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81311603 - Prüfung von GIZ-Schlussrechnungen am Unternehmenssitz in Eschborn

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 81311603veröffentlicht 29.10.2024erstmals 29.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 694 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
936 Tsd. €
Laufzeit
15 Monate25.02.2025 – 31.05.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.giz.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
    vor 23 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.giz.de
    vor 23 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2026
    vor 20 Monaten
  7. Bindefrist endet
    168 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragt, die Verwendungsnachweise und Schlussberichte abgeschlossener IKI-Projekte zu prüfen (rechtlich-kaufmännisch und fachlich). Dafür wurde ein spezielles Team an den Standorten Berlin, Eschborn und Bonn eingerichtet. Die IKI fördert seit 2008 Projekte zum Klima- und Biodiversitätsschutz in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern. Bis Oktober 2021 wurde die IKI vom BMU bzw. BMUV umgesetzt. Aktuell hat das BMWK die Federführung für die Internationale Klimaschutzinitiative übernommen. Die Agenda 2030 ist ein zentraler Aspekt der IKI und vereint wirtschaftliche Entwicklung, Armutsbekämpfung, soziale Inklusion, politische Teilhabe und ökologische Aspekte. Das BMWK/BMUV möchte die Agenda 2030 in allen Bereichen berücksichtigen. Dies hat ebenso Auswirkungen auf die Prüfung von Schlussrechnungen: Ein Aspekt, der hier berücksichtigt werden soll, ist das Ziel 16 der Agenda 2030, welches für Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen steht. Die hier angestrebte gute Regierungs-führung und die Schaffung effektiver Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sind wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung aller anderen Ziele. Korruptionsprävention in Projekten für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen, erhöht die Effizienz der eingesetzten Mittel und hilft angestrebte Wirkungen tatsächlich zu erreichen. Für die Durchführung der Fördermaßnahmen im Rahmen der IKI, d.h. finanzieller Förderung von Klima- und Biodiversitätsschutzprojekten, gelten einerseits die Verwaltungsvorschriften zu §§ 7, 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Daneben werden die IKI-Fördermittel in Form von Aufträgen an die Durchführungsorganisationen des Bundes, GIZ und KfW, vergeben. In Anlehnung an die Verfahren zu Zuwendungen legt die GIZ spätestens sechs Monate nach Abschluss der Projekte einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung vor. Die GIZ tritt hier in zwei Rollen auf: - Einerseits ist sie im Rahmen der IKI-Projektförderung für die Durchführung verschiedenster Klima- und Biodiversitätsschutzprojekte beauftragt. - Andererseits ist sie vom BMUV/BMWK damit beauftragt Verwendungsnachweise und Schlussberichte abgeschlossener IKI-Projekte zu prüfen. In dieser Funktion erfolgt die hier vorliegende Leistungsbeschreibung: Die AG hat im Rahmen der zuletzt genannten Rolle bei abgeschlossenen GIZ-Projekten (erste Rolle) den Schlussbericht, bestehend aus Schlussrechnung und Sachbericht, daraufhin zu prüfen, ob während der Projektdurchführung die vereinbarte Leistung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erbracht wurde. Prüfungsrechte der GIZ ergeben sich für IKI-Projekte, die von der GIZ umgesetzt werden, aus der Beauftragung selbst sowie aus § 14 Abs.1 des Generalvertrags. Danach sind das BMWK/BMUV und das VN-Team jederzeit berechtigt, den Stand und die Ergebnisse der Projektdurchführung zu prüfen und weitere Informationen einzuholen. Nach Nr. 3 der Ergänzungsvereinbarung zu § 13 des Generalvertrags vom 01.02.1979, zuletzt geändert am 19.11.2013, ist der unmittelbare Zugriff auf die Einzelbelege durch den auftragsbezogenen Einzelbelegnachweis sichergestellt (Kostenträger-Belegnachweis / Kostenobligo Bericht). Inwieweit die GIZ von ihren Prüfungsrechten Gebrauch macht, obliegt ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Für jedes zu prüfende IKI-Projekt werden stichprobenweise Belege geprüft.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Vor-Ort-Prüfung von bis zu 59 Schlussrechnungen (inkl. aller prüfungsrelevanten Belege) am Unternehmenssitz Eschborn der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe soll ein(e) Wirtschaftsprüfer*In, vereidigte Buchprüfer*In (WP/vBP) bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) beauftragt werden. Die einzelnen Prüfungen werden durch qualifizierte Prüfer*Innen vorgenommen. Die zu prüfenden Projekte werden mit Bundesmitteln finanziert. Die Projektförderungen und -volumina sind sehr unterschiedlich und wurden im Ausland umgesetzt. Die Belegprüfung der genannten Projekte soll in Deutschland durchgeführt werden. Nach Abschluss der Prüfung sollen Prüfberichte für die jeweiligen geprüften Projekte erstellt werden. Der/die Prüfer*in wählt eine Stichprobe von mindestens 20 % der direkten Projektkosten aus. Belege aus allen Budgetpositionen werden geprüft, wobei sowohl Belege mit hohem Volumen gezielt als auch andere zufällig einbezogen werden. Für den Auftrag wird ein Team bestehend aus einer Teamleitung und einem Prüferpool von etwa sechs Prüfer*innen benötigt. Voraussetzungen sind die Erfahrung als Wirtschaftsprüfer*in für öffentliche Auftraggeber und Prüfungen nach Zuwendungsrecht (z.B. Prüfung der Mittelverwendung unter Anwendung der BHO) sowie in der Prüfung von gemeinnützigen Kapitalgesellschaften mit maßgeblicher Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland (BRD), insbesondere bei GmbHs im Auftragsverfahren nach dem öffentlichen Preisrecht und Selbstkostenerstattungspreis (VO 30/53). Wichtig ist dabei, dass das Personalkonzept so konzipiert wird, dass die Prüfer*innen, die im Angebot benannt werden, die IKI-Projekte prüfen. Das bedeutet, dass die im Angebot genannten Prüfer*innen (Pool) nicht ohne Weiteres ausgetauscht werden können. Eine gute Kommunikation und eine effiziente Gestaltung der Prüfung in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner*innen sind erforderlich.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 1500000 EUR 2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 15 Personen
Kriterium
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands 2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG 3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Kriterium
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300000 EUR 2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Prüfungen von Jahresabschlüssen und Mittelverwendungsprüfung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (weltweit) in den letzten 3 Jahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.02.2025
Vertragsende
31.05.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.giz.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
168 Tage
Angebotsöffnung
13.12.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1W4A7B6E Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
403.361 €Zuschlagswert im Median
378.151 € – 468.000 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 13.12.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.11.2024 auf 13.12.2024 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 29.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aaf64fa2-e13e-44c4-8bfa-6525b377bc66.