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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

81322860 - Rahmenvereinbarung - Durchführung von Prozessprüfungen sowie Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen (Sonderprüfungen, Fraud-Investigations)

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81322860veröffentlicht 23.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 204 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 21 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 46 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die GIZ führt in etwa 90 Ländern Afrikas, Asiens, Lateinamerikas sowie Europas Beratungsprojekte durch. Diese Vorhaben werden von der Zentrale in Eschborn und Bonn sowie von den ca. 80 Außenbüros in den Partnerländern und in Deutschland administrativ und fachlich betreut. Die GIZ setzt in erster Linie öffentliche Finanzmittel ein. Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Darüber hinaus ist die GIZ auch für andere, überwiegend internationale Auftraggeber tätig. Um diese Aufträge zu erhalten, stellt sich die GIZ dem internationalen Wettbewerb und beteiligt sich mit einer separaten, voll steuerpflichtigen Einheit, "International Services", an entsprechenden Ausschreibungen. Die im GIZ-internen Regelwerk "Prozesse und Regeln" (PuR) festgehaltenen Verfahrensabläufe, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB), die Grundsätze integren Verhaltens der GIZ, rechtliche Rahmenbedingungen (Rahmenabkommen, Generalvertrag) sowie vertragsrechtliche Vereinbarungen mit unseren Auftraggebern sind die unternehmensweit verbindlichen Vorgaben für alle Geschäftsprozesse.

Die Stabsstelle Revision überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen (Sonderprüfungen/Fraud-Investigations) und Prozessprüfungen zur Abdeckung von Kapazitätsspitzen bzw. zur Nutzung externen Know-hows.

Diese Prüfungen sind in Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen Prüfungsstandards durchzuführen. Auf Wunsch der Auftraggeberin (AG) sind Prüfungen auch mit gemischten Prüfungsteams bestehend aus Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Revision und der auftragnehmenden Partei (AN) durchzuführen (sog. "Joint Audits"). Dabei wird ein Transfer von Fach- und Methodenwissen /-kompetenz von der AN zur AG angestrebt.

Prüfungen können Reisen vor Ort erfordern, auch in fragile Staaten und in Schwellen- und Krisenländer (z.Bsp. Afghanistan, Irak, Kolumbien, usw.). Reisen in fragile Staaten und in Krisenländer werden vom AN dann erwartet, wenn die GIZ auch aus Deutschland entsandte Mitarbeiter*innen vor Ort hat. Wenn die GIZ dieses Personal aus Sicherheitsgründen abzieht, wird von dem AN keine "vor Ort Prüfung" erwartet.

Der Prüfauftrag bezieht sich auf die Durchführung folgender Prüfungen:

Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen (Sonderprüfungen/Fraud-Investigations)

Im Falle der Aufdeckung von Verdachtsfällen von Mittelfehlverwendungen (z.B. durch Betrug, Manipulationen in Zahlungs- oder Vergabeprozessen) ist die Stabsstelle Revision mandatiert, eigenständig Prüfungsleistungen zur Sachverhaltsaufklärung durchzuführen. Bei Fällen, bei denen Kernprozesse des Unternehmens betroffen sind und die auf signifikante strukturelle Compliance-Verdachtsmomente mit erheblichem Reputationsrisiko (z.B. bei kollusiven Handeln von GIZ-Mitarbeitenden, hohem Schadenspotential) hindeuten, kann die Stabsstelle Revision durch den Vorstand mit der Durchführung von Sonderprüfungen beauftragt werden. Primäres Ergebnis der Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen soll eine Sachverhaltsaufklärung der Vorkommnisse (Verifizierung bzw. Falsifizierung der Hinweise) sein. Diese soll dazu dienen, die Abrechenbarkeit der Kosten und die potenzielle Schadenshöhe zu bestimmen sowie schwere Regelverstöße, insbesondere (kaufmännische) Sorgfaltspflichtverletzungen und/oder absichtliches Handeln von Mitarbeitenden der GIZ zum Nachteil der GIZ, zu identifizieren und zu dokumentieren. Die Bestimmung des Schadens und die Zuordnung der Verstöße zu Individuen oder Gruppen soll mit dem Ziel erfolgen, der GIZ auf Basis dieser Erkenntnisse die weitere Nachverfolgung und Einleitung von (rechtlichen) Maßnahmen zu ermöglichen. Zur Sachverhaltsaufklärung der Vorkommnisse können forensische Untersuchungen, IT-gestützte Dokumentenanalysen, Interviews sowie fallbezogene Hintergrundrecherchen je nach spezifischem Sachverhalt zum Einsatz kommen. Als Ergebnis der Untersuchung sollen ferner Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Kontrollen und Prozessen gegeben werden, insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Fraud-Prävention.

Die Untersuchungen von Betrugsverdachtsfällen beziehen sich in der Regel auf die relevanten Geschäftsprozesse in der Außenstruktur der GIZ (insbesondere Zahlungs- und Vergabeprozesse).

Prozessprüfungen

In der Stabsstelle Revision werden routinemäßig Prüfungen von Unterstützungs-, Kontroll- und Veränderungsprozessen durchgeführt. Insbesondere sollen ausgewählte Prozesse in der funktionalen Aufstellung der GIZ auf Wirksamkeit und Effizienz hinsichtlich des IKS analysiert werden. Die Prozessprüfungen finden vorrangig im Inland statt. Die Beauftragung kann folgende der unten genannten Prozesse beinhalten: - Regelprozesse (z.B. Personal, Finanzen, Verträge und Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen, Finanzierungen (Zuschüsse), Gebäudeverwaltung/Liegenschaften). - Kontrollprozesse (insbesondere Compliance, IKS, Datenschutz und Risikomanagement).

Die jeweiligen Prüfungen werden durch Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Revision begleitet und ein dementsprechender Wissenstransfer von Fach- und Methodenwissen von der AN zur AG wird erwartet.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
Qualität
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Gewichtung (Punkte, genau) 70Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von mindestens 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.
Qualität
Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von mindestens 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6DYR7C50WB# Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
403.361 €Zuschlagswert im Median
378.151 € – 468.000 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ec14edcc-7b20-49c6-9490-409debe2f0ee.