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vergebenEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Alfred-Wegener-Institut (AWI): Bereederung von drei kleinen Forschungsschiffen (Uthörn, Mya II, Aade)

Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung · Bremerhaven, Bremen

Aktenzeichen AWI_0624veröffentlicht 17.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 656 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.12.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
221 Tsd. €
Laufzeit
5 Jahre01.07.2025 – 30.06.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremerhaven27570, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
    vor 22 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Bereederung der drei kleinen Forschungsschiffe "Uthörn", "Mya II" und "Aade" über eine Laufzeit von maximal 11 Jahren (5 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zwei Verlängerungsoptionen über jeweils drei Jahre).

Beschreibung des Loses

Auftragsgegenstand ist die Bereederung der drei kleinen Forschungsschiffe "Uthörn", "Mya II" und "Aade" über eine Laufzeit von maximal elf Jahren (fünf Jahre Grundlaufzeit zzgl. zwei Verlängerungsoptionen über jeweils drei Jahre). Alle Schiffe werden vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung ("AWI") betrieben. Die Einsatzplanung wird durch wissenschaftliche Koordinatoren des AWI vorgenommen, die logistische Betreuung wir durch die AWI-Schiffskoordination in Bremerhaven übernommen. Die Schiffe dienen der Bearbeitung von Projekten der marinen Grundlagenforschung und der Ausbildung. Sie sind grundsätzlich als "Mehrzweck-Forschungsschiffe" ausgelegt, d.h. es besteht in der Regel eine Eignung für verschiedene wissenschaftliche Disziplinen. Die Nutzergruppen rekrutieren sich aus Wissenschaftler:innen, Techniker:innen und Studierenden der deutschen meereswissenschaftlichen Arbeitsgruppen und ihren internationalen Partnern. Die Schiffe fahren unter Bundesdienstflagge bzw. Deutscher Flagge (Erstregister). Im Sinne eines erfolgreichen Forschungsbetriebes wird die Reederei verpflichtet, die Forschungsschiffe mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und dabei stets die Wirtschaftlichkeit in den Blick zu nehmen. Pflege und Instandhaltung der Schiffe sind mit eigenem Personal durchzuführen. Alle anderen Belange der Schiffe, der Besatzung und der an Bord befindlichen Wissenschaftler und Gäste sind zu berücksichtigen. Die Reederei hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wahrung der übernommenen Pflichten erforderlich sind und die Interessen der Betreiber voll zu unterstützen und zu vertreten. Die Reederei wird mit den Schiffen jeweils eine Arbeitsplattform für marine Forschung, Ausbildung und Lehre betreiben. Außerdem dienen die Schiffe Repräsentationsaufgaben der Betreiber und Eigner im In- und Ausland. Daraus ergeben sich entsprechende Anforderungen und Pflichten, die sich teilweise von der kommerziellen Schifffahrt unterscheiden. Die Reedereileistungen umfassen dabei u.a.: - Organisation und Durchführung eines sicheren und wirtschaftlichen Schiffsbetriebes, - Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen u.a. beim Einsatz der an Bord verbrachten Geräte und bei der Nutzung der fest installierten wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der Kommunikationssysteme, - Zusammenarbeit mit den Betreibern, Dokumentation der für den Schiffs- und Forschungsbetrieb relevanten Parameter. Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Reeder die Bauaufsicht (Aade) bzw. Restpunkteabwicklung (Uthörn) für den geplanten bzw. laufenden Neubau zweier Forschungsschiffe übernimmt. Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang der ausgeschriebenen Leistungen enthält der Teaser der Leistungsbeschreibung, der den Bewerbungsunterlagen beigefügt ist. Der detaillierte und allein verbindliche Leistungsumfang wird in der Leistungsbeschreibung enthalten sein, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die erfolgreichen Bewerber ausgegeben wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Auftraggebern unter der in Ziffer 5.1.11 dieser EU-Bekanntmachung genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern … ganz lesenNachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die von den Auftraggebern unter der in Ziffer 5.1.11 dieser EU-Bekanntmachung genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern Formulare für das jeweilige Kriterium bereitgestellt wurden). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer 11.1 dieser EU-Bekanntmachung). Die Nachweise sind sortiert nach Bewerber/Eignungsverleiher (unternehmensbezogen) zu sortieren und in jeweils eigenen Dateien vorzulegen. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Kriterium
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023; kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsa … ganz lesenWL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023; kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise von den Bewerbern zu verlangen. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus der Bereederung vergleichbarer Schiffsgrößen/ Küstenschiffe) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023; kein Konzernumsatz). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise von den Bewerbern zu verlangen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von Auftraggebern für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeber im Teilnahmewettbewerb sowie auch für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Auftraggeber behalten sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor. Mindestanforderung zu WL1: Der Bewerber muss über die letzten drei Jahre einen durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz in Höhe von EUR 1.000.000,- vorweisen. Mindestanforderung zu WL2: Der Bewerber muss über die letzten drei Jahre einen jahresdurchschnittlichen vergleichbaren Umsatz in Höhe von EUR 1.000.000,- vorweisen.
Kriterium
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß der Einzelheiten in den Bewerbungsunterlagen). Bei Bewerbergemeinschaft … ganz lesenTL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß der Einzelheiten in den Bewerbungsunterlagen). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten. TL2. Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen (Größe der Schiffe, dem vorgesehenen Personaleinsatz und den auf den Schiffen durchgeführten Arbeiten), belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) aus den letzten 5 Jahren Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen. Mindestanforderung zu TL2: Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen. Bei mindestens einer der beiden Referenzen muss es sich um einen noch laufenden Auftrag handeln.
Kriterium
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der vorzulegenden Unterlagen bewertet … ganz lesenMaßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 37,5% (Leistungsfähigkeit) zu 62,5% (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die zu den Kriterien WL1 und WL2 genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die zu den Kriterien TL1 und TL2 genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 500 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 800 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - WL1: 150 Punkte, - WL2: 150 Punkte, - TL1: 300 Punkte, - TL2: 200 Punkte. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die jeweils genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind. Der gesamte Bereich PL wird nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der einzelnen Angaben und Nachweise zu WL1 sowie WL2 erfolgt nach der folgenden Maßgabe. Der Bewerber mit dem jeweils (WL1 bzw. WL2) höchsten (vergleichbaren) Umsatz erhält 100% der jeweils maximal zu erreichenden Punktzahl von jeweils 150 Punkten. Die jeweiligen Umsätze der weiteren Bewerber werden prozentual ins Verhältnis zum Umsatz des Bewerbers mit dem höchsten (vergleichbare) Umsatz gesetzt und mit der jeweiligen Höchstpunktzahl von jeweils 150 Punkten multipliziert. Die Bewertung der einzelnen Angaben und Nachweise zu TL1 erfolgt nach der folgenden Maßgabe. Der Bewerber mit der höchsten durchschnittlichen Anzahl an beschäftigten Arbeitskräften (Summe aus der Anzahl der Beschäftigten in den jeweiligen Aufgabenfeldern/Qualifikationen) erhält 100% der maximal zu erreichenden Punktzahl von 300 Punkten. Die jeweilige Anzahl der Beschäftigten der weiteren Bewerber werden prozentual ins Verhältnis der Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers mit dem höchsten Anzahl an Beschäftigten gesetzt und mit der Höchstpunktzahl von 300 Punkten multipliziert. Die Bewertung der einzelnen Angaben und Nachweise zu TL2 erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahl von 200 Punkten werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0% würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen für die Kriterien WL1, WL2, TL1 und TL2 addiert. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin strebt an, fünf …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängert werden. Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal elf Jahre. Einzelheiten zu möglichen Verlängerungsoptionen enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Optionen
Der Vertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird, enthält weitere Einzelheiten zur Vertragsverlängerungsoption (vgl. Ziffer 5.1.4. dieser EU-Bekanntmachung). Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten. 2. Zum angegebenen Auftragswert unter Ziffer 2.1.3: Der EU-Schwellenwert wird deutlich überschritten.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG5RXD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f750d7cb-8835-4926-9753-8054c89e50fc.