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Agenturleistungen für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Bochum, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2.278.005veröffentlicht 21.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 837 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bochum44799, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Die Leistungen sind nach Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. Der Umfang wird auf circa 60 bis 80 Personentage pro Jahr und 240 bis 320 Personentage in 4 Jahren geschätzt. Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 900.000,00 Euro brutto. Es besteht keine Abrufverpflichtung.

Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, sobald die genannte Höchstmenge erreicht wird.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen für die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (BB). Die Leistungen sind nach Abruf durch den Auftraggeber zu erbringen. Der Umfang wird auf circa 60 bis 80 Personentage pro Jahr und 240 bis 320 Personentage in 4 Jahren geschätzt. Die abrufbare Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei 900.000,00 Euro brutto. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, sobald die genannte Höchstmenge hierbei erreicht wird.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Vertrages stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: - Strategische Beratung/Entwicklung und Austausch zu allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der BB - Sparringspartner des Auftraggebers zu kreativen Ideen für Kommunikationsmaßnahmen - Beratung des Auftraggebers in Fragen der zielgruppenspezifischen Ansprache - Konzeption, Entwicklung und Durchführung von (Online/Hybrid/Präsenz und sonstigen) Veranstaltungsformaten - Vermittlung von Fremdleistungen, (in der Gesamtsumme enthalten) - Erstellung von Contentkonzepten und -strategien - Erstellung von Content für die unterschiedlichen Kanäle. Hierbei kann es sich um redaktionelle Texte, Social Media Content, Erklärvideos, Infografiken, FAQ und Erklärtexte zum BFSG oder ähnliches handeln. - Recherche und Kauf von Bildern und Videos für den Content inklusive der benötigten Lizenzen - Erarbeitung und Entwicklung von redaktionellen Formaten - Fortlaufende redaktionelle Betreuung und Erstellung von Themen zu den entwickelten Formaten - Rechercheaufträge zu den Themen der Barrierefreiheit wie unter 1.1.3. der Leistungsbeschreibung aufgeführt Weitere Kreationsleistungen werden ggf. beauftragt. Diese sind im Auftragswert enthalten. Das Corporate Design der Bundesfachstelle kann der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Kostenkriterium Name: Tagessätze - Geschäftsführer / Gewichtung: 4 Kostenkriterium Name: Tagessätze - Beratung/ Betreuung / Gewichtung: 6 Kostenkriterium Name: Tagessätze - Gestaltung von Medien / Gewichtung: 5 Kostenkriterium Name: Tagessätze - Erstellung von Texten/Konzepten / Gewichtung: 5 Kostenkriterium Name: Tagessätze - Veranstaltungsmanagement / Gewichtung: 5 Kostenkriterium Name: Handlingspauschale / Gewichtung: 5
Qualität
Qualität der drei Grobkonzepte - Wurden die Anforderungen/ Aufgaben fachlich und kompetent erfüllt? / Gewichtung: 10 Qualität der drei Grobkonzepte - Sind die Aufgaben zielführend umgesetzt, können wir unsere Zielgruppe erreichen und auf das Thema Barrierefreiheit von Dienstleistungen nach BFSG sensibilisieren? / Gewichtung: 30 Qualität der drei Grobkonzepte - Sind die Beitragsentwürfe kreativ und bedarfsorientiert, auch bezüglich der Umsetzung von Barrierefreiheit, gestaltet? / Gewichtung: 30

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der nachfolgend genannten Deckun … ganz lesen- Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der nachfolgend genannten Deckungssummen besteht. Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers müssen mindestens betragen: Für Personenschäden: 1.000.000,00 EUR Für sonstige Schäden: 500.000,00 EUR
Kriterium
I. Berufliche Befähigung/Qualifikation der projektleitenden Person und der stellvertretenden projektleitenden Person Die projektleitende Person und die stellvertretende projektleitende Person müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content- und K … ganz lesenI. Berufliche Befähigung/Qualifikation der projektleitenden Person und der stellvertretenden projektleitenden Person Die projektleitende Person und die stellvertretende projektleitende Person müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen haben (Mindestanforderung). Dazu gehört die Koordinierung/Betreuung von Print- und - hauptsächlich - Online-Materialien wie redaktionelle Formate, Videos, Grafiken etc. Aber auch die Umsetzung und Durchführung von Veranstaltungen, Webinaren und Konferenzen - analog, digital und hybrid - werden gefordert. Zudem setzen wir Kenntnisse bezüglich der digitalen Barrierefreiheit voraus. Das beinhaltet auch Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Für beide Profile ist jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die strategische Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen vorzuweisen (Mindestanforderung). Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (maximal 3 Seiten DIN A4, 11 Pt.) für die Projekt-Betreuung einer barrierefreien hybriden Veranstaltung. Für eine weitere Referenz je Profil, die die vorstehenden Anforderungen (Mindestanforderungen Punkt I) erfüllt (Zeitraum ist hierbei unerheblich), werden Punkte vergeben. Bei der projektleitenden Person können für eine weitere Referenz 3 Punkte und für die Referenz der stellvertretenden projektleitenden Person 1 Punkt vergeben werden. Es kann sich bei der Referenz um eine barrierefrei gestaltete Kommunikationsmaßnahme, ein Projekt oder eine Veranstaltung handeln. Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (maximal 3 Seiten DIN A4, 11 Pt.). II. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens Der Bewerber muss mindestens 1 Referenzprojekt einreichen. Ein weiteres Referenzprojekt unterliegt der Bewertung: Musskriterium: Der Auftragnehmer muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (ab 2021) über barrierefrei umgesetzte Veranstaltungen, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid), des Leistungsumfangs, vorweisen können. Die Referenzen können mit den Referenzen aus Punkt I übereinstimmen und sind an dieser Stelle ausführlich darzulegen. Eine Bepunktung erfolgt bei dieser Referenz nicht. Kann diese Mindestanforderung nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bewertungskriterium: Der Bewerber sollte eine weitere Referenz über vergleichbare Aufträge, d. h. über barrierefrei umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, Projekt oder Veranstaltung, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid) und des Leistungsumfangs benennen.
Kriterium
genannt
Kriterium
Zwecks Überprüfung der Einhaltung unter anderem des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag tritt zum 01.11.2024 in Kraft und endet zum 31.10.2025, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um drei weitere Jahre zu verlängern. De … ganz lesenDer Vertrag tritt zum 01.11.2024 in Kraft und endet zum 31.10.2025, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um drei weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 31.10.2028, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens des Auftraggebers kann der Vertrag im Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2028 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Werden die in Teil B, Punkt 3 der Leistungsbeschreibung festgelegten Höchstmengen vorzeitig erreicht, endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Zuschlagserteilung ist in der 44. KW 2024 vorgesehen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und von sonstigen Rückfragen zu trennen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller d … ganz lesenEtwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und von sonstigen Rückfragen zu trennen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zur Nachprüfung tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Str. 76 53123 Bonn wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 3 zu der beruflichen Befähigung mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet. Die Höchstpunktz … ganz lesenIm Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 3 zu der beruflichen Befähigung mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet. Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 20 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. I. Berufliche Befähigung/Qualifikation der projektleitenden Person und stellv. projektleitenden Person Es können insgesamt maximal 10 Punkte (6 Punkte + 4 Punkte) für die berufliche Befähigung erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %. Die Qualifikation der projektleitenden Person wird davon mit maximal 6 Punkten (3 Punkte + 3 Punkte - entspricht einer Gewichtung von 30 %) und die Qualifikation der stellvertretenden projektleitenden Person wird davon mit maximal 4 Punkten (3 Punkte + 1 Punkt - entspricht einer Gewichtung von 20 %) bewertet. Die projektleitende Person und die stellvertretende projektleitende Person müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen haben (Mindestanforderung). Dazu gehört die Koordinierung/Betreuung von Print- und - hauptsächlich - Online-Materialien wie redaktionelle Formate, Videos, Grafiken etc. Aber auch die Umsetzung und Durchführung von Veranstaltungen, Webinaren und Konferenzen - analog, digital und hybrid - werden gefordert. Zudem setzen wir Kenntnisse bezüglich der digitalen Barrierefreiheit voraus. Das beinhaltet auch Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufserfahrung in den genannten Bereichen werden hierfür 2 Punkte vergeben. Sollten mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen vorliegen, werden diese mit 3 Punkten bewertet. Für beide Profile ist jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die strategische Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen vorzuweisen (Mindestanforderung). Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (maximal 3 Seiten DIN A4, 11 Pt.) für die Projekt-Betreuung einer barrierefreien hybriden Veranstaltung. Für eine weitere Referenz je Profil, die die vorstehenden Anforderungen (Mindestanforderungen Punkt I) erfüllt (Zeitraum ist hierbei unerheblich), werden Punkte vergeben. Bei der projektleitenden Person können für eine weitere Referenz 3 Punkte und für die Referenz der stellvertretenden projektleitenden Person 1 Punkt vergeben werden. Es kann sich bei der Referenz um eine barrierefrei gestaltete Kommunikationsmaßnahme, ein Projekt oder eine Veranstaltung handeln. Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (maximal 3 Seiten DIN A4, 11 Pt.). II. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens Der Bewerber muss mindestens 1 Referenzprojekt einreichen. Ein weiteres Referenzprojekt unterliegt der Bewertung: Musskriterium: Der Auftragnehmer muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (ab 2021) über barrierefrei umgesetzte Veranstaltung, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid) und des Leistungsumfangs, vorweisen können. Die Referenzen können mit den Referenzen aus Punkt I übereinstimmen und sind an dieser Stelle ausführlich darzulegen. Eine Bepunktung erfolgt bei dieser Referenz nicht. Kann diese Mindestanforderung nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bewertungskriterium: Der Bewerber sollte eine weitere Referenz über vergleichbare Aufträge, d. h. über eine barrierefrei umgesetzte Kommunikationsmaßnahme, Projekt oder Veranstaltung, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Form …

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156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.07.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 940cdfff-3a48-4e36-a828-eea22861f16c.