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614 - Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 1: Düsseldorf

NRW.BANK AöR · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 614-004144-00-10179521veröffentlicht 24.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1051 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Düsseldorf40213, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • Start-up-Phase21 %
  • Team38,5 %
  • Organisationsablauf10,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 1: Düsseldorf

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Die vorliegende Vergabebekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 1. Gegenstand des Loses 1 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Düsseldorf: Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen an zusätzlichen Leistungen im Sinne der der Rahmenvereinbarung beträgt nach aktualisierter Auftragswertschätzung im Los 1: Düsseldorf 21.943.995 Euro netto; dieser Betrag wird für die zusätzlichen Leistungen im Los 1 zugleich als verbindliche Höchstabnahmegrenze festgelegt (bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung). Hierin nicht eingeschlossen sind die vertraglich vorgesehenen Regelleistungen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insoweit nicht. Mit dem Erreichen der genannten Höchstabnahmegrenze endet die Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung zusätzlicher Leistungen; die Verpflichtung zur Erbringung der vorgesehenen Regelleistungen bleibt unberührt. Die Auftragsbekanntmachung und die Vergabeunterlagen wurden entsprechend aktualisiert. Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung in Kraft getreten. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 04.11.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.02.2025. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebs am 01.02.2029. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 31.01.2033 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die vorgesehene Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung begründet sich damit, dass im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung laufende bzw. außerordentliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, und dass für die Gewährleistung der Kontinuität dieser Dienstleistungen sowie der Störungsvermeidung hochspezialisierte Fachkräfte erforderlich sind (vgl. Erwägungsgrund 72 der Richtlinie 2014/24/EU). Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Niedrigster Preis30 %
Start-up-Phase21 %
Team38,5 %
Organisationsablauf10,5 %
Preis
Niedrigster PreisAngebotsvergleichspreis war der errechnete Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhielt im Rahmen der Preiswertung die volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhielten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
Start-up-PhaseZur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 war ein auf das gebotene Los zugeschnittenes Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. In jedem Konzept waren zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: Start-up-Phase o Organisation des Startup-Teams 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Übernahme der vorhandenen Anlagen 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Übernahme der Betreiberpflichten 07,00 % (= 07,00 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen wurden wie folgt konkretisiert: - Organisation des Startup-Teams: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des eingesetzten Startup-Teams. Anforderung ist, dass das Startup-Team zielführend organisiert und personell möglichst identisch mit dem vorgesehenen Team für den Regelbetrieb ist. - Übernahme der vorhandenen Anlagen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Übernahme der zu betreuenden Anlagen (technische Einarbeitung, Verständnis der Funktionsweisen; Einweisung der Mitarbeitenden insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben, Plausibilisierung der Mengenangaben aus dem Mengengerüst). - Übernahme der Betreiberpflichten: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Übernahme der Betreiberpflichten innerhalb der Objektorganisation (Herstellung der geforderten Leistungsfähigkeit (Sicherstellen der SLAs, Einbindung in das CAFM-System des AG, Dokumentensicherheit über Anlagenbestand).
Qualität
TeamZur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 war ein auf das gebotene Los zugeschnittenes Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. In jedem Konzept waren zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet: Team o Qualifikation (= Berufsausbildung) 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Erfahrung (= Berufspraxis) 14,00 % (= 14,00 Punkte) o Personaleinsatzkonzept 07,00 % (= 07,00 Punkte) o Mitarbeitermotivation 10,50 % (= 10,50 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen wurden wie folgt konkretisiert: - Qualifikation (= Berufsausbildung): Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Berufsausbildung der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Mitarbeitenden im First Level Support und im Wartungsteam (ohne dass diese bereits angegeben oder benannt werden müssen). Wichtig ist eine relevante fachliche Spezialisierung z. B. durch möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen. - Erfahrung (= Berufspraxis): Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Erfahrung der von der Auftragnehmerin für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Führungskräfte (Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleiter); diese sind namentlich anzugeben (der Nachname kann anonymisiert werden, sofern die Angaben den betroffenen Personen eindeutig zuordenbar sind). Es besteht die Anforderung, dass diese Führungskräfte über eine möglichst langjährige und umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung verfügen, die sich auch auf relevante unternehmensinterne Prozesse / Applikationen / Workflows erstreckt. Diese Erfahrung ist insbesondere durch Berufsjahre, Berufspraxis, Dauer der Zugehörigkeit zum Bieterunternehmen und persönliche Referenzen zu unterlegen. - Personaleinsatzkonzept: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Personaleinsatzkonzepts der Auftragnehmerin. Anforderung ist ein im Hinblick auf den Auftragsgegenstand spezifisch ausgerichtetes, möglichst festes, breit aufgestelltes Team in hinreichender Größe mit eingewiesenen Vertreten im Urlaubs- und Krankheitsfall (insbesondere Angabe von Vertretung bei Urlaub, Krankheit oder sonstigem Ausfall, Abdeckung des Bereitschaftsdienstes, Anzahl der eingesetzten Mitarbeitenden für den Auftrag über Mindestbedingungen hinaus). - Mitarbeitermotivation: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Maßnahmen der Auftragnehmerin zur Sicherstellung der Motivation der eingesetzten Mitarbeitenden. Dies können z. B. verbindlich zugesagte freiwillige (übertarifliche) Zulagen, Mitarbeiter-Boni, Schulungen oder auftragsbezogene Personalentwicklungen sein.
Qualität
OrganisationsablaufZur Beurteilung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 4 war ein auf das gebotene Los zugeschnittenes Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür war der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. In jedem Konzept waren zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag erwartet Organisationsablauf o Organisation Stördienstcenter 03,50 % (= 03,50 Punkte) o Berücksichtigung Regelwerksänderungen 03,50 % (= 03,50 Punkte) o Innovation 03,50 % (= 03,50 Punkte) Die jeweils an die Unterkriterien bestehenden Anforderungen wurden wie folgt konkretisiert: - Organisation Stördienstcenter: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung der Organisation des Stördienstcenters der Auftragnehmerin (Sicherstellung der Erreichbarkeit 24/7, fachliche Problemlösungskompetenz des Stördienstcenters - kein reines Call Center). - Berücksichtigung Regelwerksänderungen: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Sicherstellung, dass Regelwerksänderungen im Bedarfsfall bei der NRW.BANK Anwendung finden. - Innovation: Erwartet wird eine konkrete, schlüssige und verbindliche Beschreibung des Prozesses zur Darstellung möglicher innovativer Maßnahmen der Auftragnehmerin während der Durchführung der Rahmenvereinbarung (z. B. Vorstellung innovativer Software- und Organisationslösungen mit Ausnahme von CAFM-Systemen, da bereits von NRW.BANK vorgegeben).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DGKH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Apleona Mitte-West GmbH, Köln3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (140 Lose mit Angabe)
260.000 €Zuschlagswert im Median
138.560 € – 576.317 €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80309cac-3951-42ab-97b7-2ba9403ec069.