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vergebenEU-weitDienstleistungen

Analyse Obsoleszenzfeststellung TAURUS

Bundesamt für Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen B/K2FB/TA007/TA007veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate15.05.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVSVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

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Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit Vertragsschluss TAURUS GÜ 1.1, finanziert im Ausgabenbereich (AB) 13 und dem Vertragsschluss TAURUS Fähigkeitserhalt (FäErh) /GÜ 2 (AB22/AB13) wurden wichtige Weichen gestellt, um die Verwendungsfähigkeit sowie den Fähigkeitserhalt und somit die Einsatzbereitschaft der im Bestand der Bundeswehr befindlichen LFK TAURUS langfristig zu gewährleisten.

Im Rahmen des FähErh/GÜ 2 sollen aktuell bekannte Obsoleszenzen beseitigt werden. Alle anderen Baugruppen der Flugkörper wurden bisher keiner erschöpfenden Obsoleszenzbewertung für die Nutzungsdauer nach GÜ 2 unterzogen. Um abzuschätzen, ob durch eine mögliche Obsoleszenz dieser Bauteile ein Risiko für die Einsatzreife/materielle Einsatzbereitschaft besteht oder entstehen kann, muss diesem Risiko nunmehr zwingend mit einem aktiven Obsoleszenzmanagement bis hin zur Festlegung einer möglichen Beseitigung begegnet 2 werden. Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb aller LFK TAURUS über die Nutzungsdauer der GÜ2 bis in die Mitte der 2040er Jahre gewährleistet wird. Zur Umsetzung muss die Verwendungsfähigkeit der künftigen LFK TAURUS über die Nutzungsdauer der GÜ 2 hinaus auf einem hohen Niveau gehalten werden, d.h. mögliche Obsoleszenzen aktiv zu vermeiden. Die vorgesehene Analyse dient der Feststellung von möglichen Obsoleszenzen am Waffensystem TAURUS.

Beschreibung des Loses

Phase I: Die erste Phase der Analyse besteht darin, eine genaue Bestandsaufnahme aller Komponenten und Systeme des Lenkflugkörpers durchzuführen. Hierbei werden alle Bauteile identifiziert, die potenziell von Obsoleszenzen betroffen sind. Diese Komponenten können sowohl elektronische Teile, mechanische Bauteile als auch Software umfassen. Nachdem die Bestandsaufnahme abgeschlossen ist, erfolgt eine detaillierte Risikobewertung. Hierbei wird analysiert, welche Auswirkungen der Verlust und die Veralterung bestimmter Teile auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Waffensystems haben könnte. Diese Analyse hilft dabei, prioritäre Bereiche zu identifizieren, in denen der Handlungsbedarf am dringendsten ist.

Phase II: In einer zweiten Phase wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Phase I ein Plan zur Obsoleszenzbereinigung entwickelt. Dieser Plan soll Strategien beinhalten, um veraltete Komponenten zu ersetzen oder zu aktualisieren. Dazu gehört die Identifikation von Ersatzteilen, der Einsatz moderner Technologien oder die Aktualisierung von Softwarekomponenten. In Fällen, in denen direkte Ersatzteile nicht verfügbar sind, soll auf alternative Lösungen zurückgegriffen werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.05.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Taurus Systems GmbH, Schrobenhausen1

Auftraggeber

Name
Bundesamt für Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Anschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 734 (Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3fa2e849-3a10-4603-baee-1f1c102b733c.