6#0017/G14 Unterstützung des BMV im europäischen CEF-Forschungsprojekt eF-TI4Live
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6#0017/G14veröffentlicht 10.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 40 Monate
- 29.05.2026 – 30.09.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 40 Monate29.05.2026 – 30.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistungskonzept:Vorgehensweise zu AP 3 - Governance30 %
- Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Personen im Bereich: Projektleitung40 %
- Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 30.09.2029
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Projekt „eFTI4LIVE“ begleitet die operative Umsetzung der EU-VO zu digitalen Frachtbeförderungsinformationen über das Startdatum am 01.07.2027 hinaus. Es soll im Vorfeld der Implementierung unterstützende Analysen erarbeitet werden sowie in der Implementierungsphase begleitende Analysen erarbeitet werden. Deutschland engagiert sich als starker Partner in der Mitte Europas in diesem Projekt und soll so die gesamteuropäische Umsetzung aktiv unterstützen. ****Hierzu müssen zahlreiche, von der IT-Entwicklung abgegrenzte, Forschungsfragen bearbeitet werden bzw. zum Teil aus dem Vorgängerprojekt eFTI4EU weiterentwickelt werden. Hierzu gehören nationale Umsetzungspläne und Strategien für die Liveschaltung der Digitalsysteme im Juli 2027, z.B. eine standardisierte Vorgehensweise und Planung des Anschlusses der betroffenen Behörden (auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene), Definition und Beschreibung von Best-Practices, Erarbeitung einer Strategie für Datensicherheit, Sicherung der Datenmodell-Integrität. Außerdem müssen die ersten Überlegungen zur Governance (aus eFTI4EU), weiterentwickelt und in ein funktionierendes europaweites Governance-System mit geeigneten Strukturen und Prozessen überführt werden.***** Da das Projekt eFTI4LIVE die Einführung und Inkraftsetzung von eFTI über den 09.07.2027 hinaus begleitet, können im Rahmen des Forschungskontextes auch erforderliche Verbesserungen des Gesamtsystems forschungsseitig europäisch begleitet und Analysen erstellt werden mit Blick auf die Anpassung der europäischen Rechtsakte (IT-Entwicklungsprobleme sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung).**** Um deutsche Belange nicht nur als allgemeine Forderungen, sondern spezifisch einzubringen und um wissensbasierte Entscheidungen treffen zu können, im europäischen Kontext sowie national, basierend auf IT-fachlichem Hintergrund, benötigt das BMV unterstützende Fachexpertise. Die Teilnahme deutscher Experten an den fachlichen Arbeitsgruppen im eFTI4LIVE Projekt ist erforderlich, zum Teil deren Management, Leitung und Vorbereitung von Inhalten sowie müssen darüber hinaus nationale Analysen und Folgenabschätzungen sichergestellt werden. Zudem wird in dem Forschungsprojekt eFTI4LIVE die eFTI-Erweiterung auf weitere Verkehrsträger analysiert (Schiene, Wasserstraße), ein für BMV wichtiges Anliegen, welches im Forschungsprojekt eFTI4EU nicht intensiv betrachtet werden konnte aufgrund der unerwarteten Komplexität der eFTI-Thematik. Zudem sind im Vorfeld der Einführung von eFTI, Konferenzen und Workshops erforderlich zur Information von und zur Diskussion mit Stakeholdern. Diese werden von BMV organisiert und zum Teil auch inhaltlich begleitet, jedoch ist für spezielle Fachfragen die Aufbereitung dieser und die Teilnahme von Experten mit IT-Fachhintergrund erforderlich.**** Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Berichte (sog. „Deliverables“) erarbeitet, die die Ergebnisse der Arbeitsgruppen (sog. Task-groups) und Analysen und Diskussionen zusammenfassen, in der Folge durch die Abkürzung „D“ gekennzeichnet). Es sollen entsprechenden Beiträge erarbeitet, verfasst und Positionen in den Arbeitsgruppen (sog. Task-Groups) vertreten und abgestimmt werden (soweit nicht BMV). **** Übergabe des Modellberichts an die Arbeitsgruppe Governance in eFTI4LIVE ist für Ende April 2026 vorgesehen. Diese und die projektübergreifende Arbeitsgruppe CTG Governance (Austausch Sachstand zwischen den Projekten eFTI4EU, eFTI4All und eFTI4Live) werden beide von Deutschland (BMV) geleitet, hier ist entsprechende Unterstützung erforderlich, inhaltlich und organisatorisch.***** Die Arbeit im Forschungsprojekt eFTI4LIVE erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Analysen und Sachstandsberichte für das BMV werden in deutscher Sprache erstellt. Das Projekt dauert bis 30.06.2029.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Leistungskonzept:Vorgehensweise zu AP 3 - GovernanceLeistungskonzept Vorgehensweise zu AP 3 - Governance
- Qualität
- Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Personen im Bereich: Projektleitung
- Preis
- Angebotspreis (inkl. Ust.)Angebotspreis (inkl. Ust.) - Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 29.05.2026
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.***** b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Inform … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.***** Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. ****** Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: ****a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, ******b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen, *****c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| AlbrechtConsult GmbH, Aachen | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 10115 Berlin
- Kontakt
- servicestelle-vergabe@
bmv.bund.de
Bei uns erfasst
- Weiterentwicklung und -führung des Führungskräftefeedbacks im BMV16.10.2026 · 10 Angebote
- 6#0018/StB14 - Fachgutachten zur „Weiterentwicklung der Berichterstattung im Controllingsystem Bundesfernstraßen (CSBF)“02.10.2026
- 6#0040/E21 Evaluierung des Verfahrens der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung auf Grundlage des Zielfahrplans Deutschlandtakt02.10.2026
- 6#0013-G14-Evaluation der Förderung der Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene und die Binnenwasserstraße im Kombinierten Verkehr und weiteren multimodalen Transportketten02.10.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e861a94-9410-4a6b-80e7-21042cae960b.