Anechoic Chamber
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen · Weßling, Bayern
Aktenzeichen E99161348veröffentlicht 09.08.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Weßling82234, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 57 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 57 Tagen
- Heute
- Bindefrist endetin 27 Tagen84 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
The anechoic chamber is a necessary environment for the Satellite Network Emulator (SNE) to create a reflection-free environment for the satellites, similar to that in space. The SNE is not part of this tender; however, it is described in Chapter 3 as an important component for the design of the anechoic chamber. The NTN-Testlab (Fig. 1 see annex A) is the host building that will provide a dedicated space for the installation of the anechoic chamber. The specifications for this anechoic chamber are the subject of this document.
Specifications for the anechoic chamber The specifications for the anechoic chamber are intended to list the necessary and desired requirements as defined by the DLR Institute of Communication and Navigation. It is therefore intended to serve as the basis for corresponding offers.
Further information can be found in the attached Statement of Work “Specifications Anechoic Chamber, Version: 1.1. Doc. ID KN-ZL001” in its version of July 27, 2026 – Annex A (Contract Documents)
Gegenstand nach CPV
- 73200000Beratung im Bereich Forschung und EntwicklungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Development in the number of employees
- Eintragung in das Handelsregister
The contracting authority will then carry out a check with respect to the non-existence of grounds for exclusion, as well as any self-cleansing in accordance with Section 125 of the ARC (Act against Restraints of Competition) and, if necessary, take a decision on the exclusion of the candidates in a … ganz lesenkürzer
The contracting authority will then carry out a check with respect to the non-existence of grounds for exclusion, as well as any self-cleansing in accordance with Section 125 of the ARC (Act against Restraints of Competition) and, if necessary, take a decision on the exclusion of the candidates in accordance with the legal requirements. Proof is provided by the declaration on the grounds for exclusion pursuant to Sections 123, 124 of the ARC. The proof is provided by means of a self-declaration- Spezifischer Jahresumsatz
- the turnover of the last three completed financial years
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Indication of at least two references within the last ten years that are comparable with this contract
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Self-declaration BMWK Regulation VO 2024/1865 extends Regulation VO 833/2014 – which prohibits re-export to Russia and re-export for use in Russia – to include Belarus. By means of the self-declaration in accordance with Article 5k of Regulation VO 833/2014, the tenderer declares that its business activities do not extend to Belarus either
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Pre-Qualification
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Declaration by the Bidding Consortium
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Declaration of Commitment Subcontractors and Undertakings providing Resources in order to Ensure Suitability
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Profile of the Firm / Company
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Englisch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 84 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.09.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 78, 51123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben . Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation … ganz lesenkürzer
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben . Angebote sind zwingend über das Vergabeportal subreport.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen
- Art
- Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Münchner Str. 20, 82234 Weßling
- Website
- dlr.de
- Kontakt
- evergabe@
dlr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 221fab42-4349-4959-84d3-c8724bcbe5f8.