Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft Bonn
Bundesamt für Soziale Sicherung · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZVS-197/2025veröffentlicht 12.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,7 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2028
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Nicht alle Lose wurden vergeben: Einzelne sind laut Vergabemeldung ohne Zuschlag beendet oder noch offen. Details unter „Zuschläge“.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, VOEK 208-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 21.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Koblenz - O9611-e-003/26-056Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 15.12.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Trier und Umgebung (Rheinland-Pfalz) VOEK 091-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 23.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (Vergabenummer VOEK 320-26)Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 15.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,7 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 2 Jahre01.09.2026 – 31.08.2028, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53113, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2028
- Heute
Beschreibung
Los 1: Unterhaltsreinigung: regelmäßige Reinigung von Büros, Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf) Los 2: Glas- und Rahmenreinigung: Reinigung aller Fensterflächen inkl. Rahmen, Fensterbänke und Glastüren (2 x jährlich)
Gegenstand nach CPV
- 90911000Wohnungs-, Gebäude- und FensterreinigungHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung: regelmäßige Reinigung von Büros,
Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen,
Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf) Der AG und der AN vereinbaren die im Vertrag zur Erbringung von Reinigungsleistungen und den hier in dieser Leistungsbeschreibung samt Anlagen beschriebenen Leistungen zu den dort beschriebenen Bedingungen. Der AG beauftragt den AN mit • der Erbringung der laufenden Unterhaltsreinigung gemäß den in den weiteren Unterlagen vorgegebenen Reinigungsintervallen, • Sonderreinigungen auf Abruf des AG wie z. B. o Grund- bzw. Sonderreinigungen einzelner ausgewählter Gebäudebereiche und/oder ausgewählter Einrichtungsgegenstände o Bauzwischen- oder Endreinigungen und • der Steuerung, Koordination und Kontrolle dieser Leistungen, insbesondere regelmäßige Qualitätskontrollen als Eigenkontrollen sowie zusammen mit dem AG Ziele der Unterhaltsreinigung (gemäß vorgegebenen Reinigungsintervallen) sind der Werterhalt der zu pflegenden Reinigungsobjekte und die Sicherung eines zuverlässigen Hygieneniveaus in den Reinigungsobjekten. Dabei schuldet der AN insbesondere • den Werteerhalt der zu reinigenden und zu pflegenden Reinigungsobjekte (Böden, Einrichtungsgegenstände und Reinigungsobjekte) und die Sicherung des damit verbundenen Gebäudebetriebes mit dem dafür erforderlichen Reinigungs- und Hygieneniveau. • nicht nur die Erbringung der vereinbarten Leistungsstunden, sondern auch, dass die Leistungen auch in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Darüber hinaus ist es dem AG besonders wichtig, dass die Reinigungskräfte durch eine Objektleitung des AN in dem zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang fachlich und zeitlich betreut werden, da auch dieses maßgeblich die Qualität beeinflusst. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden teilweise in der Anlage B2 Los 1 Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung in Verbindung mit einer Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung, Anlage D4 Los 1 Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung“) detaillierter beschrieben. Die Leistungsverzeichnisse und die Kalkulationsdatei sind dieser Leistungsbeschreibung als Anlagen beigefügt. In den nachfolgenden Beschreibungen wird auf diese Anlagen verwiesen. Sie sind auch nach abgestimmten Änderungen im Rahmen der Leistungserbringung Gegenstand der vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und demgemäß entsprechend zu berücksichtigen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sind mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgedeckt, sofern das nicht explizit ausgeschlossen ist bzw. eine andere Vergütung vorgesehen ist. Die vertragsgegenständlichen Reinigungsobjekte werden in der Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung aufgeführt. Hinsichtlich detaillierterer Informationen zum Reinigungsobjekt, insbesondere zu besonderen Reinigungsaufwänden, wird auf die beigefügte Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung) verwiesen. Diese Leistungsbeschreibung zusammen mit ihren Anlagen untersetzt den im Vertrag beschriebenen und vom AN geschuldeten Leistungsumfang. | 2 Jahre | 1.633.654 € |
| 2 | Los 2: Glas- und Rahmenreinigung: Reinigung aller Fensterflächen
inkl. Rahmen, Fensterbänke und Glastüren (2 x jährlich) Der AG und der AN vereinbaren die im Vertrag zur Erbringung von Reinigungsleistungen und den hier in dieser Leistungsbeschreibung samt Anlagen beschriebenen Leistungen zu den dort beschriebenen Bedingungen. Der AG beauftragt den AN mit • der Erbringung der regelmäßigen Glas- und Rahmenreinigung gemäß den in den weiteren Unterlagen vorgegebenen Reinigungsintervallen, • Sonderreinigungen auf Abruf des AG wie z. B. o Grund- bzw. Sonderglasreinigungen einzelner ausgewählter Gebäudebereiche und • der Steuerung, Koordination und Kontrolle dieser Leistungen Ziele der Glas- und Rahmenreinigung (gemäß vorgegebenen Reinigungsintervallen) sind der Werterhalt der zu pflegenden Reinigungsobjekte und die Sicherung eines zuverlässigen Hygieneniveaus in den Reinigungsobjekten. Dabei schuldet der AN insbesondere • den Werteerhalt der zu reinigenden und zu pflegenden Reinigungsobjekte (Glas- und Rahmenflächen), • nicht nur die Erbringung der vereinbarten Leistungsstunden, sondern auch, dass die Leistungen auch in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung ist gemäß dieser Leistungsbeschreibung sowie in Verbindung mit den in der Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) beschrieben Leistungen durchzuführen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sind mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgedeckt, sofern das nicht explizit ausgeschlossen ist bzw. eine andere Vergütung vorgesehen ist. Die vertragsgegenständlichen Reinigungsobjekte werden in der Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) aufgeführt. Hinsichtlich detaillierterer Informationen zu diesen Objekten wird auf die beigefügte Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) verwiesen. Diese Leistungsbeschreibung zusammen mit ihren Anlagen untersetzt den im Vertrag beschriebenen und vom AN geschuldeten Leistungsumfang. | 2 Jahre | 62.004 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto)Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 45 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 45 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 45 / Angebotspreis des zu wertenden Angebotes Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro JahrDie maximal zu erreichende Punktzahl ist 50 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 50 / Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Einsatzzeit ObjektleitungDie maximal zu erreichende Punktzahl ist 5 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 5 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 5 / Höchste Einsatzzeit
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: siehe oben
- Optionen
Wird der Vertrag nicht bis zwölf Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Nach Ablauf dieses Jahres gilt Satz 1 entsprechend. … ganz lesenkürzer
Wird der Vertrag nicht bis zwölf Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Nach Ablauf dieses Jahres gilt Satz 1 entsprechend. Der Vertrag kann maximal um 3 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass er spätestens am 31.08.2031 endet. Es soll somit für maximal 5 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten Kündigung in Textform zum 31.08.2031 bedarf es nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich- Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto)Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 55 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 / Angebotspreis des zu wertenden Angebotes Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro JahrDie maximal zu erreichende Punktzahl ist 45 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 45 / Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2028
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: siehe oben
- Optionen
Wird der Vertrag nicht bis zwölf Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Nach Ablauf dieses Jahres gilt Satz 1 entsprechend … ganz lesenkürzer
Wird der Vertrag nicht bis zwölf Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Nach Ablauf dieses Jahres gilt Satz 1 entsprechend. Der Vertrag kann maximal um 3 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass er spätestens am 31.08.2031 endet. Es soll somit für maximal 5 Jahre ein Vertrag geschlossen werden. Einer gesonderten Kündigung in Textform zum 31.08.2031 bedarf es nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich- Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 21 |
| 2 | CLEAN Excellence GmbH, Bonn | 9 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
- Website
- bundesamtsozialesicherung.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bas.bund.de
Bei uns erfasst
- Vergabe von Leistungen zur Bearbeitung von Verwendungsnachweisen beim Krankenhauszukunftsfonds11.06.2026
- 24 PT Dienstleistungsunterstützung Quest05.12.2024
- Schulung als Online-Veranstaltung "VMware vSphere 8"22.10.2024
- Technische Betreuung sowie Hosting der Webseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung30.11.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f3b23249-6209-4070-bef8-533da1d1a6fd.