Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Anmietung und Wartung von 21 Kopier- und Drucksystemen für den Hessischen Landtag (Poolvertrag)

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2023-0130veröffentlicht 31.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1026 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
364 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.03.2024 – 28.02.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65183, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Typischen wöchentlicher Stromverbrauch (TEC-Wert)20 %
  • Anmietung/Wartung70 %
  • Folgeseitenpreis s/w5 %
  • Folgeseitenpreis Farbe5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2028
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Anmietung und Wartung von 21 fabrikneuen (1. Zulassung) und vernetzten Kopier- und Drucksystemen mit Farbfunktion für den Hessischen Landtag (Poolvertrag) gem. der Leistungsbeschreibung und den Anlagen (Dateien ""B 04a DruckHLT Geraeteliste", "B 04b DruckHLT Umwelteigenschaften", B 04c Energieverbrauch TEC"). Die anzubietenden Maschinen müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen: - Die Maschinen müssen sämtliche in der Geräteliste aufgeführte Ausstattungsmerkmale bzw. technische Mindestanforderungen uneingeschränkt erfüllen (Spalte "Ausstattung/ techn. Mindestanforderungen" in der Datei "B 04a DruckHLT Geraeteliste"). - Den Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze in der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. - Den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 31000, DIN 31001 oder gleichwertig). Der Anbieter sichert zu, dass die bei ihm bestellten Maschinen, Geräte und dgl. den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. - Vorhandene Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Sicherheitsdatenblätter für die angebotenen Maschinen sind dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Kopier- bzw. Druckqualität für den gesamten Vertragszeitraum sicherzustellen. Bei erfolglosen Nacharbeiten sind die gelieferten Maschinen innerhalb von 48 Stunden gegen gleichwertige funktionsfähige auszutauschen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur zeitnahen Rücknahme gebrauchter Tonerbehälter, Kartuschen, Resttoner, Fotoleiter, Restentwickler, Ozonfilter bzw. Katalysatoren etc. und sorgt für deren Wieder-/Weiterverwendung bzw. ordnungsgemäße Entsorgung. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer über den Verfahrensablauf der Rücknahme in geeigneter Form unterrichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Personal (Multiplikatoren) in die sachgemäße Benutzung der Systeme einzuweisen und dabei auch auf die Nutzung der systemtechnisch angebotenen Energiesparfunktionen (Power-Management) hinzuweisen. Insbesondere für die bei der lfd. Nr. 1 der Geräteliste (Datei "B 04a DruckHLT Geraeteliste") angebotenen Systeme beinhaltet das Angebot eine ausführliche Schulung von mindestens einem Tag. Folgende Systemumgebung ist bei der Netzeinbindung zu berücksichtigen: Client Betriebssysteme -Windows 10 (64 Bit), Windows11 (64 Bit) Server-/Netzwerkbetriebssysteme - Windows Server 2012 R2, 2016, 2019, 2022 Druckertreiber - Verfügbarkeit von V4 Windows Druckertreibern mit vollem Funktionsumfang Netzwerkkabel - 100Base TX/1000Base T (RJ45) Netzwerktypen - Fast Ethernet Netzwerkprotokolle - TCP/IP (LPD/LPR) - mind. SMBv3 mit SMB Signing Seitenbeschreibungssprachen - PCL 5 + PCL 6 - Postscript (mindestens Level 2) Druckersteuersprache - PJL (Printer Job Language) zur Ansteuerung durch das SAP Output Management System Anwendungen - Microsoft Office 2016/ 2019/ 2021 - SAP/R3 (ab Segment 3) Softwareerfordernis: Geräte (Druckfunktion) per sicheres Remote-Tool bzw. abgesicherten Zugang über das Netzwerk konfigurierbar. Zentrale Verwaltung:Zugriff auf AD-Verzeichnis (OU-basiert) zur Nutzung von User-Konten und/oder Emailadressen, Konfiguration von Dateifreigaben, Emailserver, weitere Einstellungen über Templates, Abfrage der Zähler/Historie. Informationssicherheitserfordernis: - Speicherung von Daten: sollten Daten vom Gerät gespeichert werden (z.B. auf Festplatte), so sollte eine verschlüsselte Speicherung möglich sein. Ist dies nicht der Fall, so muss zumindest die unwiderrufliche automatische Löschung der Daten nach jedem Vorgang einstellbar und eine Löschung des gesamten Inhalts durch Administratoren vor einer Entsorgung durchführbar sein. - Zugriff: Unterstützung von Authentisierung (PINs, Passwörter oder Chipkarten) für Benutzer (Zugriff auf Ausdrucke/Scans) und Administratoren (Gerätekonfiguration) direkt am Gerät. - Schnittstellen/Protokolle/Dienste: nicht verwendete Schnittstellen (z.B. Bluetooth, WLAN, ...) und Protokolle/Dienste (z.B. Bonjour, AirPrint, ...) müssen bei Inbetriebnahme durch den Anbieter deaktiviert werden und durch den Administrator bei Bedarf reaktiviert werden können. - Unterstützung von IEEE 802.1X sollte gegeben sein. - Remote-Administration: Unterstützung von sicheren Protokollen, z.B. SSL/TLS bei Browser-basierter Konfiguration, muss gegeben sein. - Sicherheitspatches: die Verfügbarkeit von Updates muss durch den Auftragnehmer regelmäßig überprüft und bei vorliegenden Sicherheitsmängeln müssen die Administratoren unterrichtet und die Geräte durch den Kundendienst aktualisiert werden. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und den Anlagen entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Typischen wöchentlicher Stromverbrauch (TEC-Wert)20 %
Anmietung/Wartung70 %
Folgeseitenpreis s/w5 %
Folgeseitenpreis Farbe5 %
Qualität
Typischen wöchentlicher Stromverbrauch (TEC-Wert)
Kosten
Anmietung/Wartung
Kosten
Folgeseitenpreis s/w
Kosten
Folgeseitenpreis Farbe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
28.02.2028
Verlängerung
Der BVB-Mietvertrag besitzt eine einmalige automatische Verlängerung um 12 Monate (Maximale Laufzeit von 60 Monaten), siehe Ziff. 8 der Leistungsbeschreibung (Datei "B 04 DruckHLT Leistungsbeschreibung").
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht während der Vertragslaufzeit vier (4) zusätzliche Kopier- und Drucksysteme anzumieten. Dies betrifft lediglich die Etagendruckergem. lfd. Nr. 3 der Geräteliste, Datei "B 04a DruckHLT Geraeteliste". Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachmietungen sind z.B. die … ganz lesenDer Auftraggeber hat das Recht während der Vertragslaufzeit vier (4) zusätzliche Kopier- und Drucksysteme anzumieten. Dies betrifft lediglich die Etagendruckergem. lfd. Nr. 3 der Geräteliste, Datei "B 04a DruckHLT Geraeteliste". Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachmietungen sind z.B. die Räumliche Erweiterung des Hessischen Landtags oder der ausdrückliche Fraktionswunsch auf Ausstattung. Diese Nachmietungsregelung kann durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit jederzeit in Anspruch genommen werden, jedoch nur so oft, bis sie von ihrem Umfang her erschöpft ist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzlich zu den Unterlagen zur Eignung sowie den Ausführungsbestimmungen sind mit dem Angebot die nachfolgend aufgeführten … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Zusätzlich zu den Unterlagen zur Eignung sowie den Ausführungsbestimmungen sind mit dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Nachweise einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Dateien "A 05 DruckHLT Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 DruckHLT Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen: Eigenerklärung zu Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 DruckHLT Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014"). (3) Vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen: Eigenerklärung zu Unternehmensdaten (Datei "A 04 DruckHLT Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Eigenerklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Unterlagen zur Leistung: - Ausgefüllte Geräteliste (Datei "B 04a DruckHLT Geraeteliste"), - Angaben zu Umwelteigenschaften der angebotenen Geräte (Datei "B 04b DruckHLT Umwelteigenschaften"), - Angabe zu TEC-Werten der angebotenen Systeme (Datei "B 04c DruckHLT TEC-Wert"), - Vorhandene Prüfzeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Sicherheitsdatenblätter für die angebotenen Maschinen sind dem Angebot beizufügen (vgl. Ziff. 3 der Datei "B 04 DruckHLT Leistungsbeschreibung"). (5) Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) haben die Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflich-tungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem Angebot abzugeben (Datei "A 02 DruckHLT Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV). Das wirtschaftlichste ergibt sich aus dem "Energieverbrauchswert (TEC-Wert) der angebotenen Multifunktionssysteme" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 20%), dem angebotenen "Preis für die Anmietung / Wartung der Multifunktionsgeräte" (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 70%) sowie dem Folgeseitenpreis s/w (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 5%) und dem Folgeseitenpreis Farbe (= Zuschlagskriterium, Gewichtung 5%). Die angebotenen Preise bzw. der TEC-Gesamtwert werden in Punkte umgerechnet mittel der Formel: günstigster Preis bzw. niedrigster TEC-Gesamtwert / nächst höherer Preis bzw. nächst höherer TEC-Gesamtwert x 5 Punkte. Die sich jeweils aus dieser Rechnung ergebenden Punktwerte für den Preis für Anmietung/Wartung, die Punktwerte für die Preise für Folgeseiten s/w und Farbe sowie den Punktwert für den TEC-Gesamtwert werden addiert und mit den oben genanten Gewichtungsfaktoren multipliziert. Dies hieraus errechneten Werte werden zu einerm Gesamtpunktzahl Z addiert. Derjenige Bieter, der die höchste Gesamtpunktzahl Z erzielt, hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
RICOH Deutschland GmbH, Neu-Isenburg1

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.01.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 09.01.2024 auf 16.01.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3bea974-1294-4454-9888-04911c28156c.