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Änderung -B-Plan

Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 159_SSB_01-2025-0001veröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 580 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 6 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate04.07.2025 – 13.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 13.12.2026
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße"

Beschreibung des Loses

Mit der Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Bauleitplanung für die 1. Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" angefragt.

Um den Bedarf weiterer ansiedlungswilliger Unternehmen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2020 ein Beschluss erlassen, das "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" mit einer Fläche von ca. 182 ha für die gewerbliche Nutzung zu erschließen. Die räumliche Lage des zu erschließenden Plangebietes befindet sich im Nordwesten der Gemarkung Brehna, unmittelbar an der BAB 9 (Berlin - München) und weist somit eine logistisch hervor-ragende Lage für national und international agierende Unternehmen auf. Der Bebauungsplan für das Gebiet westl. der Münchener Straße ist 2020 in Kraft getreten.

Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 199,1 ha umfassen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.07.2025
Vertragsende
13.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Bewerberbogen (Bitte im Format XLSX und PDF beifügen!) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Bitte im Format XML und PDF beifügen!) gem. Anlage 01 und Anlage 02 2. Angebotsschreiben gem. Anlage 08 3. Honorara … ganz lesenAnlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Bewerberbogen (Bitte im Format XLSX und PDF beifügen!) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Bitte im Format XML und PDF beifügen!) gem. Anlage 01 und Anlage 02 2. Angebotsschreiben gem. Anlage 08 3. Honorarangebot gem. Anlage 09 4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, falls zutreffend gem. Anlage 04 5. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, falls zutreffend gem. Anlage 03 6. Eigenerklaerung Tariftreue gem. Anlage 7. Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG, falls zutreffend 8. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket gem. Anlage 12 9. Referenznachweise Personal gem. Anlage 11 10. Übersicht über den geplanten Personaleinsatz gem. Anlage 10/10a 11. Terminkonzept 12. Lebensläufe des Projektteams Als vorläufigen Nachweis der Eignung haben Bieter für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder den ausgefüllten Bewerberbogen gem. Anlage 01 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gem. Anlage 02, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen, vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerberbogen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt III.7 einzureichen sowie für jedes Mitglied ein ausgefüllter Bewerberbogen oder EEE. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise müssen den nachstehenden Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Sind geforderte Erklärungen oder Nachweise im Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt oder belegen die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend, sind vom Bieter entsprechende Angaben im Bewerberbogen oder in der EEE zu machen. Auf Verlangen des AG sind diese Erklärungen oder Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben auf Verlangen gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksic …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
160.872 €Zuschlagswert im Median
87.435 € – 376.840 €mittlere Hälfte, 51 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.03.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.03.2025 auf 02.04.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86dbc187-f2ca-453d-8474-51bafdb64f11.