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Adobe Lizenzen 2025-2028

Bundesamt für Soziale Sicherung · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-202/2025veröffentlicht 12.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 422 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
251 Tsd. €
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesamt für Soziale Sicherung
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 14 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das BAS beabsichtigt die Beschaffung der Wartungsverlängerung für bestehende sowie die Beschaffung neuer Lizenzen für Adobe für die Jahre 2025-2028. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden Produkte werden in Anlage B1 Leistungsbeschreibung umfassend beschrieben. Die vertraglichen Regelungen sind ersichtlich aus den Anlagen unter Punkt C Vertragsbedingungen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung auf dem Formular D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation abgeben: Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive M … ganz lesenEigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung auf dem Formular D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation abgeben: Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 derVerordnung (EU) 2022 /1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D6 Eigenerklärung Unternehmen mit Bezug zur russischen Föderation zu bestätigen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Antikorruptionserklärung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung auf der Anlage D7 Antikorruptionserklärung abgeben: Antikorruptionserklärung. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D7 Antikorruptionserklärung zu bestätige … ganz lesenAntikorruptionserklärung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Erklärung auf der Anlage D7 Antikorruptionserklärung abgeben: Antikorruptionserklärung. Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D7 Antikorruptionserklärung zu bestätigen. 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist.
Eintragung in das Handelsregister
Eintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister … ganz lesenEintrag im Berufs, Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister (sofern erforderlich) Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Eigenerklärung, dass der Bieter in ein Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister sowie im Wettbewerbsregister des Staats seiner Niederlassung eingetragen ist, sofern er eintragungspflichtig ist, oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D8 Bieterprofil beizufügen. Des Weiteren ist ein Auszug aus dem Register beizufügen. Dies entfällt für nicht eintragungspflichtige Bieter.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass: - er die deutschen Gesetze einhält. - er abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon … ganz lesenDer Bieter muss mit Angebotsabgabe die folgende Eigenerklärung in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen abgeben. Er erklärt, dass: - er die deutschen Gesetze einhält. - er abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden. Hiervon ausgenommen sind die bei Auftragserteilung gültigen Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage B1) übermittelt. - er dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. - er die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennt. - er mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden ist. - er keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen ihn als Bieter vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht. - er die Haftungssummen gem. Ziffer 6.2.1 der Bewerbungsbedingungen (Anlage A1) pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. - die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. Die Vergabestelle behält sich vor, sich nach Abschluss der Angebotsprüfung einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate ist, vorlegen zu lassen. Sofern der Auszug nicht auf Verlangen vorgelegt wird, kann das BAS den geforderten Auszug eigenständig beim Bundesamt für Justiz abfragen. Der Nachweis kann als Kopie vorgelegt werden (erst nach sperater Aufforderung). Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben sollen. Darüber hinaus wird das BAS einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 250.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durc … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den folgenden Nachweis vorlegen: Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 250.000 Euro pro Schadensfall. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Reichen Sie zum Nachweis der Versicherung eine Bestätigung ihres Versicherers ein. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein. Der Nachweis ist dem Angebotsvordruck als Anlage D10 beizufügen. Eigenerklärung, dass die Haftungssummen pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen werden bzw. bei Bedarf die Deckungssummen wiederhergestellt werden. (mit Angebotsabgabe):Die Eigenerklärung ist vom Bieter durch seine händische Unterschrift / digitale Signatur in Anlage D9 Sonstige Eigenerklärungen zu bestätigen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zum Unternehmen/Bieterprofil Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil einzutragen und dem Angebot beizufügen. Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte: Firmenangaben, Kontaktdaten, Beschreibung der Organisationsstruktur, Beschreibung der technischen … ganz lesenAngaben zum Unternehmen/Bieterprofil Die Angaben sind in dem Formular D8 Bieterprofil einzutragen und dem Angebot beizufügen. Die Angaben zum Unternehmen enthalten im Wesentlichen die folgenden Punkte: Firmenangaben, Kontaktdaten, Beschreibung der Organisationsstruktur, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Anzahl der Beschäftigten im aktuellen Geschäftsjahr (bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart): Diese Anforderung ist nicht als Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verstehen. Das Unternehmen des Bieters muss nicht seit mindestens drei Jahren existent und/oder geschäftstätig gewesen sein. Darüber hinaus ist in dem Formular D8 Bieterprofil die Ansprechperson für Rückfragen einzutragen, an die sich die Vergabestelle im Falle von notwendigen Nachforderungen und / oder Aufklärungen im Sinne des § 56 Abs. 2 S.1 VgV wenden kann.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich- Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der … ganz lesenRechtsbehelfsbelehrung Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

654vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (438 Lose mit Angabe)
422.737 €Zuschlagswert im Median
261.575 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 91 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.09.2025 auf 18.09.2025 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 995e0d5c-a7c3-43d8-9df9-d69d8e85fbdf.