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AA Entwicklungs - und Betriebsdienstleistungen inkl. Weiterentwicklungsleistung für die App Sicher Reisen

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2024-0177veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 832 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre24.08.2024 – 23.08.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Einfache Richtwertmethode50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.08.2026
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Entwicklungs- und Betriebsdienstleistungen inklusive Weiterentwicklungsleistungen für die App "Sicher Reisen"

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen werden benötigt: - Erstellung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der App "Sicher Reisen" - Betriebs- und Pflegeleistungen - Weiterentwicklungsleistungen

Beschaffung für 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Einfache Richtwertmethode50 %
Preis50 %
Qualität
Einfache Richtwertmethode

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die vom Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt ("VV-2024-0177_Firmenbogen.docx"). Im Firmenbogen ist eine kurze formlose Darstellung des/der sich bietenden Unternehmen(s) zur Eignung bezüglich des Auftragsgegenstands gefordert. - … ganz lesenDie vom Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt ("VV-2024-0177_Firmenbogen.docx"). Im Firmenbogen ist eine kurze formlose Darstellung des/der sich bietenden Unternehmen(s) zur Eignung bezüglich des Auftragsgegenstands gefordert. -Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB, Angaben für Abfrage beim Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt - Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt dder Angebotsfrist.
Kriterium
Mit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass der Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU erwitschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 1.000.000€ sowie der Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU im Leistungsberei … ganz lesenMit Abgabe des Angebots wird bestätigt, dass der Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU erwitschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 1.000.000€ sowie der Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU im Leistungsbereich erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 330.000€ beträgt. Bei der Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (KO-Kriterium). -Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mit Abgabe des Angebots ist ein Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme jeweils mindestens 1.000.000€ für Persoenen- und Sachschäden sowie jeweils mindestens 1.000.000€ für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Höchstbetrag muss mindestens einmal jährlich zur Verfügung stehen. -Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist. - Erklärung ILO-Kernarbeitsnormen
Kriterium
- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens - Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung - Erklärung IT-Sicherheit - Erklärung Unternehmensgröße (KMU) - Erklärung Geschäftsgeheimnisse - Erklärung Umweltmanagement - Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Ru … ganz lesen- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens - Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung - Erklärung IT-Sicherheit - Erklärung Unternehmensgröße (KMU) - Erklärung Geschäftsgeheimnisse - Erklärung Umweltmanagement - Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) - Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bewerbergemeinschaft (optional einzureichen, Dokumente können bei Bedarf bei der Vergabestelle gesondert angefordert werden) -Bereitschaft, die für das Projekt "App Sicher Reisen" einzusetzenden Mitarbeitenden und Projektverantwortlichen einer Sicherheitsüberprüfung SÜ1 unterziehen zu lassen. Der AN verischert, dass die dafür vorgesehenen Personen ihr Einverständnis dazu gegeben haben. unmittelbar nach Vertragsschluss müssen die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. Personen, welche die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehen oder diese doch nicht durchführen lassen wollen, durch andere Mitarbeitenden ersetzt werden, die wiederum sicherheitsüberprüft werden. - Referenzen: Es sind mindestens drei Referenzaufträge der letzten 3 Jahre, die in Art und Umfang mit dem Leistungsbereich vergleichbar sind, im Firmenbogen anzugeben und zu beschreiben. Sie müssen folgenden Kriterien entsprechen: - Die Referenzprojekte müssen jeweils über eine vergleichbares Auftragsvolumen (mind. 200.000€) verfügen -Jeweils mindestens eines der drei Referenzprojekte muss den Bereich "Entwiclung" und mindestens eines den Bereich "Pfelge und Weiterentwicklung" abdecken. Zur möglichen Nachprüfung der Unternehmensreferenzen sind Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.08.2024
Vertragsende
23.08.2026
Verlängerung
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
29.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
entfällt
Hinweis
Die vom AG bereitgestellte Systemumgebung wird in folgenden Dokumenten beschrieben: - Leistungsbeschreibung - Schnittstellendokumentation - wird nach Bekanntgabe des Vergabeverfahrens auf Bieteranfrage (inkl. unterschriebener Vertraulichkeitserklärung) zugeschickt Seite 8 von 37 - Ergänzung zu … ganz lesenDie vom AG bereitgestellte Systemumgebung wird in folgenden Dokumenten beschrieben: - Leistungsbeschreibung - Schnittstellendokumentation - wird nach Bekanntgabe des Vergabeverfahrens auf Bieteranfrage (inkl. unterschriebener Vertraulichkeitserklärung) zugeschickt Seite 8 von 37 - Ergänzung zur Schnittstellendokumentation - wird nach Bekanntgabe des Vergabeverfahrens auf Bieteranfrage (inkl. unterschriebener Vertraulichkeitserklärung) zugeschickt - Info Design nicht-aktive Funktionen - wird nach Bekanntgabe des Vergabeverfahrens auf Bieteranfrage (inkl. unterschriebener Vertraulichkeitserklärung) zugeschickt - Infodokument zur Funktionsweise des Push-Services - wird nach Bekanntgabe des Vergabeverfahrens auf Bieteranfrage (inkl. unterschriebener Vertraulichkeitserklärung) zugeschickt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

95vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (53 Lose mit Angabe)
479.040 €Zuschlagswert im Median
269.935 € – 712.680 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8029ee0-b1de-47c0-90ff-e6985b4a6717.