Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR · Halberstadt, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen ENWI-4-2024veröffentlicht 01.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-Osterburg · Hansestadt Osterburg (Altmark)Frist 17.11.2026
- Verwertung vonSperrmüll aus dem BurgenlandkreisAbfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR · Mertendorf OT GörschenFrist 10.11.2026
- Klärschlammtransport und Klärschlammentsorgung 2027Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode Wipper" · StaßfurtFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halberstadt38820, Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz und stoffliche Verwertung von ca. 8.570 bis 13.600 Mg/a Altpapier (AVV 15 01 01 sowie 20 01 01) aus dem Landkreis Harz nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 90514000Recycling von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB - Eigenerklärung des Bieters, dass e … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, - Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, - Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister, - Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022. Auf Verlangen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist), - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate), - aktueller, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch gültige Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage der im Verfahren geforderten Unterlagen: - Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern. Für Unterauftragnehmer für die Leistungen der Behandlung und Verwertung des PPK sind allein die geforderten Angaben und Nachweise zum Anlieferort vorzulegen (Angaben zu Anlagen, die nicht der Anlieferort sind, nur soweit bereits bekannt). Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die genannten Mindeststandards. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B i. H. von … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, - Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B i. H. von 5 % des folgenden Wertes: (Vergütung gemäß Preisblatt minus Handlingskosten gemäß Preisblatt) multipliziert mit der Menge von 27.200 Mg, - Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.- Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb der als Anlieferort benannten Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung, ferner Zertifizierung des Bieters für das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation, - Angaben zu der als Anlieferort benannten Anlage, in der mind. eine vorbereitende Verwertung stattfinden muss. Sofern die als Anlieferort benannte Anlage für die zu übernehmenden Abfälle keine bietereigene Anlage ist, ist die Verfügbarkeit für den Bieter, etwa durch Verpflichtungserklärung oder Unterauftragnehmererklärung gemäß Vordruck im Angebotsschreiben, mit dem Angebot nachzuweisen. Ferner ist von den in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen die Eigenerklärung des Betreibers der Anlage über seine Bereitschaft zur Leistungserbringung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. Formblatt "Unterauftragnehmererklärung" aus dem Angebotsschreiben) vorzulegen. - Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation, - Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre). Anforderungen an die Referenzen: - Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen im Auftrag eines kommunalen Auftraggebers mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von mindestens 5.000 Mg/a. Es muss eine EfB-Zertifizierung für die als Anlieferort benannte Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung vorliegen. Die EfB-Zertifizierung des Bieters muss das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) umfassen (oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation). Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den Unterlagen zur Eignung vorzulegen: Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmer-Einsatz, Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung inkl. etwaiger Transportleistungen zu separat gebundenen Verwertungsanlagen; Angaben zu der als Anlieferort vorgesehenen Anlage (Behandlungs- oder Verwertungsanlage): Standort Anlieferort, Standort der Waage, Betreiber. Genehmigung der als Anlieferort benannten Anlage, Ausdruck eines Luftbildes (google maps, bing o.ä.) des Standortes der Eingangswaage des Anlieferortes. Auf Verlangen sind vorzulegen: Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Ausschreibungsdienst der Vergabestelle der Stadt HBS zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter beim Ausschreibungsdienst abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Einmalige automatische Verlängerung um zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien 12 Monate vor Ende des Leistungszeitraums gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Monate
- Angebotsöffnung
- 05.07.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene An-gebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform eVergabe.de bereitgestellt. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich regi … ganz lesenkürzer
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform eVergabe.de bereitgestellt. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über die Vergabeplattform elektronisch bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. Sobald die Vergabestelle eine Information neu einstellt, erfolgt über das Portal eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter; eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, die veröffentlichten Bieterinformationen regelmäßig bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt auf Neuerungen zu überprüfen. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Braunschweiger Str. 87/88, 38820 Halberstadt
- Website
- enwi-hz.de
- Kontakt
- vergabestelle@
halberstadt.de - Auskünfte
- Stadt Halberstadtvergabestelle@
halberstadt.de
Bei uns erfasst
- Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz25.10.2026 · 3 Angebote
- Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.202725.10.2026 · 2 Angebote
- Einsammlung, Transport und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Harz16.07.2026 · 1 Angebot
- Verwertung von Bioabfällen von den Wertstoffhöfen der enwi12.12.2025 · 2 Angebote
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2022): Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 31.10.2022. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Abfallwirtschaft Nordharz GmbH4 Zuschläge
- Harz-Humus Recycling GmbH3 Zuschläge
- REMONDIS GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Mitteldeutschland GmbH3 Zuschläge
- Schatz Umwelt GmbH3 Zuschläge
- Veolia Klärschlammverwertung Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e1dd1b7-184a-416e-85ad-24fa7c0fc725.