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Frist abgelaufennationalGebäudereinigungDienstleistungen

8/2010/S0590 - Fensterreinigungsvertrag Standort Nienburg

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf

Aktenzeichen 6002605922-BwDLZ Wunstorfveröffentlicht 14.02.2024DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 969 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Wunstorf
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Fensterreinigungsvertrag Standort Nienburg Leistungsbeschreibung (Fensterreinigung) Allgemeines Die Reinigungsleistung gem. § 1 des Fensterreinigungsvertrages umfasst die in der Nr. 3 dieser Leistungs- beschreibung aufgeführten Leistungsarten. Umfang und Lage der zu reinigenden Flächen sind im Fens- terverzeichnis (Anlage 2 zum Fensterreinigungsvertrag) festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen durch eingewiesenes Personal, nach dem aktuellen Stand der Technik und entsprechend der gültigen Arbeitssicherheitsvorschriften auszufüh- ren. Insbesondere trägt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben für und durch sein Personal, insbesondere der Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie des Mindestlohnes. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal ist zur Verschwiegenheit über den Reinigungs- auftrag und dessen Durchführung, sowie erlangte Erkenntnisse über das zu reinigende Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Alle Wahrnehmungen und Vorkommnisse, die eine Gefährdung der militärischen Sicherheit erkennen oder vermuten lassen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird für jede Person des Auftragnehmers einen Besucherausweis zum Betreten der zu reinigenden Liegenschaft ausstellen lassen. Die dazu erforderlichen Angaben sind durch den Auftragneh- mer rechtzeitig dem Objektmanagement mitzuteilen. Die Zutrittsberechtigung ist widerruflich. Mitarbei- ter mit einer Staatsangehörigkeit gemäß beigefügter Staatenliste haben keinen Zutritt für Arbeiten in Lie- genschaften der Bundeswehr. Die eingesetzten Arbeitskräfte müssen über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um inner- halb des gesamten Arbeitsumfelds eine elementare Sprachanwendung (vergleichbar Stufe A 1 gem. Ge- meinsamer Europäischer Referenzrahmen) zu gewährleisten. Name und telefonische Erreichbarkeit einer Aufsichtsführenden Person des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeitsleistung mitzuteilen. Diese muss befugt sein, über die von der Auftraggeberseite vorgebrachten Beanstandungen oder Mängel Entscheidungen zu treffen oder diese durch Rücksprache mit dem Auftragnehmer unverzüglich abzustellen. In jedem Fall verwendet der Auftragnehmer nur einwandfreie, im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umwelt- verträglichkeit und Oberflächenschonung geeignete Materialien, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese dürfen die zu reinigenden Flächen nicht angreifen und deren Zustand nicht negativ verändern. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Tech- nik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten. Sämtliche elektrische Maschinen und Geräte sind in regelmäßigen Abständen gemäß DGUV Vorschrift 3 zu über- prüfen. Nach Ausführung der Reinigungsarbeiten hat das Reinigungspersonal Fenster und Türen zu schließen so- wie Beleuchtungskörper abzuschalten; benutzte Wasserentnahmestellen sind auf ordnungsgemäßen Ver- schluss zu überprüfen. Das Putzwasser ist über die Abwasserkanalisation zu entsorgen und nicht im Ge- lände (insbesondere nicht auf Straßen oder in Regenwasserabläufe)! Verschmutzungen, die bei der Glas- reinigung auf Fensterbänken, Büromöbeln oder Bodenbelägen entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen. Weitere Leistungsbeschriebung in der Anlage 2 zum Fensterreinigungsvertrag

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8646da67-1069-4cbb-b394-a54239cef2a4.