AMD / Überprüfung medizinischer Geräte
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH (AMD der BG BAU GmbH) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen LOT-0001 120-2026veröffentlicht 26.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 4 Verlängerungen
- Hauptleistung
- Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und Präzisionsgeräten
- CPV 50400000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Berlin10825, Berlin
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 46 Tagenan BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 39 Tagennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 39 Tagen
- Bindefrist endetvor 3 Tagen36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der zu erbingenden Leistung ist die wiederkehrende fristgerechte Überprüfung der in den Untersuchungseinheiten, Untersuchungsmobilen und Untersuchungsstützpunkten vorhandenen medizinischen Geräte nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die wiederkehrende fristgerechte Überprüfung der in den Untersuchungseinheiten, Untersuchungsmobilen und Untersuchungsstützpunkten vorhandenen medizinischen Geräte nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Die Überprüfungen sind in den Arbeitsmedizinischen Zentren im gesamten Bundesgebiet durchzuführen.
Es handelt sich dabei um Sicherheitstechnische Kontrolle (STK), Messtechnische Kontrolle (MTK) und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV-Vorschrift 3.
Nach derzeitigem Stand handelt es sich um folgende Medizingeräte (die genannte Anzahl bezieht sich auf alle Standorte): 223 Audiometer, Oscilla / 80 Audiometriemesskammern / 153 Blutdruckmessgeräte digital / 786 Blutdruckmessgeräte manuell / 591 Notebooks mit Medizin-Software / 109 Defibrillatoren / 403 Dockingstations zu Medi-Notebook / 198 Drucker / 152 Elektrokardiographen, custo cardio inkl. Sauganlage / 70 Ergometer, Fahrrad custo med / 84 Geräteträger zu Prüfmittel EKG / 30 HNO-Behandlungseinheiten / 304 Monitore zu Medizin-Notebook / 115 Otoskope mit integriertem Stecker / 93 Otoskop-Batterieladegeräte / 72 Perimeter, Perivist / 95 Personenwaagen elektronisch / 76 Röntgen-Schaukästen / 201 Spirometer, custo Spiro Mobile / 17 Ultraschallbäder bzw. Reinigungsgeräte / 226 Visus-Prüfgeräte Optovist / 124 Zentrifugen.
Gegenstand nach CPV
- 50400000Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten und PräzisionsgerätenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- .Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %. Für die Ermittlung des Wertungspreises werden die im Preisblatt angebotenen Einheitspreise (EP) für die einzelnen Prüfleistungen wie folgt gewichtet: Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) mit 25 %, Messtechnische Kontrolle (MTK) mit 25 % und Prüfung nach DGUV-Vorschrift 3 mit 50 %. Der Wertungspreis wird nach folgender Formel ermittelt: Wertungspreis = (EP STK × 25 %) + (EP MTK × 25 %) + (EP DGUV V3 × 50 %)
Eignung6 von 6 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bieter muss bestätigen, dass er über ausreichend fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung sämtlicher ausgeschriebener Prüfleistungen verfügt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen geeignete Nachweise über die Erfüllung die … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss bestätigen, dass er über ausreichend fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung sämtlicher ausgeschriebener Prüfleistungen verfügt. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen geeignete Nachweise über die Erfüllung dieser Anforderung vorzulegen. Als Nachweise kommen insbesondere Ausbildungs- oder Studiennachweise, Nachweise einschlägiger Berufserfahrung sowie Schulungs-, Fortbildungs- oder sonstige Qualifikationsnachweise in Betracht. Für die Durchführung von Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 muss aus den vorgelegten Unterlagen insbesondere die erforderliche elektrotechnische Qualifikation, einschlägige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit hervorgehen. Der Bieter muss bestätigen, dass er über die zur vertragsgemäßen Durchführung der ausgeschriebenen Prüfleistungen erforderlichen Prüf- und Messmittel verfügt bzw. spätestens bei Leistungsbeginn verfügen wird. Der Bieter muss bestätigen, dass er organisatorisch und technisch in der Lage ist, die für die vertragsgegenständlichen Geräte geltenden Prüftermine und -fristen zu verwalten und deren fristgerechte Prüfung sicherzustellen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis umfasst: 3.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Diese Versicherungssummen müssen mindestens zweimal pro … ganz lesenkürzer
Erklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis umfasst: 3.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Diese Versicherungssummen müssen mindestens zweimal pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr.2 VgV).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (das sind 36 Kalendermonate vor dem Monat der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) über vergleichbare abgeschlossene bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis erbrachte Leistungen. Werden Einzelleistungen aus einem da … ganz lesenkürzer
Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (das sind 36 Kalendermonate vor dem Monat der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) über vergleichbare abgeschlossene bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis erbrachte Leistungen. Werden Einzelleistungen aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis (z. B. Rahmevereinbartung) erbracht werden, muss das Vertragsverhältnis seit mindestens 12 Kalendermonaten bestehen. Als vergleichbar gelten insbesondere Leistungen, die die wiederkehrende Prüfung medizinischer Geräte bzw. von Medizinprodukten einschließlich entsprechender Dokumentation umfassen, die für öffentliche und private Auftraggeber erbracht wurden. Der Referenzauftraggeber ist zu benennen. Zwecks (stichpunktartiger) Überprüfung der Referenz, muss die Referenz Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Grundlage dieser Forderung ist § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Laut aktueller Rechtsprechung muss eine Referenz des Bieters nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (VK Hessen, Beschl. v. 18.12.2017, Az. 69d-VK-2-38/2017). Die Erhebung personenbezogener Daten des Referenzauftraggebers erfolgt unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e DSGVO. Dies betrifft die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (namentlich die Überprüfung und Dokumentation der Eignung des Bieters).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 4-mal
- Optionen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jewe … ganz lesenkürzer
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre. Mit Erreichen der maximalen Gesamtlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 36 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.09.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 dur … ganz lesenkürzer
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH (AMD der BG BAU GmbH)
- Art
- Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Gesundheit
- Anschrift
- 10825 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
bgbau.de - Auskünfte
- BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaftvergabestelle@
bgbau.de
Bei uns erfasst
- AMD / Lieferung von Präventionsartikeln12.09.2026 · 1 Angebot
- AMD / Lieferung medizinisches Verbrauchsmaterial11.04.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.09.2026 auf 12.11.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cde41f5d-ed36-4a44-a8e5-e4dab36a9882.