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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

615 - Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 2: Münster

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 21.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1051 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • Start-up Phase21 %
  • Team38,5 %
  • Organisationsablauf10,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 35 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Gegenstand des Loses 2 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Münster: Einheitlicher Gebäudekomplex in Münster: - Friedrichstraße 1, 48145 Münster - Johanniterstr. 3, 48145 Münster - Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster - Elisabethstraße 8 , 48145 Münster - Warendorfer Straße 10, 48145 Münster - Warendorfer Straße 8, 48145 Münster Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 9,6 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebsam 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Niedrigster Preis30 %
Start-up Phase21 %
Team38,5 %
Organisationsablauf10,5 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen. Angebotsvergleichspreis ist der errechnete Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Unterkriterium die volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
Start-up PhaseStart-up-Phase o Organisation des Startup-Teams 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Übernahme der vorhandenen Anlagen 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Übernahme der Betreiberpflichten 07,00 % (= 07,00 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Organisation des Startup-Teams: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des eingesetzten Startup-Teams. Anforderung ist, dass das Startup-Team zielführend organisiert und personell möglichst mit identisch mit dem vorgesehenen Team für den Regelbetrieb ist. - Übernahme der vorhandenen Anlagen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Übernahme der zu betreuenden Anlagen (technische Einarbeitung, Verständnis der Funktionsweisen; Einschulung der Mitarbeitenden insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben, Plausibilisierung der Mengenangaben aus dem Mengengerüst). - Übernahme der Betreiberpflichten: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Übernahme der Betreiberpflichten innerhalb der Objektorganisation (Herstellung der geforderten Leistungsfähigkeit (Sicherstellen der SLAs, Einbindung in das CAFM-System des AG, Dokumentensicherheit über Anlagenbestand).
Qualität
TeamTeam o Qualifikation (= Berufsausbildung) 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Erfahrung (= Berufspraxis) 14,00 % (= 14,00 Punkte) o Personaleinsatzkonzept 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Mitarbeitermotivation 10,50 % (= 10,50 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Qualifikation (= Berufsausbildung): Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Berufsausbildung der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Mitarbeitenden im First Level Support und im Wartungsteam (ohne dass diese bereits angegeben oder benannt werden müssen). Wichtig ist eine relevante fachliche Spezialisierung z. B. durch möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen. - Erfahrung (= Berufspraxis): Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Erfahrung der von der Auftragnehmerin für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Führungskräfte (Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleiter); diese sind namentlich anzugeben (der Nachname kann anonymisiert werden, sofern die Angaben den betroffenen Personen eindeutig zuordenbar sind). Es besteht die Anforderung, dass diese Führungskräfte über eine möglichst langjährige und umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung verfügen, die sich auch auf relevante unternehmensinterne Prozesse / Applikationen / Workflows erstreckt. Diese Erfahrung ist insbesondere durch Berufsjahre, Berufspraxis, Dauer der Zugehörigkeit zum Bieterunternehmen und persönliche Referenzen zu unterlegen. - Personaleinsatzkonzept: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Personaleinsatzkonzepts der Auftragnehmerin. Anforderung ist ein im Hinblick auf den Auftragsgegenstand spezifisch ausgerichtetes, möglichst festes, breit aufgestelltes Team in hinreichender Größe mit eingewiesenen Vertreten im Urlaubs- und Krankheitsfall (insbesondere Angabe von Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder sonstigem Ausfall, Abdeckung des Bereitschaftsdienstes, Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden für den Auftrag über Mindestbedingungen hinaus). - Mitarbeitermotivation: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Maßnahmen der Auftragnehmerin zur Sicherstellung der Motivation der eingesetzten Mitarbeitenden. Dies können z. B. verbindlich zugesagte freiwillige (übertarifliche) Zulagen, Mitarbeiter-Boni, Schulungen oder auftragsbezogene Personalentwicklungen sein.
Qualität
OrganisationsablaufOrganisationsablauf o Organisation Stördienstcenter 03,50 % (= 03,50 Punkte) o Berücksichtigung Regelwerksänderungen 03,50 % (= 03,50 Punkte) o Innovation 03,50 % (= 03,50 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Organisation Stördienstcenter: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des Stördienstcenters der Auftragnehmerin (Sicherstellung der Erreichbarkeit 24/7, fachliche Problemlösungskompetenz des Stördienstcenters - kein reines Call Center). - Berücksichtigung Regelwerksänderungen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Sicherstellung, dass Regelwerksänderungen im Bedarfsfall bei der NRW.BANK Anwendung finden. - Innovation: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Darstellung möglicher innovativer Maßnahmen der Auftragnehmerin während der Durchführung der Rahmenvereinbarung (z. B. Vorstellung innovativer Software- und Organisationslösungen mit Ausnahme von CAFM-Systemen, da bereits von NRW.BANK vorgegeben).

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeins … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Bewerber müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erkl … ganz lesenBewerber müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gewerbliches Technisches Gebäudemanagement) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 2 Mio. Euro betragen haben.
Kriterium
Bewerber müssen den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (gewerbliches Technisches Gebäudemanagement) mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 … ganz lesenBewerber müssen den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (gewerbliches Technisches Gebäudemanagement) mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro Vermögensschäden: 500.000 Euro Umweltschäden 500.000 Euro Bearbeitungsschäden 200.000 Euro Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/-maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Sofern die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 20.11.2020 bis zum 20.11.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartn … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 20.11.2020 bis zum 20.11.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bewerbers. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: - Gewerbliches Technisches Gebäudemanagement für Objekte eines Dritten - für mindestens ein Büro-, Hotel-, Schulungs-, Konferenz- und / oder Verwaltungsgebäude - und einer auftragsbezogenen Bruttogrundfläche von mindestens 20.000 m² - einschließlich Instandhaltungsmanagement (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) - und Störungsmanagement - für mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Zeitraum vom 20.11.2020 bis 20.11.2023 - mit einem Nettoauftragswert in Höhe von mindestens 500.000 Euro in diesem Leistungsjahr
Kriterium
Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft i … ganz lesenErforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild des Technischen Gebäudemanagements auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bewerbers während der Auftragsausführung anwendet. Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewer … ganz lesenErforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bewerbers während der Auftragsausführung anwendet. Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement für das Leistungsbild des Technischen Gebäudemanagements auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium
Bewerber müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist … ganz lesenBewerber müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestbedingungen Die Beschäftigtenzahl des Bewerbers muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 20 Vollzeitäquivalente pro Jahr betragen haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJTX 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Ta … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJTX 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Im Rahmen der Frist zur Abgabe der Erstangebote findet eine Ortsbesichtigung statt. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer der Ortsbesichtigungen über den Vergabemarktplatz NRW namentlich mitzuteilen sind und sich vor Ort auszuweisen haben, letzteres aber nur auf entsprechende Anforderung der NRW.BANK gegenüber Mitarbeitenden der NRW.BANK. Zum Zwecke der Wahrung der Vertraulichkeit dürfen die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen keine Dienstkleidung und keine sichtbaren Gegenstände bei sich tragen, die Rückschlüsse auf das jeweilige Bieterunternehmen zulassen. Fahrzeuge, die bei der Anreise verwendet werden und ein Firmenlogo bzw. -schriftzug des Bieterunternehmens tragen, dürfen nicht auf dem Gelände der NRW.BANK parken. Im Rahmen eines jeden Ortstermins wird jeder Bieter einzeln nach einem vorab festgelegten Ablaufplan der NRW.BANK durch die zu reinigenden Liegenschaften geführt (keine Sammeltermine). Die NRW.BANK stellt sicher, dass alle Bieter im Rahmen der Besichtigungstermine gleichbehandelt werden. Jeder Besichtigungstermin wird von der NRW.BANK protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ortsbesichtigungen keine Bieterfragen beantwortet und keine Verhandlungen geführt werden. Soweit sich im Rahmen von Ortsbesichtigungen Fragen ergeben, können diese gemäß den Bewerbungsbedingungen im Nachgang als Bieterfragen gestellt werden. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden hierzu weiterführende Informationen erteilt. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben. 4. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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3Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
260.000 €Zuschlagswert im Median
138.560 € – 576.317 €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0dc9e0fe-1101-43aa-9616-c8ce3535e120.