Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz
Stadt Halberstadt · 38820 Halberstadt, Sachsen-Anhalt
veröffentlicht 20.05.2022Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
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- Ort der Leistung
- 38820 HalberstadtSachsen-Anhalt
- Einreichung
- evergabe
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 179 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 54 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 53 Monatenüber evergabe.de
- Heute
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Halberstadt Postanschrift: Domplatz 49 Postleitzahl / Ort: 38820 Halberstadt Land: Deutschland NUTS-Code: DEE09 Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@halberstadt.de Fax: +49 3941-552002 Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) http://www.halberstadt.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-180cc432164-5520421de5b29d06 Weitere Auskünfte erteilt/erteilen die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: (URL) www.evergabe.de I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz Referenznummer der Bekanntmachung: ENWI-6-2022 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90514000-3 II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammtem Altpapier (PPK) (AVV 15 01 01 sowie 20 01 01) aus dem Landkreis Harz II.1.5) Geschätzter Gesamtwert II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein II.2) Beschreibung II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) CPV-Code Hauptteil: II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE09 Hauptort der Ausführung: II.2.4) Beschreibung der Beschaffung Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und Verwertung von getrennt gesammeltem Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Harz und stoffliche Verwertung von ca. 15.500 Mg/a Altpapier (AVV 15 01 01 sowie 20 01 01) aus dem Landkreis Harz nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01.01.2023 Ende: 31.12.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils zwei Jahre, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien 12 Monate vor Ende des Leistungszeitraums gekündigt wird. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein II.2.14) Zusätzliche Angaben: Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: - Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat, Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat, Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Handelsregister, Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (gem. Art. 5 k) der Verordnung (EU) in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022. Auf Verlangen: Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist), Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate), aktueller, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch gültige Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen: Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die unter III.1.1 genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern. Für Unterauftragnehmer für die Leistungen der Behandlung und Verwertung des PPK sind allein die geforderten Angaben und Nachweise zum Anlieferort vorzulegen (Angaben zu Anlagen, die nicht der Anlieferort sind, nur soweit bereits bekannt). Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3 genannten Mindeststandards. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Mit dem Angebot sind vorzulegen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B i. H. von 5 % des folgenden Wertes: (Vergütung gemäß Preisblatt minus Handlingskosten gemäß Preisblatt) multipliziert mit der Menge von 31.000 Mg Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Mit dem Angebot sind vorzulegen: Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge pro Jahr), Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb der als Anlieferort benannten Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung, ferner Zertifizierung des Bieters für das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation, Angaben zu der als Anlieferort benannten Anlage, in der mind. eine vorbereitende Verwertung stattfinden muss. Sofern die als Anlieferort benannte Anlage für die zu übernehmenden Abfälle keine bietereigene Anlage ist, ist die Verfügbarkeit für den Bieter, etwa durch Verpflichtungserklärung oder Unterauftragnehmererklärung gemäß Vordruck im Angebotsschreiben, mit dem Angebot nachzuweisen. Ferner ist von den in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen die Eigenerklärung des Betreibers der Anlage über seine Bereitschaft zur Leistungserbringung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. Formblatt "Unterauftragnehmererklärung" aus dem Angebotsschreiben) vorzulegen. Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation, Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Anforderungen an die Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für die Verwertung oder die Koordination der Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen im Auftrag eines kommunalen Auftraggebers mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten und einer Verwertungsmenge von mindestens 6.000 Mg/a. Es muss eine EfB-Zertifizierung für die als Anlieferort benannte Anlage mindestens für die vorbereitende Verwertung vorliegen. Die EfB-Zertifizierung des Bieters muss das Makeln, Lagern oder Verwerten von Papier und Pappe (AVV 15 01 01 / 20 01 01) umfassen (oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation). Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA. III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag und Ortszeit: 22.06.2022 10:00 Uhr IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können DE IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.10.2022 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 22.06.2022, Ortszeit: 10:00 Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3) Zusätzliche Angaben: Mit dem Angebot sind zusätzlich zu den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorzulegen: Erklärungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung inkl. etwaiger Transportleistungen zu separat gebundenen Verwertungsanlagen Angaben zu der als Anlieferort vorgesehenen Anlage (Behandlungs- oder Verwertungsanlage): Standort Anlieferort, Standort der Waage, Betreiber. Genehmigung der als Anlieferort benannten Anlage, Ausdruck eines Luftbildes (google maps, bing o.ä.) des Standortes der Eingangswaage des Anlieferortes. Auf Verlangen sind vorzulegen: Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Ausschreibungsdienst der Vergabestelle der Stadt HBS zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale) Land: Deutschland Telefon: +49 03455141529 Fax.: +49 03455141115 Internet-Adresse: (URL) https://lvwa.sachsen-anhalt.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. ( ) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.05.2022
Entsorgung von Abfällen
Gegenstand nach CPV
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17929416.