ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord; SiGeKo gem. BaustellV
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 24FEI73772veröffentlicht 30.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 15 Monate
- 01.10.2024 – 31.12.2025
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate01.10.2024 – 31.12.2025, bis zu 7 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (181 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 29 Monatenan DB Netz AG (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Das Projekt ABS/NBS Stuttgart – Singen – Grenze D/CH, Abschnitt Nord umfasst den Bereich zwischen dem Stuttgarter Flughafen und dem Haltepunkt Goldberg. Dazu zählen der ca. 11km lange, zweiröhrige Pfaffensteigtunnel mit 23 Verbindungsbauwerken sowie die Anbindung des Tunnels an die bestehende Strecke 4860, mitsamt Maßnahmen zur Erhöhung der Geschwindigkeit auf bis zu 200km/h wie Trogbauwerke, Überwerfungsbauwerke und Stützwände. Vorliegende Unterlagen dienen der Vergabe der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination gem. BaustellV. während der Planungsphase (bis Ende 2025) und der Bau-/ Ausführungsphase (bis Ende 2032) als optionale Leistung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Honorar
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
KRITERIUM (1): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (2): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufs … ganz lesenkürzer
KRITERIUM (1): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (2): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.- Kriterium
KRITERIUM (3): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder … ganz lesenkürzer
KRITERIUM (3): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. KRITERIUM (4): Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. KRITERIUM (5): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (6): Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. KRITERIUM (7): Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. KRITETIUM (8): Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. KRITERIUM (9): Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. KRITERIUM (10): Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). KRITERIUM (11): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (12): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Nachweis bei Vorlage Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich. KRITERIUM (13): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. KRITERIUM (14): Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. KRITERIUM (15): Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).- Kriterium
KRITERIUM (16): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination bei Infrastrukturprojekten in der Ausführungsphase mit einem Bauvolumen >100 Mio Euro innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2014). KRITERIUM (17): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und … ganz lesenkürzer
KRITERIUM (16): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination bei Infrastrukturprojekten in der Ausführungsphase mit einem Bauvolumen >100 Mio Euro innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2014). KRITERIUM (17): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination mit Arbeiten unter Tage im maschinellen oder bergmännischen Tunnelbau für ein Infrastrukturprojekt während der Vortriebs-, Beton- und Ausbauarbeiten. Tunnellänge mindestens 1000m. KRITERIUM (18): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination für Beton- oder Stahlarbeiten im Bereich Brückenbau. Spannweite der Brücke >10m. KRITERIUM (19): Nachweis über eine Referenz im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination im Bereich Rück- und Neubau von Gleisanlagen im Bestand bei Eisenbahninfrastrukturanlagen unter Teil- oder Vollsperrung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 7-mal: Wahrnehmen von SiGeKo-Aufgaben während der Ausführungsphase des Bauvorhabens (nach § 3, Absatz 3 BaustellV in Verbindung mit Abschnitt 3.2 der RAB 30). Möglicher Leistungsbeginn: Anfang 2026 bis vsl. Ende 2032
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Sofern seitens des Auftraggebers eine Finanzgarantie gefordert wird, ist diese im Verfahren unter „Zentrale Elemente des Verfahrens“ dieser Bekanntmachung aufgeführt.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der zu benennende SiGeKo muss über die folgenden Erfahrungen verfügen: • Ausbildungsnachweis zum SiGeKo • Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo bei Infrastrukturprojekten. Nachweis anhand von Referenzen. • Nachweis einer Referenz der SiGe-Koordination für ein Tunnelbauprojekt im I … ganz lesenkürzer
Leistung: Der zu benennende SiGeKo muss über die folgenden Erfahrungen verfügen: • Ausbildungsnachweis zum SiGeKo • Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo bei Infrastrukturprojekten. Nachweis anhand von Referenzen. • Nachweis einer Referenz der SiGe-Koordination für ein Tunnelbauprojekt im Infrastrukturbereich mit einer Tunnellänge von mindestens 1000m // «Die vorgenannten 3 Nachweise sind im Zuge des Teilnahmewettbewerbs zu erbringen. Bei Nichterfüllung der vorgenannten Bedingungen wird der Bewerber ausgeschlossen!»- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Nach erfolgreicher Qualifizierung werden den Bietern entsprechende Planunterlagen zur Verfügung gestellt.
- Hinweis
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- CFT GmbH - - Compact Filter Technic8 Zuschläge
- DBT Ingenieursozietät8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0292551b-3e54-4a6d-8d4c-d89818fb4eea.