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vergebenEU-weitIT und Software

Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2023-0093veröffentlicht 14.11.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 24 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
510 Tsd. €
Laufzeit
5 Jahre03.11.2023 – 02.11.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65195, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 02.11.2028
    vor 36 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Anmietung und Wartung von 72 fabrikneuen und vernetzten Kopier-, Scan- und Drucksystemen für den Geschäftsbereich der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)

Beschreibung des Loses

Anmietung und Wartung von (All-In) von mindestens 72 digitalen, fabrikneuen Kopiersystemen für den Geschäftsbereich der HVBG zum Erhalt der Betriebsfähigkeit und Erfüllung des gesetzlichen Auftrags.\nDie anzubieten Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen die in der Datei "B 04 Drucker Kriterienkatalog Mindestanforderungen" festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. \nDie Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb des Bausteins SYS 4.1 (Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte) sind zu berücksichtigen. Der HVBG muss es möglich sein, die in den Basis- und Standard-Anforderungen genannten Vorgaben umzusetzen. Es wird in diesem Zusammenhang vor allem auf die Anforderungen SYS.4.1.A1 (Planung des Einsat-zes), SYS.4.1.A2 (Zugriff), SYS.4.1.A7 (Beschränkung der administrativen Fernzu-griffe), SYS.4.1.A15 (Verschlüsselung), SYS.4.1.A17 (Schutz von Nutz- und Meta-daten) und SYS.4.1.A18 (Konfiguration) hingewiesen. \n(Die Anforderungen sind abrufbar unter folgenden Link: <https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium_Einzel_PDFs_2021/07_SYS_IT_Systeme/SYS_4_1_Drucker_Kopierer_und_Multifunktionsgeraete_Edition_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2>)\n\nDen allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 31000, DIN 31001 oder gleichwertig) ist Rechnung zu tragen. Der Anbieter sichert zu, dass die bei ihm bestellten Kopier-, Scan- und Drucksysteme den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.\n\nDie ausschließliche Verwendung von Recycling-Papier nach DIN EN 12281 beeinträchträchtigt die Verfügbarkeit der Kopier- und Drucksysteme nicht. Es werden keine Service- bzw. Verbrauchsmaterialzuschläge erhoben.\n \nDie Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen entsprechend der Anforderung DE-UZ 219 Ausgabe Januar 2021 Version 3 (01/2021) - Umweltzeichen Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) - oder mit einem gleichwertigen Gütezeichen gekennzeichnet sein.\n\nSoweit Kopier-, Scan- und Drucksysteme mit Festplatte gefordert bzw. geliefert werden, sind die Kosten für ein Security Tool zur Festplatten-Datenüberschreibung gemäß ISO 15408 EAL 2 (oder gleichwertig) im Preis zu berücksichtigen. Druckdaten werden auf der internen Festplatte verschlüsselt abgelegt. Bei Außerbetriebnahme werden sämtliche Daten und die Konfiguration der Kopier-, Scan- und Drucksysteme vom Auftragnehmer sicher gelöscht (Wipen). Der Auftraggeber erhält über die Löschung eine schriftliche Bestätigung. Schwarz/weiß-Druck muss als Standard im Treiber voreinstellbar sein. Soweit Kopier-, Scan- und Drucksysteme mit weiteren, nicht geforderten Schnittstellen und/oder Modulen (z.B.GSM/WLAN/Bluetooth/NFC/USB etc.) angeboten werden, müssen diese Funktionen deaktiviert sein. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer dem Auftraggber innerhalb einer Woche die Möglichkeit einräumen, sich von der Außerbetriebnahme und Löschung zu überzeugen. \n\nDer Auftragnehmer sichert in der Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr eine Abwicklung des Kundendienstes (insbesondere Störungsbeseitigung) mit einer Servicereaktionszeit vor Ort von max. 8 Stunden nach Eingang der Fehlermeldung bei dem Auftragnehmer zu.\n\nDie Kopier-, Scan- und Drucksysteme müssen in die örtlichen Netzwerke der über ganz Hessen verteilten Standorte der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) eingebunden werden. Die Standorte ergeben sich aus der Standortliste (Datei "B 05 Drucker Standortliste LB").\n\nDie Verkabelung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Er führt die Kabel und Anschlüsse bis an den Standort der Geräte. Alle Kopier-, Scan- und Drucksysteme werden verpoolt.\n\nFolgende Systemumgebung ist bei der Netzeinbindung zu berücksichtigen:\nClient Betriebssysteme\n- 10 (64 Bit), Windows 11 (64 Bit) und Folgesysteme\n\nServer-/Netzwerkbetriebssysteme\n- Windows Server 2019, 2022 und Folgesysteme\n\nNetzwerkkabel\n- 0Base T (RJ45/Twisted Pair)\n- 100Base TX (RJ45/Twisted Pair)\n\nNetzwerktechnologie\n- 100-Mbit/s-Ethernet (Fast Ethernet)\n- Gigabit-Ethernet\n\nNetzwerkprotokolle\n- TCP/IP (LPD/LPR)\n- NetBEUI\n\nSeitenbeschreibungssprachen\n- PCL 5 + PCL 6\n- Postscript\n\nAnwendungen\n- Microsoft Office 2016 bis Office 2021 und Folgesysteme\n- SAP/R3 (ab Segment 3)\n- ARIS\n\nDIN A 3 Klick zählt wie DIN A 4 (der DIN A3 Anteil am Gesamtvolumen liegt unter 10%).\nEs wird ein Gesamtvolumen von 110.000 schwarz/weiß (s/w) und 120.000 farbigen Seiten monatlich garantiert (mtl. Mindestabnahme bzw. im Angebot zu berücksichtigende Freiseiten).

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.11.2023
Vertragsende
02.11.2028
Verlängerung
Im Bedarfsfall müssen Nachmietungen von zusätzlichen Kopier-, Scan- und Drucksystemen während der Vertragslaufzeit möglich sein. Die Laufzeit des Pool-Vertrages bleibt durch eventuelle Nachmietungen unberührt und die Vertragslaufzeit dieser Nachmietungen endet mit der des Pool-Vertrages. Die Anzahl … ganz lesenIm Bedarfsfall müssen Nachmietungen von zusätzlichen Kopier-, Scan- und Drucksystemen während der Vertragslaufzeit möglich sein. Die Laufzeit des Pool-Vertrages bleibt durch eventuelle Nachmietungen unberührt und die Vertragslaufzeit dieser Nachmietungen endet mit der des Pool-Vertrages. Die Anzahl der nachmietbaren Kopier-, Scan- und Drucksysteme beträgt maximal 10% der geplanten Gesamtmenge von 72 Kopier-, Scan- und Drucksystemen. Hierdurch erhöht sich je zusätzlichem Kopier-, Scan- und Drucksystem die monatliche Miete nach der Formel (Miete x Laufzeit) / Restlaufzeit (vgl. Ziff. 5 der Datei "B 03 Drucker Leistungsbeschreibung").
Optionen
Der BVB-Mietvertrag verlängert sich automatisch einmalig um weitere 12 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens sechs (6) Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf von 60 Monaten gilt der BVB-Mietvertrag als beendet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (vgl. Ziff. 12 der Datei "B 03 Drucker Leistungsbeschreibung").
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verga … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\n\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.\n\nDie Vergabestelle weist darauf hin, dass die Bieter den Nachweis ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründ … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.\n\nDie Vergabestelle weist darauf hin, dass die Bieter den Nachweis ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. \n\nNeben den in den Abschnitten III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen haben die Bieter mit ihren Angeboten zusätzlich die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen:\n(1) Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Drucker Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Drucker Eigenerklaerung_Par_124_GWB). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.\n(2) Der Kriterienkatalog mit den Mindestanforderungen ist vollständig und zutreffend ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (Datei "B 04 Drucker Kriterienkatalog Mindestanforderungen"). Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. \n(3) Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, dass er/es sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher nicht zu den in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne\nder Vorschrift aufweisen, gehören (Datei "A 10 Drucker Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014").\n(4) Eigenerklärung, ob es sich bei dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 Drucker Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient ausschließlich statistischen Zwecken. Sie stellt keine\nEignungsanforderung dar.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Weinrich GmbH & Co. KG, Fulda5

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21c218c3-c917-455a-9ed9-c1e5bb61d879.