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Angebots- & Verhandlungsphase_Rechtsberatungs- und Dienstleistungen im Compliance-Bereich

Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZVSt 2025_006veröffentlicht 07.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 578 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13407, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (91 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (152 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität der Leistung (Konzept Teil 1)50 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (Konzept Teil 2)20 %
  • Stundensätze und Pauschale für Hinweisgebersystem30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 16 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergeben werden Rechtsberatungs- und Dienstleistungen im Compliance-Bereich für Vivantes.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer hat für Vivantes dazu insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Aufgaben im Zusammenhang mit der ausgelagerten internen Meldestelle (unter Beachtung sämtlicher Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes), Aufgaben im Zusammenhang mit dem Hinweismanagement und Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktion des/r externen Compliance-Beauftragten. Die Leistungserbringung hat unter Einbeziehung und in Zusammenarbeit mit den internen Compliance-Referent*innen im Compliance Office und der Ressortleitung im Ressort Corporate Governance zu erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität der Leistung (Konzept Teil 1)50 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (Konzept Teil 2)20 %
Stundensätze und Pauschale für Hinweisgebersystem30 %
Qualität
Qualität der Leistung (Konzept Teil 1)Darstellung fachlicher und methodischer Kompetenz, technischer Lösung und Systemunterstützung, Schulung und Sensibilisierung, Verfügbarkeit und Flexibilität, Innovationsfähigkeit und Mehrwert sowie Beschwerdemanagement in einem Konzept. Im Einzelnen: Wertungsmatrix).
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (Konzept Teil 2)Darstellung Organisation des mit der Ausführung betrauten Personals, Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals von Projektleitung, Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals von stelltvertretender Projektleitung sowie Soziale Verantwortung des mit der Ausführung betrauten Personals in einem Konzept. Im Einzelnen: Wertungsmatrix).
Preis
Stundensätze und Pauschale für HinweisgebersystemDazu im Einzelnen: Preisblatt, Vertrag, Wertungsmatrix und Vergabeunterlage.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vertragsverlängerungsoption: zwei mal um jeweils 1 Jahr (im Einzelnen: Vertrag).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Ve … ganz lesenZur Einlegung von Rechtsbehelfen: Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. --- Die vorstehend aufgeführten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zu den bestehenden Vertragskonditionen um Leistungen zu erweitern, wenn während der Vertragslaufzeit zusätzliche Rechtsberatungs- und Dienstleistungen zur Behandlung auftretender Frage- oder Problemstellungen im Compliance-Bereich erforderlich werden, di … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zu den bestehenden Vertragskonditionen um Leistungen zu erweitern, wenn während der Vertragslaufzeit zusätzliche Rechtsberatungs- und Dienstleistungen zur Behandlung auftretender Frage- oder Problemstellungen im Compliance-Bereich erforderlich werden, die nicht in der Leistungsbeschreibung vorgesehen waren und deren Erbringung zu den bestehenden Vertragskonditionen durch den Auftragnehmer nach der Prognose des Auftraggebers wirtschaftlicher erscheint, als wenn der Auftraggeber hierfür einen weiteren Auftragnehmer beauftragen würde. Dazu im Einzelnen: Regelungen des Vertrags.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y675G1E

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Aroser Allee 72-76, 13407 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2432b486-cb4a-4456-a07b-d4386167f685.