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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Alltagsbetreuung in der Außenstelle "Christian-Griesbach-Haus" der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/8-24veröffentlicht 04.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 795 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre26.02.2025 – 29.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Regierungspräsidium Karlsruhe
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Unterbringung und Alltagsbetreuung in der Außenstelle "Christian-Griesbach-Haus" der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Sophienstraße 193, 76185 Karlsruhe

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 40 %
Qualität
Personal- und RealisierungskonzeptGewichtung 15 %
Qualität
TagesstrukturierungskonzeptGewichtung 20 %
Qualität
Konzept zur medizinischen VersorgungGewichtung 25 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Biet … ganz lesenDie unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung den Nrn. 1) bis 3) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Kriterium
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung sowie Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den … ganz lesen1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung sowie Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10,0 Mio. Euro für Personenschäden b) 5,0 Mio. Euro für Sachschäden c) 5,0 Mio. Euro für Umweltschäden d) 2,5 Mio. Euro für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden e) 0,5 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden f) 5,0 Mio. Euro für Feuerhaftpflichtschäden g) 2,5 Mio. Euro für Obhutsschäden h) 2,5 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
Kriterium
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterb … ganz lesen1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Unterbringung und Alltagsbetreuung sowie Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind 2) Referenzen; Mindestens ein vergleichbares Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) und mindestens ein vergleichbares Referenzobjekt (Betrieb einer Krankenstation mit nicht-ärztlichem Fachpersonal entsprechend den Leistungsscheinen 20 und 21 der Leistungsbeschreibung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung)) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung je geforderter Referenz, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität). Bei dem Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Zusätzlich müssen beide geforderten Referenzobjekte über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 (Frist für den Eingang der Angebote) maßgeblich. Geforderte Mindeststandards: Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen. Bei dem Referenzobjekt (Unterbringung und Alltagsbetreuung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) muss es sich um eine Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich nach § 44 AsylG handeln. Beide geforderten Referenzobjeket müssen über mindestens 200 im Regelbetrieb nutzbare Betten (Bettenkapazität) verfügen. Die Dienstleistung beider geforderten Referenzobjekte muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12 maßgeblich.
Kriterium
1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU … ganz lesen1) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint; 3) Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.02.2025
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern; bei der ersten Verlängerung verlängert sich die Vertragslaufzeit längstens bis zum 28.02.2029 um 14:00 Uhr, bei der zweiten Verlängerung bis längstens zum 28.02.2030 um 14:00 Uhr. Di … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern; bei der ersten Verlängerung verlängert sich die Vertragslaufzeit längstens bis zum 28.02.2029 um 14:00 Uhr, bei der zweiten Verlängerung bis längstens zum 28.02.2030 um 14:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des laufenden Leistungszeitraums zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Verlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Optionen
Preisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für … ganz lesenPreisgleitklausel: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend die vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden der Alltagsbetreuung kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten aller vor Ort Beschäftigten des Auftragnehmers erfolgen (neben der Alltagsbetreuung insbes. Kinder- und Jugendbetreuung, medizinisches Fachpersonal und Haustechnik). Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderung des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Tagespauschale zu 75 % um die Lohnänderung angepasst wird. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. Optionaler Leistungsschein 19 - Auszahlungen von Geldleistungen: 19.1 Abruf der Option a) Nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern vom 06.11.2023 zur Flüchtlingspolitik soll eine bundesweite Bezahlkarte die bisherigen Geldleistungen ablösen. Es soll den Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen sowohl eine physische als auch eine digitale Form der Bezahlkarte zur Verfügung gestellt werden, mit der die Geldabhebung im Einzelhandel und an Geldautomaten ermöglicht werden soll. Jede in der Einrichtung untergebrachte volljährige Person soll eine Bezahlkarte erhalten. Der hoheitliche Akt des Aufladens der Bezahlkarte erfolgt durch den Auftraggeber. b) Option 1 Derzeit wird davon ausgegangen, dass zum Beginn der Leistungserbringung am 26.02.2025 die Bezahlkarte zur Verfügung stehen wird, sodass die Leistungen nach Ziff. 19.2.1 mit Leistungsbeginn nicht benötigt werden. Sollte doch weiterhin eine Auszahlung der Geldleistungen noch physisch erfolgen, wird der Auftraggeber diese Option spätestens am 31.12.2024 auslösen. Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Option nach Leistungsbeginn jederzeit und nach einem Widerruf der Leistung zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor der Auszahlung der Geldleistungen am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach Ziff. 19.2.1, in Textform angekündigt. c) Option 2 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform abgerufen werden. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. d) Option 2 und 3 Die Inanspruchnahme der Leistung nach Ziff. 19.2.2 und 19.2.3 wird mit Zuschlagserteilung abgerufen. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistung nach Nr. 19.2.3 kann mit einer Frist von zwei Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung jederzeit erneut abrufen. Der Abruf erfolgt entweder zusammen oder nach bereits erfolgtem Abruf der Leistung nach Ziff. 19.2.2. 19.2 Pflichten des Auftragnehmers 19.2.1 Option 1 Taschengeld a) Auszahlung des "Taschengeldes" (Geldleistungen nach § 3 AsylbLG) und sonstiger Bargeldleistungen (z.B. im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten, freiwilliger Ausreise, Leistungen der Bildung und Teilhabe etc.) in Absprache mit der Standortleitung des Auftraggebers …
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
74 DAYS
Angebotsöffnung
03.09.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Fortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung eines PC-Arbeitsplatzes Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohner zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PI … ganz lesenFortsetzung der Option Leistungsschein 19: 19.2.2 Option 2 Bezahlkarte; Hilfestellung und Bereitstellung eines PC-Arbeitsplatzes Der Auftragnehmer übernimmt die Hilfestellung bei jeglichen Anliegen der Bewohner zur Aktivierung und dem Umgang mit der Bezahlkarte (Erstnutzung der Karte, Aktivierung PIN, Hilfestellung bei Kartenverlust/-sperrung, Fragen zur Geldabhebung und Kontostand, Funktionsweise der App etc.) und stellt hierfür nach Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung. Hierfür stellt der Auftragnehmer einen PC-Arbeitsplatz samt technischer Ausstattung bereit, an welchem die Bewohner bei Bedarf den digitalen Kundendienst des Kartenbetreibers nutzen können. Außerdem unterstützt der Auftragnehmer die Bewohner bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport des Kartenbetreibers. Die Kundenbetreuung des Kartenbetreibers wird in verschiedenen Sprachen sichergestellt, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer. Der PC-Arbeitsplatz ist zu warten und ggf. notwendige Reparaturen und Anpassungen an der Technik durchzuführen. 19.2.3 Option 3 Bezahlkarte; Ausgabe Nach Aufladen der Bezahlkarte durch den Auftraggeber gibt der Auftragnehmer die einsatzbereite Bezahlkarte an die Bewohner der Einrichtung aus, unterstützt ggf. bei der Aktivierung und dokumentiert die Ausgabe im Bewohnerverzeichnis. 19.2.3.1 Vertragsstrafe 500,00 EUR je Tag, um den sich die Ausgabe und ggf. Aktivierung der Bezahlkarte entgegen des durch den Auftraggeber angeordneten Ausgabetags für mindestens 10 Bewohner verschiebt, sofern der Auftragnehmer die Verschiebung zu verantworten hat.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y5L9

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (30 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 03.09.2024 auf 12.09.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f65668c-9f6d-45b1-a025-dd1bb4f11562.