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Aktivierung junger Menschen

Landratsamt München · Bayern

Aktenzeichen 24/1-AjuMveröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 789 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 07.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität (Konzept)60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Arbeitsmarktdienstleistung gem. §16 Abs. 1 SGB II. i.V.m. §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Aktivierung und Vermittlung von erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bürgergeldbezug. Ziel der Maßnahmenkombination "Aktivierung junger Menschen" (AjuM) ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der zugewiesenen Personen zur Beendigung und/oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des §25 Abs. 1 S.1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Maßnahme AjuM soll folgende Bausteine beinhalten: -Aktivierung der Teilnehmer durch Einzelcoachings und Workshops in Form von 8 Bausteinen, einschließlich aufsuchender Vermittlung / Sozialarbeit, Gesundheitscoaching und Netzwerkarbeit. - Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung. - Nachbetreuung zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses falls erforderlich und gewünscht. - Aktive Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement und dem Team für Eingliederungsleistungen des Auftraggebers.

Beschreibung des Loses

Arbeitsmarktdienstleistung gem. §16 Abs. 1 SGB II. i.V.m. §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Aktivierung und Vermittlung von erwerbsfähigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bürgergeldbezug. Ziel der Maßnahmenkombination AjuM ist die dauerhafte berufliche Eingliederung der zugewiesenen Personen zur Beendigung und/oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch eine intensive Aktivierung und Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des §25 Abs. 1 S.1 SGB III. Bei erfolgter Vermittlung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Maßnahme AjuM soll folgende Bausteine beinhalten: -Aktivierung der Teilnehmer durch Einzelcoachings und Workshops in Form von 7 Bausteinen, einschließlich aufsuchender Vermittlung / Sozialarbeit, Gesundheitscoaching und Netzwerkarbeit. -Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung. - optional: Nachbetreuung zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses. - Aktive Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement und dem Team für Eingliederungsleistungen des Auftraggebers.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität (Konzept)60 %
Qualität
Qualität (Konzept)Kriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: Mitglied in einer Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. / Vorschriftsmäßige Eintragung in das Berufsregister. Der Berufs-/Handelsregisterauszug ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av22dd60-eu
Kriterium
Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, als Jahresgesamtumsatz sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages. - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit in bestimmter geeigneter … ganz lesenAngabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, als Jahresgesamtumsatz sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages. - Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit in bestimmter geeigneter Höhe: - für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro. Der Versicherungsnachweis oder die Zusicherung einer Versicherung sind bereits mit dem Angebot vorzulegen. https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av22dd60-eu
Kriterium
Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: - Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, Angabe Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Bezeic … ganz lesenAngabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung: - Angabe von 2 vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchsten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, Angabe Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Bezeichnung des Auftraggebers und der jeweiligen Ansprechperson. - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av22dd60-eu
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 24 Monate (2-malige Option), wenn der Auftraggeber die Wahrnehmung der Optionen spätestens 1 Monat vor dem Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklärt. Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
09.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablau … ganz lesenGemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 2 Satz 1 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im V … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

99vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Bayern (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 09.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d51bf4a8-f000-430c-a9c0-60918c719b4e.