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vergebenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenRahmenvereinbarung

AMD / Lieferung medizinisches Verbrauchsmaterial

Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH (AMD der BG BAU GmbH) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 11-2026veröffentlicht 11.04.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 225 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Berlin (10 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 18 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2026 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Position 11 im Preisblatt) erhält 10 Punkte in diesem Wertungskriterium. Angebote mit dem höheren Gesamtpreis erhalten im Verhältnis dazu geringere Punkte. Die erreichten Punkte werden anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.40 %
  • Im Umsetzungskonzept, d.h. schriftliche Darstellung der fachlichen Auftragsumsetzung, hat der Bieter Ausführungen zu allen in dem Fragenkatalog genannten Punkten (Anlage 04) zu machen.60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterialien an die AMD-Zentren im Bundesgebiet. Dies umfasst im Einzelnen: - die Einrichtung oder Bereitstellung einer Online-Plattform des Auftragnehmers, über die die medizinischen Verbrauchsartikel durch berechtigte Personen je Zentrum abgerufen werden können. - die Lieferung der abgerufenen Artikel an eine beim Abruf angegebene Lieferstelle. - die Erstellung einer Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Lieferstelle - die Bereitstellung eines Reports je Lieferstelle/Zentrum pro Kalenderjahr

Die genaue Auflistung der zu beliefernden AMD-Zentren ist in der Leistungsbeschreibung enthalten (Anlage 07). Die Liste der Verbrauchsmaterialien ist dem Anhang zum Preisblatt (Anlage 01.2) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Position 11 im Preisblatt) erhält 10 Punkte in diesem Wertungskriterium. Angebote mit dem höheren Gesamtpreis erhalten im Verhältnis dazu geringere Punkte. Die erreichten Punkte werden anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.40 %
Im Umsetzungskonzept, d.h. schriftliche Darstellung der fachlichen Auftragsumsetzung, hat der Bieter Ausführungen zu allen in dem Fragenkatalog genannten Punkten (Anlage 04) zu machen.60 %
Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Position 11 im Preisblatt) erhält 10 Punkte in diesem Wertungskriterium. Angebote mit dem höheren Gesamtpreis erhalten im Verhältnis dazu geringere Punkte. Die erreichten Punkte werden anschließend mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert.Gesamtpreis (Position 11 im Preisblatt)
Qualität
Im Umsetzungskonzept, d.h. schriftliche Darstellung der fachlichen Auftragsumsetzung, hat der Bieter Ausführungen zu allen in dem Fragenkatalog genannten Punkten (Anlage 04) zu machen.Im Umsetzungskonzept hat der Bieter Ausführungen zu folgenden Punkten zu machen: 1) Kann der Warenkorb für den AMD auf bestimmte Produkte beschränkt werden? Wie kann der Warenkorb ggf. angepasst werden? 2) Erfolgt direkt nach der Onlinebestellung eine Auftragsbestätigung mit Angaben zum voraussichtlichen Liefertermin? 3) Wie und wann erfolgt die Mitteilung, wenn ein Artikel nicht oder nur verspätet, geliefert werden kann? 4) Wie werden die Produkte im Warenkorb dargestellt? 5) Wie wird das Onboarding neuer Kunden umgesetzt? 6) Welche Ansprechpartner stehen zur Verfügung? Wie ist die Kommunikation zwischen dem AMD und dem Anbieter organisiert? Die Ausführungen werden im Vergleich zu allen vorliegenden Angeboten zu gleichen Teilen bewertet. Es gilt folgender Bewertungsmaßstab: 8 bis 10 Punkte: Antwort bzw. Darstellung ist sehr detailliert und vollständig überzeugend und lässt eine sehr gute Aufgabenerledigung erwarten 4 bis 7 Punkte: Antwort bzw. Darstellung ist wenig detailliert und nicht voll überzeugend, lässt aber noch eine durchschnittliche Aufgabenerledigung erwarten 0 bis 3 Punkte: Antwort bzw. Darstellung fehlt ganz oder ist nicht detailliert und überzeugend und lässt an der Aufgabenerledigung zweifeln Die Ausführungen zu o.g. Fragestellungen können somit jeweils die Höchstpunktzahl von 10 Punkte erreichen. Die jeweils erreichten individuellen Punktzahlen werden mit dem anteiligen Gewichtungs-faktor multipliziert. Anschließend werden die einzelnen Punktwerte addiert, so dass der Gesamtpunktwert für das Kriterium „Umsetzungskonzept“ gebildet wird.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV beginnt am 01.05.2026 und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen von §§ 134, 135 und 160 GWB. Insbesondere § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenBitte beachten Sie den Wortlaut der gesetzlichen Regelungen von §§ 134, 135 und 160 GWB. Insbesondere § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance##Besonders auch geeignet für:startup##Besonders auch geeignet für:other-sme##Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Der Auftraggeber geht von einer maximalen Erhöhung der in der "01.2 Preisliste" geschätzten Bedarfsmengen um insgesamt 25 % aus. Bei der dieser Mengenangabe handelt es sich um die Benennung der Höchstmenge, die gemäß dem Urteil des EuGH vom 17.6.2021 (C-23/20) bei der Vergabe von Rahmenvereinbarung zwingend erforderlich ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
10825 Berlin
Kontakt
vergabestelle@bgbau.de
Auskünfte
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaftvergabestelle@bgbau.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (107 Lose mit Angabe)
759.631 €Zuschlagswert im Median
430.000 € – 1,35 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a799ba6d-a4b2-4431-a227-6df2abad0347.