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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen

DAK-Gesundheit · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 1005099veröffentlicht 03.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 96 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20097, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (98 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (931 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an DAK-Gesundheit
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist die Erbringung eines unabhängigen ärztlichen Zweitmeinungsverfahrens bei orthopädischen Erkrankungen, einschließlich der Erstellung schriftlicher Zweitmeinungsgutachten zur Beurteilung der Indikation und des Nutzens empfohlener orthopädischer Operationen sowie der Risikobeurteilung einer medizinisch nicht indizierten Indikationsausweitung auf der Grundlage von § 27b SGB V. Die Leistung umfasst orthopädische Eingriffe, die Gegenstand der geltenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung sind, sowie ergänzend weitere orthopädische Indikationen gemäß der Satzung der DAK-G.

Beschreibung des Loses

Die DAK-Gesundheit schreibt im Wege eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V i.V.m. § 27b SGB V die Erbringung unabhängiger ärztlicher Zweitmeinungsgutachten für orthopädische Eingriffe aus. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Koordination des Zweitmeinungsprozesses: Nach einem telefonischen oder digitalen Erstkontakt mit dem Versicherten werden die medizinischen Unterlagen eingeholt, durch einen zugelassenen Facharzt mit mindestens fünf Jahren Operationserfahrung nach Aktenlage bewertet und das fertige Gutachten innerhalb von 3-5 Werktagen in einem Beratungsgespräch erläutert. Das Gutachten enthält eine evidenzbasierte Empfehlung, ob eine Operation medizinisch indiziert oder eine konservative Behandlung vorzuziehen ist. Bei Abweichung vom Erstbefund kann auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten ein Arzt-Arzt-Kontakt hergestellt werden. Der Auftragnehmer stellt einen telefonischen Beratungsservice (Mo-Fr, 9-18 Uhr) sowie einen Online- und Postweg bereit. Der Auftragnehmer liefert der DAK-Gesundheit monatliche Reports auf Basis nicht-versichertenbezogener statistischer Kennzahlen. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer anlassbezogen strukturierte Nachbefragungen der Versicherten zur Qualitätssicherung und Evaluation durch, deren Ergebnisse in einem strukturierten Evaluationsbericht aufbereitet und der DAK-Gesundheit zur Verfügung gestellt werden. Vergütet wird eine Pauschale pro erstellter Zweitmeinung; der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Na … ganz lesen2.1 Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 2.1), Im Fall einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Versicherung von mindestens einem Mitglied oder alternativ von der Bietergemeinschaft selbst vorhanden sein.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der jeweilige Referenzauftrag muss - innerhalb der letzten fünf Jahre (2020 - heute) erbracht wor … ganz lesen3.1 Eigenerklärung über geeignete Unternehmensreferenzen - Abgabe einer Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Der jeweilige Referenzauftrag muss - innerhalb der letzten fünf Jahre (2020 - heute) erbracht worden sein, - von einer gesetzlichen Krankenversicherung vergeben worden sein, - die Erbringung eines ärztlichen Zweitmeinungsverfahrens bei Erkrankungen nach § 27b Abs. 6 SGB V (ggf. auch im Rahmen eines Vertrages nach § 140a SGB V) beinhalten und - für mindestens zwölf Monate ausgeführt worden sein. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 3.1). Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
3.2 Anforderungen an die begutachtenden Fachärztinnen und Fachärzte - Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass - bundesweit einheitliche medizinische und fachärztliche Qualitätsstandards eingehalten werden und verpflichtet die Beschäftigten sowie … ganz lesen3.2 Anforderungen an die begutachtenden Fachärztinnen und Fachärzte - Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass - bundesweit einheitliche medizinische und fachärztliche Qualitätsstandards eingehalten werden und verpflichtet die Beschäftigten sowie Kooperationsbeteiligte zur Einhaltung derselben, - spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung alle Gutachterinnen und Gutachter, die mit der Gutachtenerstellung für die Versicherten der DAK-G betraut werden, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: - Sie sind als nach § 95 SGB V zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte ausgewiesene Fachleute in ihrem Fachgebiet. Sie arbeiten nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der medizinischen Erkenntnisse. - Sie haben mindestens 5-jährige (ganztägige oder vom Umfang her entsprechende Teilzeittätigkeit) Operationserfahrung und Erfahrung in der konservativen und op-vermeidenden Therapie von orthopädischen Erkrankungen nach Erwerb der Facharz-tanerkennung in dem für den jeweiligen Eingriff festgelegten Fachgebiet. - Sie weisen die regelmäßige Teilnahme an Fort- und/oder Weiterbildungsveranstaltungen nach und verfügen über eine Weiterbildungsermächtigung der Landesärztekammer oder eine akademische Lehrbefugnis. - Sie sind unabhängig gemäß § 27b SGB V. - Sie beherrschen sehr gut die deutsche Sprache in Schrift und Wort. - Sie verfügen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung. - Sie haben eine Datenschutzerklärung des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin zum Umgang mit Sozialdaten unterzeichnet. - Die eingesetzten begutachtenden Fachärztinnen und Fachärzte erfüllen über die gesamte Vertragslaufzeit die Voraussetzungen nach § 27b Abs. 2 Satz 2 SGB V i. V. m. der Zweitmeinungsrichtlinie des G-BA (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 3.2).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
3.3 Qualifikation der Mitarbeitenden des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass innerhalb der eigenen Mitarbeitenden ärztliches und medizinisch geschultes Personal vorgehalten wird, das Fragen der Versichert … ganz lesen3.3 Qualifikation der Mitarbeitenden des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin - Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, dass innerhalb der eigenen Mitarbeitenden ärztliches und medizinisch geschultes Personal vorgehalten wird, das Fragen der Versicherten der DAK-G zu Gutachten und/oder Therapieempfehlungen beantwortet. (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage B2, Ziffer 3.3).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Dies erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: "1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || " "1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe … ganz lesenLeistung: "1.1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.1). || " "1.2 Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Einhaltung der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.2). || " "1.3 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen: Abgabe einer Eigenerklärung vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem benannten Nachunternehmer, dass die Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 genannten Sachverhalte zu Russlandsanktionen eingehalten werden (Nachzuweisen durch Eigenerklärung: Anlage A2, Ziffer 1.3). || "
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYT1YCZX1H# Keine

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

33vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef6def64-4782-4fa0-945b-4e04e52a030e.