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(Angebotsphase) Landkreis Nienburg/Weser - Sanierung der BBS Sporthalle

Landkreis Nienburg/Weser · Nienburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 1177-23veröffentlicht 05.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 2. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • 1. Qualität des Projektteams10 %
  • 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
  • 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
  • 4. Honorarangebot40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4). Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Objektplanung für Gebäude und Innenräume

Die Dreifeld-Sporthalle für die Beruflichen Schulen des Landkreises Nienburg wurde 1979 erbaut, 1981 umgebaut und 1996/1997 im Bereich des Hallendaches mit Einbringen einer Wärmedämmschicht saniert. 2012 wurden die Sanitärräume erneuert. Nach einem Hagelschlag in 2014 entstand ein Schaden an den Flachdächern der Sporthalle und der angrenzenden Gebäudeteile (Umkleiden etc.). Zur Reparatur wurden auf 1.060,00 m² (Sporthallendach) zwei Lagen EPS-Wärmedämmung d=60 mm 035 und d=40 mm 035, eingebaut. Festgestellt wurde auch, dass die Lichtkuppeln altersbedingt abgängig sind. Technische Anlagen wurden nach Erfordernis nachgerüstet. Reparaturen sind nun nicht mehr bei allen Anlagen möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können, z.B. 2022 Ausfall der Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung oder die Leuchtmittel der Sporthalle, die nicht mehr erhältlich sind. Eine Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage ist ebenfalls nötig. Die Sporthalle wird von zwei Schulen für den Sportunterricht genutzt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung und auch Wettkämpfe, z.B. Handball oder Badminton, finden dort statt. Auch für andere Veranstaltungen wird die Sporthalle regelmäßig genutzt. Nach über 40 Jahren soll nun eine umfassende Sanierung stattfinden: Eine energetische und bauliche Sanierung auf den Effizienzhausstandard 70 (Dach, Wände, Fenster, technische Gebäudeausstattung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes), eine Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmierungsanlage, Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektro und Beleuchtung der Sporthalle) und eine Modernisierung der Ausstattung, z.B. Bodenbelag der Sporthalle und Wände, sind notwendig. Außerdem soll ein Anbau weitere Umkleiden und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte für die Außensportanlagen schaffen. Für dieses Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtung in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022 gestellt. Bei der Projektumsetzung sind die Vorgaben des Fördermittelprogramms, insbesondere die Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf rund 3,5 Mio. EUR brutto geschätzt.

––
3
Fachplanung der Tragwerksplanung

Die Dreifeld-Sporthalle für die Beruflichen Schulen des Landkreises Nienburg wurde 1979 erbaut, 1981 umgebaut und 1996/1997 im Bereich des Hallendaches mit Einbringen einer Wärmedämmschicht saniert. 2012 wurden die Sanitärräume erneuert. Nach einem Hagelschlag in 2014 entstand ein Schaden an den Flachdächern der Sporthalle und der angrenzenden Gebäudeteile (Umkleiden etc.). Zur Reparatur wurden auf 1.060,00 m² (Sporthallendach) zwei Lagen EPS-Wärmedämmung d=60 mm 035 und d=40 mm 035, eingebaut. Festgestellt wurde auch, dass die Lichtkuppeln altersbedingt abgängig sind. Technische Anlagen wurden nach Erfordernis nachgerüstet. Reparaturen sind nun nicht mehr bei allen Anlagen möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können, z.B. 2022 Ausfall der Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung oder die Leuchtmittel der Sporthalle, die nicht mehr erhältlich sind. Eine Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage ist ebenfalls nötig. Die Sporthalle wird von zwei Schulen für den Sportunterricht genutzt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung und auch Wettkämpfe, z.B. Handball oder Badminton, finden dort statt. Auch für andere Veranstaltungen wird die Sporthalle regelmäßig genutzt. Nach über 40 Jahren soll nun eine umfassende Sanierung stattfinden: Eine energetische und bauliche Sanierung auf den Effizienzhausstandard 70 (Dach, Wände, Fenster, technische Gebäudeausstattung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes), eine Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmierungsanlage, Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektro und Beleuchtung der Sporthalle) und eine Modernisierung der Ausstattung, z.B. Bodenbelag der Sporthalle und Wände, sind notwendig. Außerdem soll ein Anbau weitere Umkleiden und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte für die Außensportanlagen schaffen. Für dieses Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtung in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022 gestellt. Bei der Projektumsetzung sind die Vorgaben des Fördermittelprogramms, insbesondere die Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf rund 3,5 Mio. EUR brutto geschätzt.

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4
Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS)

Die Dreifeld-Sporthalle für die Beruflichen Schulen des Landkreises Nienburg wurde 1979 erbaut, 1981 umgebaut und 1996/1997 im Bereich des Hallendaches mit Einbringen einer Wärmedämmschicht saniert. 2012 wurden die Sanitärräume erneuert. Nach einem Hagelschlag in 2014 entstand ein Schaden an den Flachdächern der Sporthalle und der angrenzenden Gebäudeteile (Umkleiden etc.). Zur Reparatur wurden auf 1.060,00 m² (Sporthallendach) zwei Lagen EPS-Wärmedämmung d=60 mm 035 und d=40 mm 035, eingebaut. Festgestellt wurde auch, dass die Lichtkuppeln altersbedingt abgängig sind. Technische Anlagen wurden nach Erfordernis nachgerüstet. Reparaturen sind nun nicht mehr bei allen Anlagen möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können, z.B. 2022 Ausfall der Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung oder die Leuchtmittel der Sporthalle, die nicht mehr erhältlich sind. Eine Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage ist ebenfalls nötig. Die Sporthalle wird von zwei Schulen für den Sportunterricht genutzt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung und auch Wettkämpfe, z.B. Handball oder Badminton, finden dort statt. Auch für andere Veranstaltungen wird die Sporthalle regelmäßig genutzt. Nach über 40 Jahren soll nun eine umfassende Sanierung stattfinden: Eine energetische und bauliche Sanierung auf den Effizienzhausstandard 70 (Dach, Wände, Fenster, technische Gebäudeausstattung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes), eine Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmierungsanlage, Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektro und Beleuchtung der Sporthalle) und eine Modernisierung der Ausstattung, z.B. Bodenbelag der Sporthalle und Wände, sind notwendig. Außerdem soll ein Anbau weitere Umkleiden und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte für die Außensportanlagen schaffen. Für dieses Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtung in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022 gestellt. Bei der Projektumsetzung sind die Vorgaben des Fördermittelprogramms, insbesondere die Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf rund 3,5 Mio. EUR brutto geschätzt.

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5
Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT)

Die Dreifeld-Sporthalle für die Beruflichen Schulen des Landkreises Nienburg wurde 1979 erbaut, 1981 umgebaut und 1996/1997 im Bereich des Hallendaches mit Einbringen einer Wärmedämmschicht saniert. 2012 wurden die Sanitärräume erneuert. Nach einem Hagelschlag in 2014 entstand ein Schaden an den Flachdächern der Sporthalle und der angrenzenden Gebäudeteile (Umkleiden etc.). Zur Reparatur wurden auf 1.060,00 m² (Sporthallendach) zwei Lagen EPS-Wärmedämmung d=60 mm 035 und d=40 mm 035, eingebaut. Festgestellt wurde auch, dass die Lichtkuppeln altersbedingt abgängig sind. Technische Anlagen wurden nach Erfordernis nachgerüstet. Reparaturen sind nun nicht mehr bei allen Anlagen möglich, da Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können, z.B. 2022 Ausfall der Zentrale der Sicherheitsbeleuchtung oder die Leuchtmittel der Sporthalle, die nicht mehr erhältlich sind. Eine Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage ist ebenfalls nötig. Die Sporthalle wird von zwei Schulen für den Sportunterricht genutzt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle Vereinen für den Trainingsbetrieb zur Verfügung und auch Wettkämpfe, z.B. Handball oder Badminton, finden dort statt. Auch für andere Veranstaltungen wird die Sporthalle regelmäßig genutzt. Nach über 40 Jahren soll nun eine umfassende Sanierung stattfinden: Eine energetische und bauliche Sanierung auf den Effizienzhausstandard 70 (Dach, Wände, Fenster, technische Gebäudeausstattung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes), eine Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung und Sprachalarmierungsanlage, Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Lüftung, Elektro und Beleuchtung der Sporthalle) und eine Modernisierung der Ausstattung, z.B. Bodenbelag der Sporthalle und Wände, sind notwendig. Außerdem soll ein Anbau weitere Umkleiden und Lagermöglichkeiten für Sportgeräte für die Außensportanlagen schaffen. Für dieses Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel nach dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtung in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2022 gestellt. Bei der Projektumsetzung sind die Vorgaben des Fördermittelprogramms, insbesondere die Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zu beachten. Die Gesamtkosten (KG 200 bis 700) werden auf rund 3,5 Mio. EUR brutto geschätzt.

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 2, 4

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Qualität des Projektteams10 %
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
4. Honorarangebot40 %
Qualität
1. Qualität des Projektteamsa. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Terminea. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten b. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
3. Projekteinschätzung und Herangehensweisea. Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit, ökologische und ökonomische Aspekte sowie der Unterhalts- und Folgekosten. b. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Preis
4. HonorarangebotMit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt … ganz lesenBieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHZQ3

Los 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

1. Qualität des Projektteams20 %
2. Projekteinschätzung und Herangehensweise40 %
3. Honorarangebot40 %
Qualität
1. Qualität des Projektteamsa. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm b. Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 2 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
2. Projekteinschätzung und Herangehensweisea. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten a. Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens. (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 2 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Kosten
3. HonorarangebotMit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt … ganz lesenBieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHZQ3

Los 5

Zuschlag4 von 4 angegeben

1. Qualität des Projektteams10 %
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
3. Projekteinschätzung und Herangehensweise30 %
4. Honorarangebot40 %
Qualität
1. Qualität des Projektteamsa. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Terminea. Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten b. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Qualität
3. Projekteinschätzung und Herangehensweisea. Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit, ökologische und ökonomische Aspekte sowie der Unterhalts- und Folgekosten. b. Überlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Preis
4. HonorarangebotMit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung HLS auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten, die Honorarzone, der Basishonorarsatz, die Bewertung der Leistungsphasen sowie das auf dieser Grundlage ermittelte Honorar bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Nebenkostenpauschale - Umbauzuschlag - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 30 % der möglichen Punkte erreichen (mindestens 90 Punkte). Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt … ganz lesenBieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHZQ3

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2WELPvonKLITZING Architekten und Stadtplaner, Braunschweig4
3shl ingenieure GmbH, Hannover3
4ELPLAN GmbH, Minden3
5ELPLAN GmbH, Minden3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Weserstraße 17, 31582 Nienburg
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzleivergabestelle@bbt-kanzlei.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9dfa6979-e75d-4205-9e31-5f3cfefe361f.