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Anpassungen des ITCS- und digitalen Betriebsfunksystems

Rheinbahn AG · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen PAR-0001veröffentlicht 06.03.2026Dienstleistungen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Düsseldorf40231, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Anpassungen des ITCS- und digitalen Betriebsfunksystems für die Verarbeitung von Fahrgastzähldaten

Beschreibung des Loses

Sowohl die Prozesse in der Software der zentralen Komponente eines ITCS und in der Software der Bordrechner als auch die bidirektionale Schnittstelle zwischen dem zentralen ITCS und den auf den Fahrzeugen eingesetzten Bordrechnern sind nicht allgemeinverbindlich genormt. Vielmehr handelt es sich herstellerspezifische Standards, die dem jeweiligen Betriebsgeheimnis des Herstellers unterliegen. Der geplante Auftragsinhalt gliedert sich in folgende Teilbereiche: a) Erweiterung der bestehenden Software im ITCS-Fahrzeugbordrechner des Lieferanten INIT GmbH b) Erweiterung des bestehenden digitalen Betriebsfunksystems im TETRA-Standard des Lieferanten INIT GbmH c) Erweiterung des zentralen IITCS-Systems des Lieferanten INIT GmbH

Zu a) Erweiterung der bestehenden Software im ITCS-Fahrzeugbordrechner des Lieferanten Firma INIT

Die bestehende Software im ITCS-Bordrechner wird so erweitert, dass für das vorhandene digitale Betriebsfunksystem zusätzliche Datensätze generiert und an das vorhandene digitale Betriebsfunkgerät im Fahrzeug übermittelt werden. In den zusätzlichen Datensätzen werden die im vorhandenen ITCS-Bordrechner bereits heute erfassten Ein- und Aussteiger an das bereits vorhandenen digitale Funkgerät übergeben. Ferner wird eine Qualitätseinstufung der Daten an das bereits vorhandene digitale Funkgerät übergeben. Die Schnittstelle zwischen ITCS-Bordrechner und Digitalfunkgerät ist eine proprietäre Erweiterung der bisher bereits proprietären Schnittstelle der Firma INIT und Firma Motorola. Die Ausprägung dieser Schnittstelle ist nicht öffentlich. Eine spezielle Logik in der Software des ITCS-Bordrechners wird dafür Sorge tragen, dass keine Datenüberlast in dem vorhandenen Betriebsfunksystem entsteht. Ferner sorgt der ITCS-Bordrechner für einen Nullabgleich der gezählten Ein- und Aussteiger an Endhaltestellen (diese Funktion ist bereits vorhanden).

Zu b) Erweiterung des bestehenden digitalen Betriebsfunksystems im TETRA-Standard des Lieferanten Firma INIT

Das vorhandene digitale Betriebsfunksystem der Firma INIT muss die neuen Datensätze der Fahrgastbesetzung vom Fahrzeug zum zentralen ITCS-System der Firma INIT über-mitteln. Hierbei muss auf eine optimierte Datenübermittlung geachtet werden, um das bestehende Betriebsfunksystem durch die zusätzlichen Daten nicht zu überlasten. Generell liegt seitens des VDV keine Standardisierung zum TETRA-ITCS-Datenfunk vor. Daher wird die Lösung eine proprietäre, nicht öffentlich zugängliche Erweiterung der bisher bereits proprietären ITCS-Datenfunklösung der Firma INIT und Firma Motorola darstellen.

Zu c) Erweiterung des zentralen IITCS-Systems des Lieferanten Firma INIT

Im ITCS-Zentralsystem sind diverse vorhandene Programmmodule zu erweitern und zusätzliche Programmmodule einzuführen:

I. MOBILE-ITCS - Zentrales Leitstellenmodul (zu erweitern)

Die Erweiterung ist die automatisierte Darstellung in Tabellen und Grafiken des vorhandenen ITCS-Zentralsystems des aktuellen Besetzgrades.

II. MOBILE-Plan – Datenversorgungsprogramm (zu erweitern)

In dem vorhandenen Datenversorgungstool müssen für die Verarbeitung von Fahrzeugbesetzdaten Erweiterungen durchgeführt werden, um z.B. pro Fahrzeug zu definieren auf welchen Schnittstellen zu Dritten Prognosedaten oder Rohdaten ausgegeben werden, welche Werte für Fahrgastbewegungen innerhalb eines Fahrzeuges zu Grunde gelegt werden, und Hinterlegung der Ausrüstungstand mit Fahrgastzählsensoren pro Fahrzeug.

III. Mobile-Guide mit Besetzgradautomat – Berechnet Prognosen für zukünftige Haltestellen (neu)

In der bestehenden ITCS-Software im Zentralsystem wird ein neues Programmmodul eingebettet, welches Kurzzeitprognosen für Folgehaltestellen erstellen kann und welches Rohdaten der Fahrgastzählung zur Verfügung stellt. Hierbei werden historische Daten mitverarbeitet.

IV. VDV 435-Datenschnittstelle zum Verbund (neu)

An den Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) werden Rohdaten der Fahrzeugzähldaten pro Bahntraktion bez. pro Bus übermittelt. Die Zuordnung der Zähldaten zu einem Linienfahrzeug mit entsprechenden Ist-Standortdaten basiert auf denen eh im zentralen ITCS vorhandenen Ist-Daten.

V. VDV 435-Datenschnittstelle zum DFI-System (neu)

An das zentrale DFI-System der Rheinbahn werden Prognosedaten auf Basis der aktuellen Fahrzeugbesetzung und auf Basis historischer Daten für Folgehalte-stellen pro Wagen unterschieden nach vorderer und hinterer Wagenteil übermittelt. Die Zuordnung der Zähldaten zu einem Linienfahrzeug mit entsprechenden Ist-Standortdaten basiert auf denen eh im zentralen ITCS vorhandenen Ist-Daten.

VI. Serversystem - Hardware und Lizenzen (zu erweitern)

Das bestehende ITCS-Serversystem der Firma INIT wird aufgerüstet, um die zusätzlichen Datenkapazitäten zeitgerecht verarbeiten zu können.

Begründung: Das geplante Vorhaben bedingt die Erweiterung der bestehenden Software im vorhandenen ITCS-System und Digitalfunksystem des Lieferanten Firma INIT. Hierbei werden bestehende Funktionen, wie Ist-Standortdaten-Erfassung und die bereits bestehende Fahrgastzählung in einem Teil der Fahrzeuge als Basis für die Erweiterungen genommen. Hierbei kommen teils proprietäre Schnittstellen, teils VDV-Schnittstellen zum Einsatz.

Es müssen drei ineinandergreifende Teilsysteme (ITCS-Fahrzeug, Digitalfunksystem, ITCS-Zentralsystem) erweitert werden. Der Quellcode dieser Teilsystem im ITCS- und Digitalfunksystems liegt der Rheinbahn nicht vor. Daher ist die Umsetzung ausschließlich durch den Lieferanten der Teilsysteme Firma INIT möglich. Ein Wechsel des Lieferanten als Alternative gemäß § 13 Abs. 3 SektVO würde indes dazu führen, dass die Rheinbahn AG eine Leistung mit komplettem Austausch der ITCS-Bordrechner, des zentralen ITCS-Systems und des zentralen Digitalfunksystems vornehmen müsste. Dies würde zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand bei der Projektumsetzung führen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Firma INIT GmbH verfügt somit über ein technisches Alleinstellungsmerkmal. Dieses steht in Verbindung mit ausschließlichen Quellcode-Rechten. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Mark … ganz lesenDie Firma INIT GmbH verfügt somit über ein technisches Alleinstellungsmerkmal. Dieses steht in Verbindung mit ausschließlichen Quellcode-Rechten. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, da die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sind, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert werden. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der INIT GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der INIT GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinweis
Die Rheinbahn AG beabsichtigt den Besetzungsgrad in Fahrzeuge mindestens in Form einer Kurzfristprognose zu ermitteln und für Fahrgäste auf den Dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI) und in Apps auszuweisen. Derzeit sind mehr über 250 Omnibusse und alle 59 Bahnen vom Typ HF6 mit Fahrgastzä … ganz lesenDie Rheinbahn AG beabsichtigt den Besetzungsgrad in Fahrzeuge mindestens in Form einer Kurzfristprognose zu ermitteln und für Fahrgäste auf den Dynamischen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI) und in Apps auszuweisen. Derzeit sind mehr über 250 Omnibusse und alle 59 Bahnen vom Typ HF6 mit Fahrgastzählsensoren der INIT GmbH (IRIS) vom Typ IRMA 5 und IRMA 6 ausgestattet. Die Ausrüstung weiterer Fahrzeuge mit Fahrgastzählsensoren ist vorgesehen, aber nicht Bestandteil des hier angekündigten Vergabevorhabens. Die aktuell im Einsatz befindlichen IRMA-Fahrgastzählsensoren sind über eine IP-Verbindung zu den ITCS-Bordrechnern angebunden. Die statistische Auswertung der Fahrgastzähldaten ist heute bereits in der ITCS-Software implementiert. Hierzu werden die Daten über ein spezielles ITCS-WLAN der INIT GmbH vom Fahrzeug zum zentralen ITCS-System übermittelt. Die Rheinbahn betreibt zusammen mit weiteren Verkehrsunternehmen ein gemeinsames ITCS-System der INIT GmbH. Hierbei kommen bei der Rheinbahn ITCS-Bordrechner in Bahnen und Busse der Firma INIT zum Einsatz. Ferner ist das zentrale ITCS-System ebenfalls ein Produkt der Firma INIT. Die Verbindung zwischen dem ITCS-Bordrechner und dem ITCS-Zentralsystem ist durch eine digitales Betriebsfunksystem im TETRA-Standard realisiert, welches ebenfalls die Firma INIT geliefert hat. Der Hersteller des digitalen Betriebsfunksystems ist die Firma Motorola. Es besteht keine Mobilfunkverbindung zwischen dem ITCS-Bordrechner und dem ITCS-Zentralsystem. Stattdessen werden Daten- und Sprache über das digitalen Betriebsfunksystems bidirektional zwischen ITCS-Bordrechner und dem ITCS-Zentralsystem übermittelt. Rechtsgrundlage des Verfahrens: SektVO Beschreibung: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b und c SektVO Vorliegend beabsichtigt die Rheinbahn AG ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3b und c SektVO durchzuführen. Die Leistungserbringung kann aus technischen Gründen und wegen bestehender Ausschließlichkeitsrechte ausschließlich durch die INIT GmbH erbracht werden. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: INIT GmbH, Postanschrift: Käppelestraße 4-10; Ort: Karlsruhe NUTS-Code: Karlsruhe Postleitzahl: 76131 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.initse.com/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Lierenfelder Str. 42, 40231 Düsseldorf
Kontakt
einkauf@rheinbahn.de

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527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c8942f3d-d7ae-4c99-8c71-fa446108e847.