeugen empfangenen Signale nach Aufbereitung in digitaler Form zum Kontrollzentrum übertragen.

Der Weilheimer Standort des DLR geht zurück auf das Jahr 1968. Die Bodenstation Weilheim wird im 24 Stunden-Schichtdienst an sieben Tagen pro Woche betrieben.

Aufgabenbeschreibung:

Es werden jährlich eine Wartung im Frühjahr (April / Mai) und eine Wartung im Herbst (Oktober / November) durchgeführt, hierbei wird zwischen großen und kleinen Wartungen unterschieden.

Bei der Wartung ist ein Wartungsprotokoll für jede Anlage zu erstellen. Die Angaben der einzelnen Messwerte (Temperaturen, Werte Endlagenschalter, ausgeführte Arbeiten und Aufführung der Mängel, Bemerkungen und Hinweise müssen klar jeder Antenne zu zuordnen sein.

Nach jedem Arbeitsgang (Wartung oder Inspektion) ist ein Wartungsbericht zu erstellen und von einem Mitarbeiter des DLR-Weilheim zu unterzeichnen. Die Wartungsprotokolle müssen bis Rechnungsstellung in elektronischer Form vorliegen.

Die Wartungsarbeiten müssen Werktags, Montag – Donnerstag von 7:30 – 16:30 bzw. am Freitag von 7:30 – 13:00 Uhr, ausgeführt werden.

Der Anbieter muss in der Lage sein, Ersatzteile und Schmierstoffe für die Wartungsarbeiten zu beschaffen. Eine Lagermöglichkeit am Standort besteht nach vorheriger Absprache mit der Betriebstechnik Weilheim, nur für die Zeit der Wartungsarbeiten.

Die Beschaffung der Öle, Fette, Verbrauchs-, Kleinmaterial und Hilfsmittel, sowie die fachgerechte Entsorgung nach den geltenden Entsorgungsvorschriften ist Bestandteil des Wartungsvertrages.

Hierbei soll ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren vergeben werden

Zu beachten ist weiterhin Folgendes:

Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbedrohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsdaten - SatDSiG).

Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR).

Ort der Ausführung / Tätigkeit:

DLR e.V., Standort Weilheim Reichenbergstraße 8

82362 Weilheim

Geplanter Zeitraum des Vertrages:

01.05.2027 - 30.04.2031

Der Bieter kann jeweils nur ein Teilnahmeantrag abgeben!

Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungsgeber.

Beschreibung des Loses

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) betreibt am DLR Standort Weilheim eine Bodenstation. Mit Ihrer Hilfe werden während eines Satellitenüberflugs Kommunikationsverbindungen zu diesem hergestellt, die einen gleichzeitigen Datenverkehr in beide Richtungen ermöglichen.

Um den verschiedenen Anforderungen der Satelliten und Raumsonden gerecht zu werden sind unter-schiedliche Antennentypen im Einsatz. Alle Antennen verfügen über eine programmgesteuerte Positi-onierung. Die Antennen für erdumlaufende Satelliten sind mit automatischen Zielverfolgungseinrich-tungen ausgestattet (Autotrack. Sämtliche Antennen müssen bezüglich der Signalfrequenz an die Satelliten angepasst sein.

Die Antennen und Stationseinrichtungen werden von einem gemeinsamen Kontrollraum aus gesteu-ert und überwacht. Das Kontrollzentrum in Oberpfaffenhofen koordiniert den operationellen Betrieb der Antennen und leitet die im Kontrollraum generierten Kommandos direkt zur Bodenstation in Weilheim. In der Gegenrichtung werden die von den Raumfahrzeugen empfangenen Signale nach Aufbereitung in digitaler Form zum Kontrollzentrum übertragen.

Der Weilheimer Standort des DLR geht zurück auf das Jahr 1968. Die Bodenstation Weilheim wird im 24 Stunden-Schichtdienst an sieben Tagen pro Woche betrieben.

Aufgabenbeschreibung:

Es werden jährlich eine Wartung im Frühjahr (April / Mai) und eine Wartung im Herbst (Oktober / No-vember) durchgeführt, hierbei wird zwischen großen und kleinen Wartungen unterschieden.

Bei der Wartung ist ein Wartungsprotokoll für jede Anlage zu erstellen. Die Angaben der einzelnen Messwerte (Temperaturen, Werte Endlagenschalter, ausgeführte Arbeiten und Aufführung der Män-gel, Bemerkungen und Hinweise müssen klar jeder Antenne zu zuordnen sein.

Nach jedem Arbeitsgang (Wartung oder Inspektion) ist ein Wartungsbericht zu erstellen und von ei-nem Mitarbeiter des DLR-Weilheim zu unterzeichnen. Die Wartungsprotokolle müssen bis Rechnungs-stellung in elektronischer Form vorliegen.

Die Wartungsarbeiten müssen Werktags, Montag – Donnerstag von 7:30 – 16:30 bzw. am Freitag von 7:30 – 13:00 Uhr, ausgeführt werden.

Der Anbieter muss in der Lage sein, Ersatzteile und Schmierstoffe für die Wartungsarbeiten zu be-schaffen. Eine Lagermöglichkeit am Standort besteht nach vorheriger Absprache mit der Betriebs-technik Weilheim, nur für die Zeit der Wartungsarbeiten.

Die Beschaffung der Öle, Fette, Verbrauchs-, Kleinmaterial und Hilfsmittel, sowie die fachgerechte Entsorgung nach den geltenden Entsorgungsvorschriften ist Bestandteil des Wartungsvertrages.

Hierbei soll ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von vier (4) Jahren vergeben werden

Zu beachten ist weiterhin Folgendes:

Es gelten die Bestimmungen des Satellitendatenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz vor Sicherheitsbe-drohungen der Bundesrepublik Deutschland durch Verbreitung hochwertiger Erdfernerkundungsda-ten - SatDSiG).

Die Vorgaben des für das Projekt geltenden Exportkontrollrechts müssen Berücksichtigung finden, dies betrifft insbesondere den Umgang mit Gütern unter der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EG Dual-Use Verordnung (EG VO 428/2009), der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) und der Export Administration Regulations (EAR).

Ort der Ausführung / Tätigkeit:

DLR e.V., Standort Weilheim Reichenbergstraße 8

82362 Weilheim

Geplanter Zeitraum des Vertrages:

01.05.2027 - 30.04.2031

Der Bieter kann jeweils nur ein Teilnahmeantrag abgeben!

Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungsgeber.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung15 von 15 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als sechs Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Bieter haben die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ortsbesichtigungen Eine Teilnahme an einer Objektbesichtigung der Wartungsobjekte ist zwingende Muss-Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Falls der Bieter nicht bei der Ortsbesichtigung teilnimmt, wird er aus der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen. Während der Objektbesichtigung soll si … ganz lesenOrtsbesichtigungen Eine Teilnahme an einer Objektbesichtigung der Wartungsobjekte ist zwingende Muss-Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Falls der Bieter nicht bei der Ortsbesichtigung teilnimmt, wird er aus der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen. Während der Objektbesichtigung soll sich der Bieter einen umfassenden Eindruck von den zu warten-den Anlagen machen. Alle eingesetzten Mitarbeiter des Bieters müssen schwindelfrei sein. Spätere Einreden wegen örtlicher Besonderheiten sind nicht zulässig. Die Durchführung der Objektbesichtigung erfolgt nach Absprache mit der Abteilung Betriebstechnik Weilheim BT-WM in Weilheim. Zu der Objektbesichtigung ist das Formblatt Nachweis der Objektbesichtigung (Anlage A) mitzu-bringen. Die Teilnahme müssen sich die Bieter nach der Besichtigung schriftlich vom Auftraggeber bestätigen lassen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizule-gen. Für die Ortsbesichtigung ist der Zeitraum vom 17. August 2026 bis einschließlich 08. September 2026 vorgesehen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Es ist eine Erklärung aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre. Hier sind relevante und einschlägige Referenzen aus dem Gebiet der Antennenwartung gefordert.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (US … ganz lesenFirmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung „BMWK-Russland“: Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis der Erfüllung von folgenden Rechtsvorschriften, Normen und sonstigen Bestimmungen Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) und DIN VDE 0105
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bek … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben . Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation de … ganz lesenDas Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben . Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen . Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58bcb903-10e5-4cf4-9bcc-a3d1fe86578f.