6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 6#0009-G21veröffentlicht 16.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 56 Monate
- 20.04.2026 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Befragungen zu GesundheitsthemenAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · BerlinFrist 17.11.2026
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 56 Monate20.04.2026 – 31.12.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP1 - Administrative und fachliche Betreuung von Förderprojekten30 %
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2.: Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP 2 - Begleitendes Projektmanagment20 %
- Zuschlagskriterium 2: Arbeits- und Personalplanung20 %
- Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.12.2030
- Bindefrist endetvor 6 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert.
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMV als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 66161000TreuhandverwaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP1 - Administrative und fachliche Betreuung von FörderprojektenStellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung AP1 der administrativen und fachlichen Betreuung von Förderprojekten im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (SUMPs) sowie von prozessbegleitenden Maßnahmen dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: a) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Planung für eine effektive zielgruppenorientierte Beratung von Förderinteressenten, Antragstellenden und Zuwendungsempfängern über den gesamten Zeitraum. b) Beschreiben und erläutern Sie den Prozess einer angemessenen fachlichen und administrativen Abwicklung und Begleitung der Projektförderung über den gesamten Zeitraum (inkl. Antrags-, fristgerechter Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle, Monitoringprozess zur Mittelbewirtschaftung und statistische Erhebungen). Begründen Sie die Vorgehensweise und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Problem- und Aufgabenverständnis - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Nr. 1.2.: Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP 2 - Begleitendes ProjektmanagmentStellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung AP2 dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: a) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise für eine effektive Planung, Durchführung und Nachbereitung von Präsenz-Workshops im Themenfeld der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung. Gehen Sie hierbei insbesondere auf Themenauswahl und Zusammenarbeit mit Dritten ein. b) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Planung und die inhaltliche und technische Vorbereitung, Umsetzung und Betreuung sowie Nachbereitung von Online-Veranstaltungen, insbesondere mit Blick auf Anzahl von Teilnehmenden, Nutzung von Online-Gruppenräumen (Breakout-Räumen), Einsatz von digitalen Whiteboards und Online-Umfragen.. Begründen Sie die Vorgehensweise und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Problem- und Aufgabenverständnis - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Inhalte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2: Arbeits- und PersonalplanungGeben Sie Ihre Personaleinsatzplanung gem. LB Abschnitt 4.3 unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen (F-ZK2-Formblatt Team) , der Abdeckung von Arbeitsspitzen (insbesondere in den ersten Monaten der Bewilligungsphase) und der Sicherstellung der Mittelbewirtschaftung an, aus welcher die Aufgabenverteilung, Arbeitsanteile und Vertretungsregelung hervorgeht. Beschreiben und begründen Sie nachvollziehbar Ihre Vorgehensweise zur regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem AG zu Haushalt, Mittelabfluss und Bearbeitungsstandes der Projekte sowie zur interne und externe Koordination im Fall von Arbeitsspitzen, um über die gesamte Vertragserfüllung einen effizienten und zielorientierten Personaleinsatz zu gewährleisten. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Preis
- Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. Ust.)Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. *** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung11 von 11 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
EK 2.1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1). S … ganz lesenkürzer
EK 2.1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. *** Mindestanforderungen: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000 € je Schadensfall *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
EK2.2: Bankerklärung Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate) (kein Formblatt). *** Mindestanforderungen: Die schriftliche Auskunft des Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringer … ganz lesenkürzer
EK2.2: Bankerklärung Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate) (kein Formblatt). *** Mindestanforderungen: Die schriftliche Auskunft des Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers darf nicht älter als drei Monate sein (maßgeblich ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: - Projektträgerschaft *** Zu jeder Refere … ganz lesenkürzer
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: - Projektträgerschaft *** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Monat/Jahr) - Anzahl bearbeiteter Förderprojekte - Angabe des Fördervolumens 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) *** Mindestanforderungen: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllt: - die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht sowie dem europäischen Beihilfeecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleiung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen, die projektspezifische Erfolgskontrolle beinhalten. Für jede Referenz gilt: - die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahre erbracht worden sein, - die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 40 Förderprojekten umfasst haben, - die Leistungen müssen ein Fördervolumen von mindestens 10 Mio. Euro umfasst haben. Alle genannten Mindestanforderungen müssen insgesamt durch Referenzprojekte nachgewiesen werden. Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen abdecken. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
EK3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Nachhaltige urbane Mobilität *** Zu jeder Re … ganz lesenkürzer
EK3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Nachhaltige urbane Mobilität *** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG) mit Angaben der Organisationseinheit /Fachbereich - Leistungszeitraum (Monat/Jahr) 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2. Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) *** Mindestanforderungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenen Referenzen: - die Leistungen müssen fachinhaltliche Leistungen im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilität, bevorzugt im Bereich von Verkehrsentwicklungsplänen und Mobiitätsplänen zum Gegenstand gehabt haben. - die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens 1 Jahr erbracht worden sein. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
EK3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Veranstaltungen *** Zu jeder Referenz (Refer … ganz lesenkürzer
EK3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2023) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereich: Veranstaltungen *** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F 3.3): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Monat/ Jahr) - Anzahl Veranstaltungen 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) 2. Relevanz des Referenzprojektes/Projektinhaltes für den Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht wesentliche/relevante Erfahrung für die ausgeschriebenen Leistungen ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein) *** Mindestanforderungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: - die Leistungen müssen organisatorische und fachinhaltliche Leistungen bei der Durchführung von Veranstaltungen zum Gegenstand gehabt haben. - die Leistungen müssen die Durchführung einer Konferenz mit mindestens 200 Personen umfassen - die Leistungen müssen die Durchführung von mindestens zwei Workshops / Seminaren umfassen, - die Leistungen müssen die Durchführung von mindestens vier Online-Vorträgen mit jeweils mindestens 100 Teilnehmenden umfassen. Alle genannten Mindestanforderungen müssen insgesamt durch Referenzprojekte nachgewiesen werden. Eine Referenz kann dabei mehrere Anforderungen abdecken. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
EK3.4: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.4): dass gemäß Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwend … ganz lesenkürzer
EK3.4: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.4): dass gemäß Leistungsbeschreibung a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind b) die für den Profi- und "easy-Online"-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens "Profi" (Anlage zur LB) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) besteht. Die IT- Sicherheits-Policy ist vom ausgewählten Bieter vorzulegen. d) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen PROFI-Arbeitsplätze e) Angabe der Anzahl der insgesamt erforderlichen E-Akte Bund-Arbeitsplätze *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
EK3.5 - BSB 1- Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (Besondere Bedingungen 1) Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Abschnitt 3.1. i.V.m. Abschnitt. 4.3 der Leistungsbeschreibung … ganz lesenkürzer
EK3.5 - BSB 1- Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (Besondere Bedingungen 1) Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in Abschnitt 3.1. i.V.m. Abschnitt. 4.3 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 9 und 10 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. (Formblatt BSB1 - F3.5). *** Mindestanforderungen: Diese Personen müssen unbefristet im Unternehmen angestellt und in ihrer Funktion unabhängig sein und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
EK3.6 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt BSB2 - F3.6), die darstellt, a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die si … ganz lesenkürzer
EK3.6 Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gemäß § 46 Abs. 2 VgV Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (Formblatt BSB2 - F3.6), die darstellt, a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich derzeit/ möglicherweise an laufenden/ künftigen Förderverfahren beteiligen werden in den Förderaufrufen "Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMP) aus 2024 und 2023 der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme und der neuen Förderrichtlinie Nachhaltige urbane Mobilitätspläne b) ob er derzeit oder ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Dritte/ für Antragsteller laufender/ zukünftiger Förderverfahren in Förderaufrufen "Nachhaltige urbane Mobilitätsplänen (SUMP) ist / zu sein. Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird. *** Mindestanforderungen: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit - den Förderaufrufen "Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMP)" in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“). Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Besondere Bedingung BSB 4: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Weg … ganz lesenkürzer
Besondere Bedingung BSB 4: Rechtsform des Bewerbers/Auftragnehmers Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des Privatrechts besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. Der Bieter / der bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft muss zusichern, dass er entweder die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt oder unverzüglich nach Zuschlagserteilung die gemäß § 44 Abs. 3 BHO erforderliche Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts annehmen wird. Diese muss für die Dauer der Beleihung aufrecht erhalten werden (Formblatt F-BSB4-Beleihung). Weiterhin muss er zusichern, dass die für die sachgerechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind und für die Dauer der Beleihung vorgehalten werden. *** Mindestanforderungen: Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44 Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt. Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im Wege einer Beleihung erforderlich. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 20.04.2026
- Vertragsende
- 31.12.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal, um je 6 Monate, zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Preisen, durch einseitige Erklärung des AG zu verlängern. Die Vertragslaufzeit endet somit spätestens am 31.12.2030.
- Optionen
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal, um je 6 Monate zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Absicht in Textform von dem AG s … ganz lesenkürzer
Vertragsverlängerungsoption: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2029. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zweimal, um je 6 Monate zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird die Absicht in Textform von dem AG spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt. ***** Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/Anpassung der Vergütungsobergrenze: 1.) Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/ Erweiterung oder aber auch Kürzung der Fördermaßnahmen oder des Fördervolumens oder der Anzahl der Förderanträge, Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkre-tisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung vornehmen oder gesondert beauftragen. 2.) Eine Auftragsänderung kann beispielsweise durch eine erhebliche Veränderung der durch-schnittlichen Projektgrößen, der Anzahl der Projekte, neue Fördervorhaben/-verfahren aber auch durch die Kürzung von Fördermitteln im Bereich der beauftragten Fördermaßnahmen erforderlich werden. So kann sich eine erhebliche Änderung der durchschnittlichen Projekt-größe auf die Zahl der Förderprojekte auswirken, wodurch sich der Aufwand und das För-dervolumen entsprechend verändern können. Je nach Fördervolumen bzw. ggf. neuen Vorgaben durch den Bund kann sich auch die Anzahl der Projekte verändern. 3.) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungs-obergrenze (§ 11) nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. - Der Auftrag kann aufgrund von Änderungen gem. Absatz 1 und Absatz 2 aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen begründet und belegt nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze, oder - der AN kann die vereinbarten Leistungen aus sachlichen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht im Rahmen der durch den AG kalkulierten Aufwände erbringen, dies ist zu begründen und zu belegen. Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pau-schalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Textformerfordernis des § 24 dieses Vertrages. § 11 Abs. 9 bleibt unberührt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen übe … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://ww … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.- Hinweis
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informat … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen interessierten Unternehmen frei zur Verfügung gestellt.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77e2d985-fdc6-4acd-8a16-e197cd4a79c2.