Abrechnung von privatärztlichen Leistungen
Universität Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VV025-24veröffentlicht 12.09.2024erstmals 12.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Gastronomieflächen 2027Flughafen Hamburg GmbH · HamburgFrist 18.11.2026
- Digitalisierung von Mikrofilmen für das StaatsarchivBVC Behörde für Finanzen und Bezirke · HamburgFrist 17.11.2026
- Garten- und Baumpflegearbeiten für das Landesfunkhaus NiedersachsenNorddeutscher Rundfunk · HamburgFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 6
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Konzept zur Leistungserbringung60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 26 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Universität Hamburg-Eppendorf
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt neben der internen Abrechnung, einen Teil der Abrechnungen von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und der Abrechnung für internationale Patienten im Klinikum an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Hierunter fallen alle privatärztlichen/wahlärztlichen Leistungen, für die das Liquidationsrecht beim Klinikum liegt.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Intensivmedizin und Zentrum für Operative Medizin Als Grundlage für die Abrechnung wird zwischen drei Abrechnungsarten unterschieden, wobei alle parallel vorliegen können und durchführbar sein müssen: EDV Remote Zugriff über VPN-Tunnel auf die elektronische Patientenakte: Datenermittlung inkl. Datenerfassung durch den Auftragnehmer. Abrechnungsgrundlage ist die elektronische Patientenakte, die über einen vom Auftraggeber eingerichteten Remote Zugriff eingesehen werden kann. Abrechnungsblätter: Datenerfassung durch den Auftragnehmer auf Basis der vom Facharzt im Voraus ausgefüllten Abrechnungsblätter. Die Abrechnungsblätter bzw. GOÄ-Ziffernvorgaben werden vom Auf-tragnehmer in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichen/Kliniken individuell erstellt. Vorbezifferung: Der Auftraggeber erstellt die GOÄ- Rechnung im Kundenportal des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt nur den Rech-nungsversand und das Forderungsmanagement | 2 Jahre | – |
| 2 | Kopf- und Neurozentrum Als Grundlage für die Abrechnung wird zwischen drei Abrechnungsarten unterschieden, wobei alle parallel vorliegen können und durchführbar sein müssen: EDV Remote Zugriff über VPN-Tunnel auf die elektronische Patientenakte: Datenermittlung inkl. Datenerfassung durch den Auftragnehmer. Abrechnungsgrundlage ist die elektronische Patientenakte, die über einen vom Auftraggeber eingerichteten Remote Zugriff eingesehen werden kann. Abrechnungsblätter: Datenerfassung durch den Auftragnehmer auf Basis der vom Facharzt im Voraus ausgefüllten Abrechnungsblätter. Die Abrechnungsblätter bzw. GOÄ-Ziffernvorgaben werden vom Auf-tragnehmer in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichen/Kliniken individuell erstellt. Vorbezifferung: Der Auftraggeber erstellt die GOÄ- Rechnung im Kundenportal des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt nur den Rech-nungsversand und das Forderungsmanagement | 2 Jahre | – |
| 3 | Zentrum für Geburtshilfe, Kinder und Jugendmedizin Als Grundlage für die Abrechnung wird zwischen drei Abrechnungsarten unterschieden, wobei alle parallel vorliegen können und durchführbar sein müssen: EDV Remote Zugriff über VPN-Tunnel auf die elektronische Patientenakte: Datenermittlung inkl. Datenerfassung durch den Auftragnehmer. Abrechnungsgrundlage ist die elektronische Patientenakte, die über einen vom Auftraggeber eingerichteten Remote Zugriff eingesehen werden kann. Abrechnungsblätter: Datenerfassung durch den Auftragnehmer auf Basis der vom Facharzt im Voraus ausgefüllten Abrechnungsblätter. Die Abrechnungsblätter bzw. GOÄ-Ziffernvorgaben werden vom Auf-tragnehmer in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichen/Kliniken individuell erstellt. Vorbezifferung: Der Auftraggeber erstellt die GOÄ- Rechnung im Kundenportal des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt nur den Rech-nungsversand und das Forderungsmanagement | 2 Jahre | – |
| 4 | Zentrum für Innere Medizin und Zentrum für Onkologie Als Grundlage für die Abrechnung wird zwischen drei Abrechnungsarten unterschieden, wobei alle parallel vorliegen können und durchführbar sein müssen: EDV Remote Zugriff über VPN-Tunnel auf die elektronische Patientenakte: Datenermittlung inkl. Datenerfassung durch den Auftragnehmer. Abrechnungsgrundlage ist die elektronische Patientenakte, die über einen vom Auftraggeber eingerichteten Remote Zugriff eingesehen werden kann. Abrechnungsblätter: Datenerfassung durch den Auftragnehmer auf Basis der vom Facharzt im Voraus ausgefüllten Abrechnungsblätter. Die Abrechnungsblätter bzw. GOÄ-Ziffernvorgaben werden vom Auf-tragnehmer in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichen/Kliniken individuell erstellt. Vorbezifferung: Der Auftraggeber erstellt die GOÄ- Rechnung im Kundenportal des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt nur den Rech-nungsversand und das Forderungsmanagement | 2 Jahre | – |
| 5 | Zentrum für Psychosoziale Medizin Als Grundlage für die Abrechnung wird zwischen zwei Abrechnungsarten unterschieden, wobei alle parallel vorliegen können und durchführbar sein müssen: Abrechnungsblätter: Datenerfassung durch den Auftragnehmer auf Basis der vom Facharzt im Voraus ausgefüllten Abrechnungsblätter. Die Abrechnungsblätter bzw. GOÄ-Ziffernvorgaben werden vom Auftragnehmer in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichen/Kliniken individuell erstellt. Vorbezifferung: Der Auftraggeber erstellt die GOÄ- Rechnung im Kundenportal des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt nur den Rechnungsversand und das Forderungsmanagement | 2 Jahre | – |
| 6 | Zentrum für Diagnostik und Zentrum für Radiologie und Endoskopie Als Grundlage für die Abrechnung wird zwischen zwei Abrechnungsarten unterschieden, wobei alle parallel vorliegen können und durchführbar sein müssen: Abrechnungsblätter: Datenerfassung durch den Auftragnehmer auf Basis der vom Facharzt im Voraus ausgefüllten Abrechnungsblätter. Die Abrechnungsblätter bzw. GOÄ-Ziffernvorgaben werden vom Auftragnehmer in Absprache mit den jeweiligen Fachbereichen/Kliniken individuell erstellt. Vorbezifferung: Der Auftraggeber erstellt die GOÄ- Rechnung im Kundenportal des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt nur den Rechnungsversand und das Forderungsmanagement | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Das Zuschlagskriterium Preis setzt sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen: 1.Honorar für die vollständige Abrechnung anhand der digitalen Krankenakte (z.Zt. Soarian bzw. weiterer Subsysteme) oder der vollständigen Abrechnung anhand von Papierakten (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 20 % (max. 200 Punkte) 2.Honorar für die Abrechnung auf Grundlage von vorausgefüllten Abrechnungsblättern (Prozentsatz der Nettoab-rechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 10 % (max. 100 Punkte) 3.Honorar für den Rechnungsversand und das Forderungsmanagement. UKE Mitarbeiter erstellen die Rechnung im Kundenportal des Abrechnungsdienstleisters (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 10 % (max. 100 Punkte) -Der Bieter mit dem jeweils günstigsten Preis erhält je Kategorie 200 bzw. 100 Punkte. Ein Preisangebot, das doppelt so hoch wie das günstigste oder höher ist, wird mit null Punkten bewertet. Zwischen dem günstigsten und dem doppelten Preis wird interpoliert. -Der Preis deckt die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen, z.B. Durchführung von Schulungen, ab. -Reisekosten sind im Preis enthalten, weitere Nebenkosten entstehen nicht.
- Qualität
- Konzept zur LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 60Das Zuschlagskriterium Qualität wird anhand des Konzeptes zur Leistungserbringung bewertet. Hier kommt es insbesondere auf die in der Angebotsaufforderung dargestellten Anforderungen an: - Rechnungsstellung (max. 100 Punkte) - Buchhaltung/Kontoführung/Mahnwesen (max. 100 Punkte) - Berichtwesen/Statistik (max. 100 Punkte) - Informationstechnologie (max. 60 Punkte) - Datenschutz und Datensicherheit (max. 70 Punkte) - Optimierung der klinikinternen Abläufe bzgl. der Abrechnung (max. 80 Punkte) - Abwicklung der Mitarbeiterschulung (max. 40 Punkte) - Juristische Unterstützung (max. 50 Punkte)
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. 1. Unternehmensangaben Einzelbewerber 2. Unternehmensan … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. 1. Unternehmensangaben Einzelbewerber 2. Unternehmensangaben und Vollmacht Bietergemeinschaft, falls einschlägig 3. Unternehmensdarstellung 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5. Verbundene Unternehmen, falls einschlägig 6. Priviligierte Nachunternehmer / Priviligierte Nachunternehmererklärung- Kriterium
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgende Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit … ganz lesenkürzer
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgende Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen oder die Deckungssumme der bestehenden Versicherung zu erhöhen.- Kriterium
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zur Personalstärke 2. Vordruck Referenzen - Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. … ganz lesenkürzer
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zur Personalstärke 2. Vordruck Referenzen - Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. - Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn Kenntnisse und Erfahrungen in der Ab-rechnung wahl- und privatärztlicher Leistungen von Chefärzten in Krankenhäusern durch die durch die Referenz nachgewiesen werden können. - Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. 3. Eigenerklärung Qualitätsmanagement 4. Eigenerklärung Qualitätsmanagement / Bewerbergemeinschaft, falls einschlägig- Kriterium
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine W … ganz lesenkürzer
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte Die Angaben und Nachweise zur Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung, zum Qualitätsmanagement, zum Umweltmanagement/Nachhaltigkeit wird ebenso wie der gesamte Bereich "Befähigung zur Berufsausübung" nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in aller höchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Beginn der Laufzeit: 01.04.2025. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages schriftlich mitzuteilen.
- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Alle Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket-RUS Sanktionen 2. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters 3. Eigenerklärung zur Tariftreue/Zahlung eines Mindestlohns
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPHV51 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden dies … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPHV51 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Lose 5, 6
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 401.Honorar für die Abrechnung auf Grundlage von vorausgefüllten Abrechnungsblättern (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 25 % (max. 250 Punkte) 2.Honorar für den Rechnungsversand und das Forderungsmanagement. UKE Mitarbeiter erstellen die Rechnung im Kundenportal des Abrechnungsdienstleisters (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 15 % (max. 150 Punkte)
- Qualität
- Konzept zur LeistungserbringungGewichtung (Punkte, genau) 60Das Zuschlagskriterium Qualität wird anhand des Konzeptes zur Leistungserbringung bewertet. Hier kommt es insbesondere auf die in der Angebotsaufforderung dargestellten Anforderungen an: - Rechnungsstellung (max. 100 Punkte) - Buchhaltung/Kontoführung/Mahnwesen (max. 100 Punkte) - Berichtwesen/Statistik (max. 100 Punkte) - Informationstechnologie (max. 60 Punkte) - Datenschutz und Datensicherheit (max. 70 Punkte) - Optimierung der klinikinternen Abläufe bzgl. der Abrechnung (max. 80 Punkte) - Abwicklung der Mitarbeiterschulung (max. 40 Punkte) - Juristische Unterstützung (max. 50 Punkte)
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. 1. Unternehmensangaben Einzelbewerber 2. Unternehmensan … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen können den Eignungsnachweis durch ihren Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (sog. Präqualifikationsverzeichnis) oder über eine Zertifizierung, ergänzt durch geforderte auftragsbezogene Einzelnachweise, erbringen. 1. Unternehmensangaben Einzelbewerber 2. Unternehmensangaben und Vollmacht Bietergemeinschaft, falls einschlägig 3. Unternehmensdarstellung 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5. Verbundene Unternehmen, falls einschlägig 6. Priviligierte Nachunternehmer / Priviligierte Nachunternehmererklärung- Kriterium
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgende Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit … ganz lesenkürzer
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgende Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Mindestanforderung: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber bestätigt eine bestehende Haftpflichtversicherung oder gibt eine verbindliche Zusage, im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen oder die Deckungssumme der bestehenden Versicherung zu erhöhen.- Kriterium
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zur Personalstärke 2. Vordruck Referenzen - Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. … ganz lesenkürzer
Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Eigenerklärung zur Personalstärke 2. Vordruck Referenzen - Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden. - Referenzen werden nur dann als gleichwertig gewertet, wenn Kenntnisse und Erfahrungen in der Ab-rechnung wahl- und privatärztlicher Leistungen von Chefärzten in Krankenhäusern durch die durch die Referenz nachgewiesen werden können. - Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. 3. Eigenerklärung Qualitätsmanagement 4. Eigenerklärung Qualitätsmanagement / Bewerbergemeinschaft, falls einschlägig- Kriterium
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine W … ganz lesenkürzer
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß der Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die Mindestanforderungen und sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik: Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 20% (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) zu 80% (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die folgenden Angaben und Nachweise herangezogen: Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Vergabe ist. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden die folgenden genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt: Eigenerklärung zur Personalstärke, Referenzen. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit: - Eigenerklärung zum Umsatz im Tätigkeitsbereich: 200 Punkte, - Eigenerklärung zur Personalstärke: 100 Punkte, - Referenzen: 700 Punkte Die Angaben und Nachweise zur Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung, zum Qualitätsmanagement, zum Umweltmanagement/Nachhaltigkeit wird ebenso wie der gesamte Bereich "Befähigung zur Berufsausübung" nicht qualitativ gewertet. Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert. - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in aller höchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium). Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen. Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Beginn der Laufzeit: 01.04.2025. Der Vertrag kann zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages schriftlich mitzuteilen.
- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Alle Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket-RUS Sanktionen 2. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters 3. Eigenerklärung zur Tariftreue/Zahlung eines Mindestlohns
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPHV51 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden dies … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPHV51 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Universität Hamburg-Eppendorf
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
- submissionsstelle@
uke.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 15.10.2024 auf 04.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 15.10.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 04.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 796efa3a-d09e-4176-a71d-8cc05c7e340f.