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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2026 sowie optional der Jahresabschlüsse 2027, 2028 und 2029 für die Wismut GmbH und die Wismut Stiftung gGmbH

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1817172-U66veröffentlicht 23.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 214 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 11 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.01.2027 – 30.09.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (141 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Qualität75 %
  • Preis25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    in 55 Tagen

Beschreibung

Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2026 für die Wismut GmbH und für die Wismut Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2027, 2028 und 2029).

Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben.

Leistungsort: Wismut GmbH, Jagdschänkenstraße 29, 09117 Chemnitz

Beschreibung des Loses

Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse für das Jahr 2026 für die Wismut GmbH und für die Wismut Stiftung gGmbH mit anschließender bis zu dreimaliger Option der Verlängerung auf die Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres (2027, 2028 und 2029).

Wismut GmbH: - Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts (gemäß §§ 316 ff. HGB); - Prüfung entsprechend der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (gemäß IDW PS 720); - Prüfung der von der Gesellschaft erstellten Vergleichsrechnung für den Wirtschaftsplan und Zuschussabrechnung als Bestandteil des Verwendungsnachweises; - Prüfung des Zwischen- und Verwendungsnachweises für ausgewählte Projekte im Ergänzendem Verwaltungsabkommen zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte; - Steuerliche Beratungsleistungen sowie Beratung zu sonstigen ausgewählten Themenkomplexen.

Wismut Stiftung gGmbH: - Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts (gemäß § 7 der Satzung in Verbindung mit §§ 316 ff. HGB); - Prüfung entsprechend der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (gemäß IDW PS 720); - Prüfung der von der Gesellschaft erstellten Vergleichsrechnung für den Wirtschaftsplan und Zuschussabrechnung als Bestandteil des Verwendungsnachweises; - Steuerliche Beratungsleistungen sowie Beratung zu sonstigen ausgewählten Themenkomplexen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität75 %
Preis25 %
Qualität
Die Qualität wird mit 75 % bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Preis
Der Preis wird mit 25 % bei der Bewertung des Angebots gewichtet. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung des Jahresabschlusses 2026. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu dreimal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Option). Die Ausübung der jeweiligen Option teilt de … ganz lesenDer Vertrag umfasst zunächst nur die Prüfung des Jahresabschlusses 2026. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu dreimal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Option). Die Ausübung der jeweiligen Option teilt der Auftraggeber bis spätestens 30.09. dem Auftragnehmer mit. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unter … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Chemnitz, Chemnitz12

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Wismut GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 9 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9a380f42-dab5-45c5-9215-f7b3bb43f5ea.