Analyse Obsoleszenzfeststellung TAURUS
Bundesamt für Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen B/K2FB/TA007/TA007veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- 15.05.2025 – 31.12.2025
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate15.05.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit Vertragsschluss TAURUS GÜ 1.1, finanziert im Ausgabenbereich (AB) 13 und dem Vertragsschluss TAURUS Fähigkeitserhalt (FäErh) /GÜ 2 (AB22/AB13) wurden wichtige Weichen gestellt, um die Verwendungsfähigkeit sowie den Fähigkeitserhalt und somit die Einsatzbereitschaft der im Bestand der Bundeswehr befindlichen LFK TAURUS langfristig zu gewährleisten.
Im Rahmen des FähErh/GÜ 2 sollen aktuell bekannte Obsoleszenzen beseitigt werden. Alle anderen Baugruppen der Flugkörper wurden bisher keiner erschöpfenden Obsoleszenzbewertung für die Nutzungsdauer nach GÜ 2 unterzogen. Um abzuschätzen, ob durch eine mögliche Obsoleszenz dieser Bauteile ein Risiko für die Einsatzreife/materielle Einsatzbereitschaft besteht oder entstehen kann, muss diesem Risiko nunmehr zwingend mit einem aktiven Obsoleszenzmanagement bis hin zur Festlegung einer möglichen Beseitigung begegnet 2 werden. Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb aller LFK TAURUS über die Nutzungsdauer der GÜ2 bis in die Mitte der 2040er Jahre gewährleistet wird. Zur Umsetzung muss die Verwendungsfähigkeit der künftigen LFK TAURUS über die Nutzungsdauer der GÜ 2 hinaus auf einem hohen Niveau gehalten werden, d.h. mögliche Obsoleszenzen aktiv zu vermeiden. Die vorgesehene Analyse dient der Feststellung von möglichen Obsoleszenzen am Waffensystem TAURUS.
Beschreibung des Loses
Phase I: Die erste Phase der Analyse besteht darin, eine genaue Bestandsaufnahme aller Komponenten und Systeme des Lenkflugkörpers durchzuführen. Hierbei werden alle Bauteile identifiziert, die potenziell von Obsoleszenzen betroffen sind. Diese Komponenten können sowohl elektronische Teile, mechanische Bauteile als auch Software umfassen. Nachdem die Bestandsaufnahme abgeschlossen ist, erfolgt eine detaillierte Risikobewertung. Hierbei wird analysiert, welche Auswirkungen der Verlust und die Veralterung bestimmter Teile auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Waffensystems haben könnte. Diese Analyse hilft dabei, prioritäre Bereiche zu identifizieren, in denen der Handlungsbedarf am dringendsten ist.
Phase II: In einer zweiten Phase wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Phase I ein Plan zur Obsoleszenzbereinigung entwickelt. Dieser Plan soll Strategien beinhalten, um veraltete Komponenten zu ersetzen oder zu aktualisieren. Dazu gehört die Identifikation von Ersatzteilen, der Einsatz moderner Technologien oder die Aktualisierung von Softwarekomponenten. In Fällen, in denen direkte Ersatzteile nicht verfügbar sind, soll auf alternative Lösungen zurückgegriffen werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.05.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenkürzer
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Taurus Systems GmbH, Schrobenhausen | 1 |
Auftraggeber
- Name
- Bundesamt für Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
- Anschrift
- Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
- Website
- evergabe-online.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3fa2e849-3a10-4603-baee-1f1c102b733c.