Aktenauslagerung – Vergabe ab 2027
Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg für Fachbereich ZentraleDienste – Postdienstleistungen, Scandienste · Darmstadt, Hessen
Aktenzeichen 040-002-1/2026veröffentlicht 19.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Beschreibung Unterkriterien: Preise für - Ersteinlagerung : 10,0 % - Aufbewahrung der Akten: 7,5 % - Auslieferung: 20,0 % - Rückholung: 2,5 % - Digitalisierung: 5,0 % - Vernichtung: 5,0 % - Aktenübergabe bei Vertragsende: 5,0 % - Echtzeit-Online-Datenbank: 10,0 %65 %
- Beschreibung : 2 Qualität: Qualitätssicherungskonzept, Gewichtung: 20 % Beschreibung: 3 Qualität: Personaleinsatzkonzept, Gewichtung: 15 % Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich imDokument „1-01-Leitfaden_LaDaDi_Aktenauslagerung_Vergabe_ab_2027“.35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 49 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für dieAktenauslagerung verschiedener Fachbereiche des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2027.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages fürdieAktenauslagerung verschiedener Fachbereiche des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab 2027.
Gegenstand nach CPV
- 92512000Dienstleistungen von ArchivenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Beschreibung Unterkriterien: Preise für - Ersteinlagerung : 10,0 % - Aufbewahrung der Akten: 7,5 % - Auslieferung: 20,0 % - Rückholung: 2,5 % - Digitalisierung: 5,0 % - Vernichtung: 5,0 % - Aktenübergabe bei Vertragsende: 5,0 % - Echtzeit-Online-Datenbank: 10,0 %
- Qualität
- Beschreibung : 2 Qualität: Qualitätssicherungskonzept, Gewichtung: 20 % Beschreibung: 3 Qualität: Personaleinsatzkonzept, Gewichtung: 15 % Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich imDokument „1-01-Leitfaden_LaDaDi_Aktenauslagerung_Vergabe_ab_2027“.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Akteneinlagerung Weilhammer GmbH, Messel | 3 |
Auftraggeber
- Name
- Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg für Fachbereich ZentraleDienste – Postdienstleistungen, Scandienste
- Anschrift
- 64289 Darmstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5954d271-a7e1-4ba9-a0c2-e36d1e34a07c.