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Abbruch Rheinstraßenbrücke Darmstadt, ÖBB

Wissenschaftsstadt Darmstadt - Der Magistrat · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen RHB_7_0-ÖBB.0veröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 137 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 20 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
22 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Darmstadt64283, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 136 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ökologische Baubegleitung gemäß des projektspezifischen Leistungsbildes (vgl. Vergabeunterlagen)

Beschreibung des Loses

Die Brücke Rheinstraße wurde in den Jahren 1910 bis 1912 erbaut und ist nach nunmehr über 100 Jahren in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Eine grundhafte Instandsetzung hat bislang nicht stattgefunden. Der Gesamtzustand ist auch nach den Ergebnissen der Bauwerksprüfungen als ungenügend zu bezeichnen. Die Zustandsnote beträgt aktuell 3,9. Aus diesem Grund ist die Rheinstraßenbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Die Gesamtmaßnahme "Neubau Rheinstraßenbrücke Darmstadt" umfasst den Abbruch des bestehenden Bauwerks sowie den Ersatzneubau der Brücke Rheinstraße einschließlich der Anschlussknotenpunkte (Straßenbau) auf einer Länge von ca. 270m. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 100A) Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenplatz 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weitere Details entnehmen Sie bitte folgenden Unterlagen: A - Bewerbungsbedingungen inkl. Anlagen B - Projektbeschreibung inkl. Anlagen
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6MGPL# A) Verfahrenssprache Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil des Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen. B) Begriffsbezeichnunge … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6MGPL# A) Verfahrenssprache Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil des Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen. B) Begriffsbezeichnungen Unter dem nachfolgenden Begriff "Bieter" werden Einzelbieter (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher (Bietergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbieter oder Bietergemeinschaften in den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind diese grundsätzlich unter dem Begriff "Bieter" zu verstehen. C) Registrierung Vergabeplattform Bieter, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform (DTVP - Deutsches Vergabeportal GmbH) zu registrieren. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regemäßig, tragen Sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Angebots. Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bieters zum Vergabefahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. E) Abgabe Angebot Für die Einreichung des Angebots ist das Formblatt mit der Bezeichnung "Angebotsblatt" sowie die zugehörigen weiteren Anlagen zu verwenden. Das Angebot sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebots gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übermittlung Ihres Angebots. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. F) Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen (vgl. § 43 VgV). Von Bietergemeinschaften ist ein gemeinsames Angebotsblatt auszufüllen. Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung ist als Nachweis, dass die Bietergemeinschaft auf die Mittel aller Mitglieder tatsächlich zugreifen kann, einzureichen (vgl. Anlage A1.1). Weiterhin sind verschiedene Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen, dabei ist deutlich zu machen, welche Angaben von welchem Mitglied der Bietergemeinschaft stammen. G) Eignungsleihe (andere Unternehmen) Der Bieter kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten, Ressourcen bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen. Sofern der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist nachzuweisen, dass der Bieter auf die Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich zugreifen kann (vgl. § 47 VgV). Hierzu ist die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe für jedes andere Unternehmen auszufüllen und dem Angebot beizufügen (vgl. Anlage A1.2). H) Nachunternehmen ohne Eignungsleihe Der Bieter kann Teile des Auftrags an Nachunternehmen ohne Eignungsleihe (Unterauftragnehmer) vergeben. Bei Angebotsabgabe sind in der Verpflichtungserklärung (vgl. Anlage A1.3) die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen, ebenfalls muss mit Angebotsabgabe der N …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ökologie und Stadtentwicklung, Darmstadt8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

845vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.010 Lose mit Angabe)
178.578 €Zuschlagswert im Median
85.597 € – 375.291 €mittlere Hälfte, 280 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Hessen (60 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.06.2026 auf 23.06.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.06.2026
  4. BekanntmachungFrist 09.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf1a0cf8-c1fd-43ea-b96a-de11aadcb93b.