Änderung -B-Plan
Stadt Sandersdorf-Brehna · Sandersdorf-Brehna, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 159_SSB_01-2025-0001veröffentlicht 27.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 17 Monate
- 04.07.2025 – 13.12.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
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- FBE A38 AS Lützen - AS Leipzig-Südost RF DD TA2, Los 1 - BOL/BÜ/Objektbetreuung (gem. §§ 45 ff. HOAI 2021)Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 18.11.2026
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- Stadt Braunsbedra - Strand Neumark - Gebäude- und InnenraumplanungStadt Braunsbedra · BraunsbedraFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 6 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 17 Monate04.07.2025 – 13.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sandersdorf-Brehna06792, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 13.12.2026
- Heute
Beschreibung
Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße"
Beschreibung des Loses
Mit der Ausschreibung werden die Planungsleistungen für die Bauleitplanung für die 1. Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" angefragt.
Um den Bedarf weiterer ansiedlungswilliger Unternehmen gerecht zu werden, wurde im Jahr 2020 ein Beschluss erlassen, das "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" mit einer Fläche von ca. 182 ha für die gewerbliche Nutzung zu erschließen. Die räumliche Lage des zu erschließenden Plangebietes befindet sich im Nordwesten der Gemarkung Brehna, unmittelbar an der BAB 9 (Berlin - München) und weist somit eine logistisch hervor-ragende Lage für national und international agierende Unternehmen auf. Der Bebauungsplan für das Gebiet westl. der Münchener Straße ist 2020 in Kraft getreten.
Der vorläufige Geltungsbereich des B-Planes wird ca. 199,1 ha umfassen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.07.2025
- Vertragsende
- 13.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Bewerberbogen (Bitte im Format XLSX und PDF beifügen!) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Bitte im Format XML und PDF beifügen!) gem. Anlage 01 und Anlage 02 2. Angebotsschreiben gem. Anlage 08 3. Honorara … ganz lesenkürzer
Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Bewerberbogen (Bitte im Format XLSX und PDF beifügen!) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Bitte im Format XML und PDF beifügen!) gem. Anlage 01 und Anlage 02 2. Angebotsschreiben gem. Anlage 08 3. Honorarangebot gem. Anlage 09 4. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen, falls zutreffend gem. Anlage 04 5. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, falls zutreffend gem. Anlage 03 6. Eigenerklaerung Tariftreue gem. Anlage 7. Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG, falls zutreffend 8. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket gem. Anlage 12 9. Referenznachweise Personal gem. Anlage 11 10. Übersicht über den geplanten Personaleinsatz gem. Anlage 10/10a 11. Terminkonzept 12. Lebensläufe des Projektteams Als vorläufigen Nachweis der Eignung haben Bieter für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder den ausgefüllten Bewerberbogen gem. Anlage 01 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gem. Anlage 02, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Erklärungen, vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerberbogen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen. Mit dem Angebot ist das Formblatt III.7 einzureichen sowie für jedes Mitglied ein ausgefüllter Bewerberbogen oder EEE. Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung sind auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden. Die in dem Präqualifizierungssystem niedergelegten Erklärungen und Nachweise müssen den nachstehenden Anforderungen entsprechen und die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien belegen. Sind geforderte Erklärungen oder Nachweise im Präqualifizierungssystem nicht niedergelegt oder belegen die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht oder nicht hinreichend, sind vom Bieter entsprechende Angaben im Bewerberbogen oder in der EEE zu machen. Auf Verlangen des AG sind diese Erklärungen oder Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben auf Verlangen gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksic …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
- Website
- sandersdorf-brehna.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ACTINCOMMON / WeidlerBarnstedt GbR2 Zuschläge
- Eßmann I Gärtner I Nieper Architekten GbR2 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH2 Zuschläge
- Neubert Engineering GmbH2 Zuschläge
- seecon Ingenieure GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.03.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.03.2025 auf 02.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86dbc187-f2ca-453d-8474-51bafdb64f11.