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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung BFB Vorpommern-Strelitz

Einrichtung des Öffentlichen Rechts · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 316-23veröffentlicht 30.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 921 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
1 Jahr01.07.2024 – 30.06.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, VgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung BFB Vorpommern-Strelitz Der Bundesforstbetrieb liegt im östlichen Mecklenburg-Vorpommern. Er hat eine räumliche Ausdehnung von Rostock im Norden bis zur Müritz im Süden. Von Rostock nördlich und südlich der Autobahn A 20 über den Darß, die Insel Rügen bis nach Usedom im Nordosten. Im Süden von der Müritz über Neustrelitz - Neubrandenburg – Altentreptow, Pasewalk – Torgelow- Ueckermünde bis zur polnischen Grenze im Südosten. Der Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz beabsichtigt in den kommenden vier Forstwirtschaftsjahren Holzerntemaßnahmen mit einem Volumen von ca. 26.000 Fm / FWJ (ca. 21.000 Fm BB Binnenland und ca. 5.000 Fm BB Küste) durchzuführen.

Das Forstwirtschaftsjahr beschreibt den Zeitraum vom 01.10. – 30.09. des Folgejahres.

Die Liegenschaften umfassen fast ausschließlich aktuell militärisch genutzte und ehemals militärisch genutzte, mittlerweile dem Naturschutz gewidmete Flächen. Die Bestände können in geringem Umfang von militärischen Altlasten, insbesondere Splitterbelastungen in den Bäumen, betroffen sein, so dass hier besondere Sorgfalt bei der Befahrung der Flächen notwendig ist. Auf den aktuell militärisch genutzten Flächen ist die Befahrbarkeit durch den Übungsbetrieb zeitlich eingeschränkt.

Einschlagszeitraum ist, abgesehen von außerplanmäßig erforderlichen Aufarbeitungen, schwerpunktmäßig im Zeitraum zwischen Oktober und Mai. Teilweise werden nur Rückungs-Leistungen benötigt. Zuordnung der Reviere zu den Betriebsbereichen Betriebsbereich Binnenland 1. Gegensee 2. Riesenbrück 3. Jägerbrück 4. Neuenkrug 5. Spechtberg 6. Bannenbrück 7. Käflingsberge 8. Rechlin Betriebsbereich Küste 1. Glashütte 2. Riether Neuhaus 3. Bellin 4. Mölln-Medow 5. Prora 6. Böhlendorf 7. Hirschburg 8. Karlshagen

Beschreibung des Loses

Abschluss einer Rahmenvereinbarung Holzernte und Holzbringung für den für den BFB Vorpommern-Strelitz. Die ca. 36.500 Hektar Forstbetriebsfläche, davon ca. 33.000 Hektar Holzbodenfläche ist in zwei Betriebsbereiche, Binnenland und Küste, aufgeteilt und liegen in der Obhut von insgesamt 16 regional verteilten Revieren. Der Bundesforstbetrieb Vorpommern-Strelitz beabsichtigt in den kommenden vier Forstwirtschaftsjahren Holzerntemaßnahmen mit einem Volumen von ca. 26.000 Fm / FWJ (ca. 21.000 Fm BB Binnenland und ca. 5.000 Fm BB Küste) durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Leistungsbeginn ist der 01.07.2024. ie Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2025. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vert … ganz lesenDer Leistungsbeginn ist der 01.07.2024. ie Laufzeit des Vertrages endet am 30.06.2025. Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich 3-malig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vo … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 3. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar, Eigenerklärung) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung oder Holzbringung) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen für Holzeinschlag und Holzbringung müssen mindestens einen Umfang von 1.500 Fm aufweisen, um gewertet zu werden. Die Referenzen für Holzbringung müssen mindestens einen Umfang von 500 Fm aufweisen, um gewertet zu werden. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Leistungsverzeichnissen müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c12b8b5b-ad64-44c1-8806-a646becf10e1.